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Abfallverbringungsgesetz

 

Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen 1) und des Basler Übereinkommens vom 22. März 1989
über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung 2)

(Abfallverbringungsgesetz - AbfVerbrG)

 

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Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Verhältnis zu anderen Vorschriften
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Lesbarkeit und Dokumentenechtheit
§ 5 Genehmigung
§ 6 Antragstellung
§ 7 Verbringung in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 8 Verbringung in ein Drittland
§ 9 Verbringung in das Inland aus einem Drittland
§ 10 Verbringung durch das Inland
§ 11 Unterrichtungen
§ 12 Mitführen von Unterlagen
§ 13 Zustimmung zur Verbringung in das Inland aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union
§ 14 Zustimmung zur Durchfuhr
§ 15 Genehmigung durch andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 16 Bestätigung über den Erhalt
§ 17 Mitwirkung der Zollstellen
§ 18 Aufbewahrung der Begleitscheine
§ 19 Ordnungswidrigkeiten
§ 20 Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 21 Inkrafttreten
Schlußformel
Anlage 1
Anlage 2

Ergänzende Vorschriften:

Verordnung zur Erhebung von Gebühren bei notifizierungsbedürftigen Verbringungen von Abfällen durch die Bundesrepublik Deutschland

Verordnung über die Verbringung radioaktiver Abfälle in das oder aus dem Bundesgebiet

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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