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Arbeitsplatzschutzgesetz

Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst - ArbPlSchG
 
Gehaltsrechner für den öffentlichen Dienst
 
1.  Grundwehrdienst und Wehrübungen
  § 1 Ruhen des Arbeitsverhältnisses
  § 2 Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, Weiterbeschäftigung nach der Berufsausbildung
  § 3 Wohnraum und Sachbezüge
  § 4 Erholungsurlaub
  § 5
  § 6 Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses
  § 7 Vorschriften für in Heimarbeit Beschäftigte
  § 8 Vorschriften für Handelsvertreter
  § 9 Vorschriften für Beamte und Richter
  § 10 Freiwillige Wehrübungen
  § 11
  § 11a Bevorzugte Einstellung in den öffentlichen Dienst
  § 12 Anrechnung der Wehrdienstzeit und der Zeit einer Berufsförderung bei Einstellung entlassener Soldaten
  § 13 Anrechnung des Wehrdienstes im späteren Berufsleben
2.  Meldung bei den Erfassungsbehörden und Wehrersatzbehörden
  § 14 Weiterzahlung des Arbeitsentgelts
3.  Alters- und Hinterbliebenenversorgung
  § 14a Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung für Arbeitnehmer
  § 14b Alters- und Hinterbliebenenversorgung in besonderen Fällen
4.  Schlußvorschriften
  § 15 Begriffsbestimmungen
  § 16 Sonstige Geltung des Gesetzes
  § 16a Wehrdienst als Soldat auf Zeit
  § 17 Inkrafttreten, Anwendung früherer Vorschriften

Ergänzende Vorschriften:

Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz

Gesetz über den Schutz des Arbeitsplatzes bei Einberufung zum Wehrdienst

Verordnung zum Dritten Abschnitt des Arbeitsplatzschutzgesetzes

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