Pfändung Pfaendung.de

ein PC-Programm zur Berechnung der pfändbaren Bezüge
Programmbeschreibung
PfändungstabellePfändungsprogramm

Trimain ab 90 Euro


Das Pfändungsprogramm 
Pfändung.de
ist Freeware und steht zum Herunterladen bereit.

 

Bitte schauen Sie zuerst das Hauptfenster des Pfändungsprogramms an.
Danach werden Sie die folgende Beschreibung des Programms leichter verstehen.

 

 

Programmbeschreibung

 

Im Programm ist für jeden Monat eines Jahres eine Berechnung vorgegeben.
Erstellen Sie Ihre eigenen Berechnungen, indem Sie z.B. für den Januar die "Berechnung 1"
aufrufen und die vorgegebene Berechnungen abändern.
 

So berechnen Sie die pfändbaren Bezüge:

Menüzeile

  1. Klicken Sie in der Menüzeile oben links den Zeitraum an, in dem eine Pfändung vorzunehmen ist  (Voreinstellung : 01.07.2005 bis 30.06.2009 für die derzeit gültige Pfändungstabelle)

Feld „Unterhaltspflicht für"

  1. Wählen Sie im Feld „Unterhaltspflicht für" die Anzahl der Personen, für die der Gehaltsempfänger unterhaltspflichtig ist

Feld „Zahlungszeitraum"

  1. Wählen Sie im Feld „Zahlungszeitraum" den Lohnzahlungszeitraum
    (Monat, Woche, Tag). Voreingestellt ist "Monatlich".

Feld „Berechnung"

Zeile 1:   Geben Sie hier das Bruttogehalt für den Zahlungszeitraum ein.

Zeile 2:   Geben Sie die Hälfte der Überstundenvergütung ein

Zeile 3:   Geben Sie die Erschwerniszuschläge ein.

Zeile 4:   Geben Sie das Urlaubsgeld ein.

Zeile 5:   Geben Sie weitere, vor einer Pfändung geschützte Beträge ein, falls solche im Bruttogehalt enthalten sind. Erläuterungen über geschützte Beträge finden Sie in der Anleitung.

Zeile 6.   Wenn die gesetzlichen Abzüge bereits bekannt sind, können Sie sie in Zeile 6 eingeben. Andernfalls installieren Sie das Freeware-Programm Gehalt.de 2009, mit dem Sie die gesetzlichen Abzüge komfortabel berechnen können.  Wenn Sie mit diesem Programm die gesetzlichen Abzüge berechnet haben, kehren Sie ins Pfändungsprogramm zurück und tragen nun die berechneten Beträge ein.

Zeile 7:  Das Programm berechnet automatisch das der Pfändung zugrunde zu legende Nettogehalt.

Zeile 8:  Das Programm rundet das maßgebliche Nettogehalt aus Zeile 7 automatisch wie vorgeschrieben auf den nächsten durch 10 Euro teilbaren Betrag nach unten ab, bzw. bei wöchentlicher Zahlung teilbar durch 2,50, bei täglicher Zahlung durch 50 Cent.

Zeile 9:  Das Programm berechnet aus dem abgerundeten Nettogehalt aus Zeile 8 den unpfändbaren Betrag lt. § 850c ZPO und berücksichtigt dabei die zuvor gemachten Einstellungen bezüglich der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen und des Lohnzahlungszeitraums. Die Details dieser Berechnung werden im unteren Teil des Programmfensters angezeigt, wenn Sie in der Menüzeile auf die Schaltfläche „Auge – Details" klicken.

Zeile 10:    Das Pfändungsprogramm zieht vom maßgeblichen Nettogehalt den in Zeile 9 berechneten unpfändbaren Betrag ab und zeigt das Ergebnis in Zeile 10 als „pfändbaren Betrag" an. Klicken Sie in der Menüzeile so oft auf die Schaltfläche mit dem „Auge" bis dort das Wort „Tabelle" erscheint. In der unteren Hälfte des Programmfensters wird dann der betreffend Teil der Pfändungstabelle angezeigt.

 

Ausdrucke:

In der Menüzeile befinden sich folgende Schaltflächen für Ausdrucke:

Druck der Pfändungstabelle
Es wird die zweiseitige bzw. dreiseitige Pfändungstabelle für den eingestellten Zeitraum (Monat, Woche, Tag) gedruckt. Das Druckbild entspricht der im Programmfenster angezeigten Pfändungstabelle.

Druck der Berechnung
Es wird eine einseitige Berechnung mit den Daten aus dem Feld Berechnung und aus der Tabelle „Berechnung des unpfändbaren Betrags" gedruckt,
 

Druck der Berechnung der Abzüge
Mit dem Freeware-Programm Gehalt.de 2009 können die gesetzlichen Abzüge berechnet werden. Diese Berechnung kann auch ausgedruckt werden.
 

Sonstiges
Die einschlägigen §§ des BGB und der ZPO sind als Hilfetexte hinterlegt .

Die komprimierte Downloaddatei hat einen Umfang von 2  Megabytes.

Wenn Sie  technische Fragen haben zu Download, Installation, Bedienung, Programmierung u.ä., finden Sie vielleicht bereits eine Antwort unter "FAQ". Wenn Ihre Frage neu und von allgemeinem Interesse ist, können Sie die Frage dort vorbringen. Sie erhalten dann umgehend eine Antwort.
Außerdem wird die Frage samt Antwort unter FAQ veröffentlicht.
So tragen Sie zum Erfahrungsaustausch über das Programm bei. Dafür herzlichen Dank im voraus.

Rechtliche Fragen zur Pfändung dürfen nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich damit an Ihren Arbeitgeber oder an einen Rechtsanwalt.

 

Informationen zum Kontopfändungsschutz, insbesondere zum geplanten Pfändungsschutzkonto (P-Konto) finden Sie auf der Seite www.Kontopfändungsschutz.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 
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