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Bitte schauen Sie zuerst das
Hauptfenster des Pfändungsprogramms an.
Programmbeschreibung
Im
Programm ist für jeden Monat eines Jahres eine Berechnung vorgegeben. So berechnen Sie die pfändbaren Bezüge: Menüzeile
Feld „Unterhaltspflicht für"
Feld „Zahlungszeitraum"
Feld „Berechnung" Zeile 1: Geben Sie hier das Bruttogehalt für den Zahlungszeitraum ein. Zeile 2: Geben Sie die Hälfte der Überstundenvergütung ein Zeile 3: Geben Sie die Erschwerniszuschläge ein. Zeile 4: Geben Sie das Urlaubsgeld ein. Zeile 5: Geben Sie weitere, vor einer Pfändung geschützte Beträge ein, falls solche im Bruttogehalt enthalten sind. Erläuterungen über geschützte Beträge finden Sie in der Anleitung. Zeile 6. Wenn die gesetzlichen Abzüge bereits bekannt sind, können Sie sie in Zeile 6 eingeben. Andernfalls installieren Sie das Freeware-Programm Gehalt.de 2009, mit dem Sie die gesetzlichen Abzüge komfortabel berechnen können. Wenn Sie mit diesem Programm die gesetzlichen Abzüge berechnet haben, kehren Sie ins Pfändungsprogramm zurück und tragen nun die berechneten Beträge ein. Zeile 7: Das Programm berechnet automatisch das der Pfändung zugrunde zu legende Nettogehalt. Zeile 8: Das Programm rundet das maßgebliche Nettogehalt aus Zeile 7 automatisch wie vorgeschrieben auf den nächsten durch 10 Euro teilbaren Betrag nach unten ab, bzw. bei wöchentlicher Zahlung teilbar durch 2,50, bei täglicher Zahlung durch 50 Cent. Zeile 9: Das Programm berechnet aus dem abgerundeten Nettogehalt aus Zeile 8 den unpfändbaren Betrag lt. § 850c ZPO und berücksichtigt dabei die zuvor gemachten Einstellungen bezüglich der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen und des Lohnzahlungszeitraums. Die Details dieser Berechnung werden im unteren Teil des Programmfensters angezeigt, wenn Sie in der Menüzeile auf die Schaltfläche „Auge – Details" klicken. Zeile 10: Das Pfändungsprogramm zieht vom maßgeblichen Nettogehalt den in Zeile 9 berechneten unpfändbaren Betrag ab und zeigt das Ergebnis in Zeile 10 als „pfändbaren Betrag" an. Klicken Sie in der Menüzeile so oft auf die Schaltfläche mit dem „Auge" bis dort das Wort „Tabelle" erscheint. In der unteren Hälfte des Programmfensters wird dann der betreffend Teil der Pfändungstabelle angezeigt.
Ausdrucke: In der Menüzeile befinden sich folgende Schaltflächen für Ausdrucke:
Druck der Pfändungstabelle
Druck der Berechnung
Druck der Berechnung der Abzüge
Sonstiges
Wenn Sie technische Fragen haben zu Download,
Installation, Bedienung, Programmierung u.ä., finden Sie vielleicht
bereits eine Antwort unter "FAQ". Wenn Ihre Frage neu und von allgemeinem
Interesse ist, können Sie die Frage dort vorbringen. Sie erhalten dann
umgehend eine Antwort. Rechtliche Fragen zur Pfändung dürfen nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich damit an Ihren Arbeitgeber oder an einen Rechtsanwalt.
Informationen zum Kontopfändungsschutz, insbesondere zum geplanten
Pfändungsschutzkonto (P-Konto) finden Sie auf der Seite
www.Kontopfändungsschutz.de
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