Die Krise zieht
sich in die Länge, weil der Staat dem Reinigungsprozess nicht freien Lauf
geben kann.
Dies geht zu Lasten der nachhaltig Wirtschaftenden und verdirbt die Moral.
Niemand bleibt
von dieser Entwicklung verschont, denn einer Finanzkrise dieser Größenordnung
folgen
eine Wirtschaftskrise, eine soziale und eine politische Krise.
Fazit: Wir brauchen
ehrliches Geld für ehrliche Arbeiter, Unternehmer und
Sparer.
Zu Papier- und
Giral-Geld, das unendlich vermehrbar ist und zu Gaunereien verleitet,
muss es eine
Alternative geben. Goldmoney.com bietet einen Ausweg
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*) Bund und Länder haben sich nach zweijährigem Ringen am 5.
Februar 2009 im Grundsatz auf eine
Neuregelung ihrer Finanzbeziehungen geeinigt. Beide Seiten wollen ab 2020 die
Nettoneuverschuldung stoppen.
Dies wurde als "Durchbruch" bezeichnet. In der Zeit bis 2020 soll eine
Schuldenbremse eingezogen werden,
die beim Bund bei 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung liegt. Bei den Ländern
ist der Modus der Schuldenbremse
in der Zeit bis 2020 weiterhin unklar. Das Problem liegt bei den ärmeren
Ländern, die ohne die Hilfe der reicheren
Länder nicht über den Berg kommen können. Nach 2020 sollen in konjunkturell
guten Jahren Rücklagen gebildet
werden oder Schulden nach einem strengen Plan abgebaut werden.
Alle Absichtserklärungen, die in Krisenzeiten geäußert werden für Zeiten nach
der Krise sind prinzipiell
unglaubwürdig. Tatsache bleibt, dass es bisher auch in guten Zeiten noch nie
einen Schuldenabbau
gegeben hat. Die bisherige Schuldenbremse im Grundgesetz wurde jeweils
ausgetrixt und Klagen
gegen diese Verfassungsverstöße wurden vom Bundesverfassungsgericht jeweils
zurückgewiesen.
Es gibt zu denken, dass die Rettung von dieser stumpfen Waffe erhofft wird
anstatt auf die Rückkehr zur
goldgedeckten Währung nach Überwindung der Krise zu setzen. Wer die Gaunereien
mit dem ungedeckten
Papiergeld fortsetzen möchte, fürchtet natürlich eine goldgedeckte Währung wie
der Teufel das Weihwasser.
Eckpunkte der Schuldenbremse, wie sie am 7.12.2009 in der
Esslinger Zeitung (AP) zusammengefasst wurden:
"Für Bund und Länder wird eine Schuldenbremse im Grundgesetz verankert.
Darauf hat sich die Föderalismuskommision in Berlin verständigt.
Die Länder
Bremen,
Saarland,
Schleswig-Holstein,
Berlin und
Sachsen-Anhalt
erhalten für eine Übergangsfrist Hilfen, damit auch sie die neuen Grenzen
mittel- bis langfristig
aus eigener Kraft einhalten können. Im Grundgesetz soll noch vor der Sommerpause
in den
Artikeln 109 und 115 eine gemeinsame Schuldengrenze für Bund und Länder
verankert werden.
Sie kann aus haushaltstechnischen Gründen erst zum 1. Januar 2011 in Kraft
treten.
Spätestens 2020 müssen alle Haushalte in Bund und Ländern die neue Grenze
einhalten.
Für den Bund gilt, dass er ab dem Haushaltsjahr 2011 stufenweise seine
Neuverschuldung
bis 2016 auf den Zielwsert von 0.35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts
zurückführt.
Das sind rund 8.5 Milliarden Euro im Jahr. Die Länder werden verpflichtet,
ihre Nettokreditaufnahme ab 2011 bis spätestens 2020 auf null zurückzufahren.
Allerdings gibt es Ausnahmeklauseln bei Naturkatastrophen oder Notlagen wie der
aktuellen Wirtschaftskrise.
Den fünf o.g. Ländern wird Unterstützung bei ihren Bemühungen zugesagt, die
Schuldengrenze einzuhalten.
Sie können neun Jahre lang jährlich insgesamt 800 Millionen Eruo aus einem Fonds
bekommen,
in den Bund und Länder je zur Hälfte einzahlen. Verlässt ein Land den
Konsolidierungspfad,
fallen die Hilfen ab dem Folgejahr weg. Bremen und das Saarland werden aber nur
dann unterstützt,
wenn sie ihre Haushaltsnotlageklagen vor dem Berfassungsgericht zurücknehmen.
Bund. Länder und Gemeinden haben in den vergangenen 40 Jahren 1.500 Milliarden
an Schulden aufgetürmt.
Das zweite Konjunkturpaket treibt die Neuverschuldung dieses Jahr zudem auf
Rekordhöhe.