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Für die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst gibt es derzeit 5 verschiedene Finanzierungsquellen:
1. Kapitalbeitrag des Arbeitgebers - in der Einführungsphase - steuerfrei und SV-beitragsfrei - der Rückfluss in Form der Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung - in Programmzeile 27 Prozentsatz in grauem Feld
2. Kapitalbeitrag des Arbeitnehmers - in der Einführungsphase - steuerfrei und SV-beitragsfrei - der Rückfluss in Form der Rente unterliegt der nachgelagerten Besteuerung - in Programmzeile 43 gekennzeichnet mit "K"
3. Umlage des Arbeitgebers - auslaufend - teilweise vom Arbeitgeber pauschal versteuert - Rest vom Arbeitnehmer individuell versteuert - ergibt steuerfreien Anteil der künftigen ATV-Rente - in Programmzeile 27, Prozentsatz im weißen Feld
4. Umlageanteil des Arbeitnehmers - auslaufend - aus versteuertem Einkommen - ergibt steuerfreien Anteil der künftigen ATV-Rente - in Programmzeile 43 gekennzeichnet mit "U"
5. Sanierungsgeld des Arbeitgebers - auslaufend - steuer- und SV-beitragsfrei - hat keinen Wirkung auf die künftige ATV-Rente - im Programm nur in den Darstellungen des AG-Aufwands sichtbar
So stellen Sie die Werte für eine Gehaltsberechnung korrekt ein:
1. Kontrollieren Sie unter Menüpunkt Vorgabewerte/ VBL-ZVK_ATV ob dort die Werte für Ihre Kasse korrekt eingestellt sind.
2. Stellen Sie bei einer Gehaltsberechnung in Zeile 2 das Bundesland ein. Daraus resultieren die Einstellungen in Zeile 27 und 43.
3. Wenn es in Ihrem Bundesland mehrere Kassen gibt, korrigieren Sie erforderlichenfalls die Programmvorgabe in Zeile 27. Der Wert in Zeile 43 passt sich entsprechend an.
4. Wenn der Wert in Zeile 43 nicht richtig sein sollte, dann korrigieren sie ihn nicht in Zeile 43, sondern korrigieren Sie die Vorgabe unter Menüpunkt "VORGABEWERTE/VBL-ZK-ATV"
5. Setzen Sie in den Stammdaten (Zeile 6 Icon Büroklammer) folgende individuellen Merkmale bezüglich der ATV-Betriebsrente: 1. ATZ vereinbart nach dem 31.12.2002 Dadurch wird das ATV-pflichtige Entgelt bei Altersteilzeit auf 90 % des ATV-pflichtigen Entgelts bei Vollzeit erhöht. 2. Erhöhte 9-%-Umlage bisher und weiterhin
6. Links neben den Bruttobeträgen befinden sich 3 Spalten mit markierten Checkboxen mit der Überschrift L S Z. Die Markierungen in der Spalte Z bedeuten, dass die so markierten Beträge ATV-pflichtig sind. Wird die Markierung eines Betrages durch Mausklick entfernt, wird dieser Betrag als zusatzversicherungsfrei behandelt. Nehmen Sie erforderlichenfalls Korrekturen vor.
7. Achten Sie darauf, dass der Steuersatz für die Kirchensteuer bei pauschaler Lohnsteuer unter "VORGABEWERTE/KIRCHENSTEUER" korrekt eingestellt ist. Dieser Wert wird für die Versteuerung des AG-Anteils der ATV-Umlage verwendet.
8. Kontrollieren Sie das Ergebnis Ihrer Einstellungen, indem Sie mit dem Icon "Lupe" in Programmzeile 27 eine Übersicht über die Wirkungen Ihrer Einstellungen aufrufen und prüfen.
In der Regel ergeben sich aus der Einstellung des Bundeslandes in Zeile 2 die obigen Einstellungen automatisch, ausgenommen 5. und 6..
Das Programm berücksichtigt bei Angestellten und Arbeitern die steuer- und sozialversicherungspflichtigen Anteile der vom Arbeitgeber aufgebrachten Umlage zur ATV- Betriebsrente. Dafür ist die Verordnung über die Bestimmung des Arbeitsentgelts in der Sozialversicherung (ArEV) maßgebend.
Achtung: Verwenden Sie die Zeile 1 und 3 der Auswahlbox in Programmzeile 27 nicht. Diese Zeilen sind nur noch vorhanden, damit der Datenbestand weiter verwendet werden kann, der mit Versionen vor dem 6. Mai 2003 angelegt worden ist. |