Verdienst-Infos
Gehälter Regional
- Berlin53.346 €
- Hamburg58.830 €
- Frankfurt am Main67.654 €
- Köln59.146 €
- München67.511 €
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Altersteilzeit - Teilzeit im Alter
Die Altersteilzeit bietet älteren Arbeitnehmern die Chance, durch eine auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Teilzeitarbeit einen gleitenden Übergang in den Ruhestand zu schaffen. Das Altersteilzeitgesetz regelt seit 1996 die Altersteilzeit und hat die alte Vorruhestandregelung ersetzt. Ab dem 55. Lebensjahr mit 1080 Arbeitstagen in den letzten fünf Jahren konnte man seitdem grundsätzlich Teilzeit im Alter beantragen. Es gibt allerdings kein Recht auf Altersteilzeit, sondern sie wird immer individuell mit dem Arbeitgeber ausgehandelt. Auch Tarifverträge können Zusatzregelungen zur Altersteilzeit enthalten.
Es gibt zwei Formen von Alterteilzeit: Das kontinuierliche Gleichverteilungsmodell ermöglicht es den Arbeitnehmern, bis zur endgültigen Rente nur noch halbtags zu arbeiten. Beim geteilten Blockmodell dagegen teilt man die Arbeitszeit in zwei gleich lange Phasen auf. Zuerst arbeitet der Arbeitnehmer weiter seine volle Stundenanzahl, in der zweiten Phase ist er komplett freigestellt und quasi im Vorruhestand.
In jedem Fall bekommt man während der gesamten Altersteilzeit ein niedrigeres Gehalt und muss am Ende kleine Renteneinbußen hinnehmen. Damit man nicht leer ausgeht, wenn die Firma nach der ersten Hälfte des Blockmodells insolvent wird, gibt es strenge Richtlinien für die Auszahlung des Altersteilzeit-Gehaltes. Und um spätere Rentennachteile zu verhindern, muss der Arbeitnehmer höhere Zusatzbeiträge zur Rentenversicherung zahlen.
Weil durch die frühzeitige Reduzierung der Arbeitszeit gleichzeitig Arbeitsplätze für Jüngere frei wurden, war die Altersteilzeit zunächst politisch stark gefördert. Wenn durch die Alterteilzeit ein Job für einen Arbeitslosen oder Auszubildenden geschafften wurde, gab es sogar finanzielle Unterstützung vom Arbeitsamt. Der Arbeitgeber zahlte dann nur noch ca. 50 Prozent Gehalt, mindestens 20 Prozent zusätzlich stellte das Arbeitsamt.
Diese Förderung ist 2009 ausgelaufen, grundsätzliche Vorteile gibt es aber immer noch: Der Arbeitgeber kann seine Belegschaft verjüngen und sich gleichzeitig gegen geringe finanzielle Mehrbelastung das Wissen des älteren Arbeitnehmers länger erhalten. Als Arbeitnehmer kann man entspannt aus der Firma ausscheiden und profitiert finanziell ohne große Renteneinbußen.
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