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Angestelltenverhältnis

Wenn ein Arbeitnehmer mit einem Arbeitgeber nach dem deutschen Recht in Beziehung steht, spricht man von einem Angestelltenverhältnis. Dieses Angestelltenverhältnis zieht ebenso soziale Verbindungen mit dem Vertragspartner mit sich. Dieser privatrechtliche Vertrag stellt eine Sonderform des Dienstvertrages dar und wird Arbeitsvertrag genannt. In ihm werden alle notwenigen Absprachen, die zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geregelt sein müssen getroffen. Darunter fallen zum Beispiel Absprachen zu dem Einkommen, den Urlaubstagen und der Kündigungsfrist. Außerdem sind in dem Arbeitsvertrag alle Angaben wie die Anschriften beider Vertragspartner enthalten. Je nach Bedürfnis und Anspruch können dem Arbeitsvertrag weitere Angaben hinzugefügt werden, wie zum Beispiel Regelungen in Fällen von Krankheiten und ähnliche.


Ein Angestelltenverhältnis muss sich nach mehreren Quellen richten. Dazu gehören zum einen natürlich die Gesetze, zum anderen Tarifverträge und Betriebsabsprachen. Diese Quellen beeinflussen sowohl die Art als auch die Bedingung eines Angestelltenverhältnisses sowie die Ausgestaltung.

Dennoch besteht die Möglichkeit, ein solches Arbeitsverhältnis möglichst individuell zu gestalten. Besonders, weil es mehrere Arten von Verhältnissen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gibt. Neben dem sogenannten Normalarbeitsverhältnis, das sich darüber definiert, dass es durch ein geregeltes Entgelt entlohnt wird und sowohl unselbstständig als auch unbefristet ist, gibt es auch weitere Formen von Angestelltenverhältnissen wie zum Beispiel die Zeitarbeit, Teilzeitarbeit und die befristeten Arbeitsverhältnisse. Außerdem gibt es Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die lediglich projektgebunden sind und durch Dienstverträge oder Honorarverträge geregelt werden.

Darüber hinaus gibt es auch das Beamtenverhältnis sowie das Dienstverhältnis bei Soldaten. Wichtig bei allen Formen ist, dass sie durch das Arbeitsrecht geregelt werden, Aus diesem Grund kann man auch Aushilfstätigkeiten, Studentenjobs und die Tätigkeiten als Hauspersonal als Angestelltenverhältnis bezeichnen. Für den Angestellten an sich ist es wichtig, das Verhältnis genau zu definieren und somit auch das Einkommen sowie Urlaubstage und Weiteres im Vorfeld genau zu klären und in einem Vertrag festzuhalten.

Weiterführende Infos zum Thema:

Wie ermittelt ein Unternehmen den Marktwert eines Angestellten?

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