Verdienst-Infos
Gehälter Regional
- Berlin53.346 €
- Hamburg58.830 €
- Frankfurt am Main67.654 €
- Köln59.146 €
- München67.511 €
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Arbeitslosengeld
Seinen Job verlieren kann man aus den unterschiedlichsten Gründen. Damit man die Zeit bis zum neuen Job überbrücken kann, gibt es das Arbeitslosengeld. Für einen reibungslosen Ablauf beim ersten Gang zur Agentur für Arbeit sollte man einige Dinge beachten. Ein Blick in das Merkblatt für Arbeitslose lohnt sich - hier steht alles drin was man wissen muss, wenn man Arbeitslosengeld beziehen möchte. Besonders wichtig: rechtzeitig arbeitslos melden! Arbeitnehmer haben die Pflicht sich spätestens drei Tage nach der Kündigung arbeitslos zu melden. Unterschreibt man einen befristeten Arbeitsvertrag sollte man sich drei Monate vor Ende des befristeten Vertrags arbeitslos melden. Diese Termine sollte man unbedingt einhalten, sonst droht eine Kürzung des Arbeitslosengelds.
Beim Arbeitslosengeld unterscheidet man in zwei Kategorien: das Arbeitslosengeld I, das aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanziert wird und das Arbeitslosengeld II besser bekannt als Hartz 4, das eine Sozialleistung ist, die jede erwerbsfähige Person beantragen kann, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind: die Person kann ihren Lebensunterhalt bzw. den ihrer Familie nicht aus eigener Kraft sichern und sie ist in der Lage drei Stunden am Tag zu arbeiten.
Das Arbeitslosengeld bekommt man durch die Agentur für Arbeit ausgezahlt. Anspruch auf das Geld hat, wer arbeitslos gemeldet ist, den passenden Antrag ausgefüllt hat und für eine Vermittlung in den Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Er muss außerdem zuvor mindestens 360 Tage lang versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Sind alle Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld erfüllt, erhält man bis zu 24 Monate (abhängig vom Alter und der Länge der vorausgegangenen Beschäftigung) die so genannte Entgeltersatzleistung, die etwa 60 Prozent des bisherigen Nettolohns entspricht. Während der Zeit der Arbeitslosigkeit ist der Arbeitslose verpflichtet sich selbst aktiv um einen neuen Job zu bemühen.
Wer einen Nebenjob zur Überbrückung annimmt oder noch einen solchen hat, dem wird der Verdienst bis auf einen Freibetrag von 165 Euro voll auf das Arbeitslosengeld angerechnet.
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