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Brutto Lohn

Der Brutto Lohn ist der gesamte Lohn, der einem Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsvertrags zusteht. Er wird nach der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer von Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgezahlt und stellt die Vergütung der erbrachten Arbeitsleistung dar.


Für gewöhnlich wird der Brutto Lohn monatlich berechnet und auch monatlich immer im Nachhinein gezahlt, meist zur Mitte eines Monats. Normalerweise bekommt man zum Brutto Lohn auch immer eine Gehaltsabrechnung, wenn das Geld auf das Gehaltskonto überwiesen wird. Dort wird aufgeschlüsselt, wie sich der persönliche Bruttolohn zusammen setzt.

Denn der Brutto-Lohn wird nie ganz ausgezahlt, sondern immer auf den so genannten netto Lohn reduziert. Denn der Brutto Lohn stellt nur einen theoretischen Anspruch dar, von dem verschiedenste Abzüge abgezogen werden müssen. Bevor man also seinen Lohn ausgezahlt bekommt und darauf zugreifen kann, wird der Brutto Lohn bereits reduziert.
Man kann also nie mit dem gesamten Brutto Lohn planen, sondern muss ihn sich immer als Netto Lohn umrechnen. Wichtig ist das besonders für Gehaltsverhandlungen, bei denen man den Brutto Lohn immer etwas höher ansetzen muss, um die eigenen Lebenshaltungskosten auch wie erhofft decken zu können. Der Netto Lohn wird also immer individuell aus dem Brutto Lohn gebildet.

Als gesetzliche Abgaben fallen auf der einen Seite Steuern an, die man auf seinen Brutto Lohn bezahlen muss. Die Steuern werden vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt überwiesen und in ihrer Höhe prozentual zur Höhe des Brutto Lohnes ausgerechnet. Die Steuerzahlungen sind auch von der Lohnsteuerklasse abhängig, weiterhin werden eventuell Kirchensteuer und in den alten Bundesländern der Solidaritätszuschlag fällig. Weiterhin werden die Beiträge zur Sozialversicherung direkt an die Versicherungen überwiesen. Hier gibt es die gesetzlichen Pflichtversicherungen, die jeder von seinem Lohn ebenfalls prozentual bezahlen muss. Dazu zählen die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Eventuell muss man auch eine private Vorsorge als betriebliche Pensionskasse direkt vom Brutto Lohn zahlen, die dann ebenfalls gleich abgezogen wird.

Der Arbeitgeber zahlt ebenfalls einen Anteil an den Sozialversicherungen und meist weitere Leistungen wie die Beiträge für die Unfallversicherung. Diese Zahlungen zählen allerdings nicht zum Brutto Lohn.

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