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Entgelt

Das Entgelt steht für eine vertraglich vereinbarte Gegenleistung für eine bestimmte Sache entsprechend einem beidseitig gegebenen Versprechen. Entweder wird ein Entgelt über eine gegenseitige Verpflichtung oder über eine vereinbarte Bedingung geregelt. Das Entgelt kann in finanzieller oder dinglicher Form bzw. durch eine Dienstleistung gezahlt werden.


Sprachlich kommt das Wort Entgelt nicht von Geld, sondern vom Verb entgelten, indem man jemandem für eine Leistung eine Form der Gegenleistung anbietet. Entgeltlich ist demnach jedes Geschäft, bei dem es eine Gegenleistung gibt. Ein Tauschgeschäft kann also ein entgeltlich sein. Als Gegenteil des Entgelts gilt die Unentgeltlichkeit, also eine freiwillige Arbeit, für die keine Gegenleistung erwartet wird. Eine Bürgschaft oder eine Schenkung sind demnach unentgeltlich. Entgegen des Sprachgebrauchs ist ein Entgelt auch keine Gebühr, die in der freien Wirtschaft zum Beispiel eine Bank für gewisse Leistungen erhebt. Es gibt ein fixes Entgelt, das keine schwankenden Elemente beinhaltet, und das variable Entgelt, das erfolgsabhängig variieren kann.

Das Entgelt wird synonym für das Arbeitsentgelt verwendet, also für das Gehalt eines Arbeitnehmers und zwar meistens in Form von gezahltem Geld. Als gegenseitige Absprache wird in einem Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitsgeber eine verbindliche Regelung bezüglich beidseitiger Pflichten zu Leistung und Belohnung getroffen. Für das Arbeitsentgelt orientiert man sich meist an Tarifverträgen, die eine Orientierung für beide Seiten während einer Entgelt-Verhandlung bieten. Das Entgelt ist hier als Lohn die klassische Bezahlung der Arbeitskraft. Es kann aber auch sein, dass die für einen Auftrag erbrachte Leistung das Entgelt ist, das der Auftragnehmer an den Auftraggeber in Form seiner Arbeitsleistung entrichtet.

Auch der Verkauf von Dienstleistungen oder Waren durch Unternehmen erfordert ein Entgelt als Gegenleistung vom Käufer bzw. Nutzer. Hier kann man das Wort Entgelt mit dem Preis einer Leistung übersetzen. Das Entgelt ist dann die Aufwendung des Leistungsempfängers, die direkt logisch mit der Leistung verbunden ist. Nur die Umsatzsteuer und allgemein fördernde Spenden als so genannte echte Zuschüsse gelten hierbei wiederum nicht als Entgelte.

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