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Gehaltseinbußen

Gehaltseinbußen findet keiner schön. Trotzdem sind sie manchmal nur das kleinere Übel. Besonders in Krisenzeiten sind sie oft die einzige Alternative zu betriebsbedingten Kündigungen. Allerdings kann auch ein unüberlegter Arbeitsplatzwechsel Gehaltseinbußen nach sich ziehen. Das ist besonders, dann der Fall, wenn beispielsweise vergessen wird, Gehaltsumwandlungen, wie die betriebliche Altersvorsorge oder einen Dienstwagen mit in die Berechnungen einzubeziehen.


Gehaltseinbußen aus wirtschaftlichen Gründen:

Ein Unternehmen kann nur solange existieren, wie es Gewinn erwirtschaftet. Neben komplizierten Berechnungen und wirtschaftlichen Winkelzügen bedeutet das, dass ein Unternehmer einen gewissen Geldbetrag investiert. Dieser fließt in Räumlichkeiten, Geräte, Arbeitsmittel und die Gehälter der Mitarbeiter. Letztere erbringen dann eine Dienstleistung oder sie stellen ein Produkt her. Dieses wird dann verkauft. Dadurch muss beim Unternehmer am Ende mehr Geld ankommen, als er zuvor investierte. In Krisenzeiten haben die Menschen aber aus unterschiedlichen Gründen weniger Geld zur Verfügung. Ergo wird auch weniger verkauft.

Ab einem gewissen Grad wirft das Unternehmen dann keinen Gewinn mehr ab. Der Unternehmer muss also weniger investieren. Das ist bei Räumlichkeiten und Arbeitsmitteln nur bis zu einem gewissen Grad möglich. Ist dieser erreicht, muss er auch bei den Mitarbeitern sparen. Hier bleiben ihm zwei Möglichkeiten: Entweder er spart an den Gehältern, indem er Stellen komplett streicht oder er kürzt die Gehälter. Die Folge der letzteren Möglichkeit sind Gehaltseinbußen im Tausch für zumindest kurzfristige Sicherheit der eigenen Stelle.

Gehaltseinbußen aus falscher Berechnung:

Es scheint verlockend: Eine andere Firma bietet ein höheres Gehalt für die selbe Arbeit. Schnell ist der Arbeitsvertrag unterschrieben und der Arbeitnehmer freut sich über den ersten Gehaltsscheck. Die Überraschung ist groß, wenn am Ende des Monats dann trotzdem weniger Geld auf dem Konto ist. Gehaltseinbußen beschränken sich nicht nur auf das tatsächlich ausgezahlte Gehalt.

Wer an seiner alten Stelle einen Dienstwagen fuhr und sich nun am neuen Arbeitsplatz ein eigenes Auto zulegen muss, muss diese Ausgaben ebenfalls vom Gehalt abziehen. Genauso ist es, wenn man noch sich noch eine private Altersvorsorge zulegen muss, weil es im neuen Betrieb keine betriebliche gibt. Wer unnötige Gehaltseinbußen vermeiden will, muss vor dem Wechsel des Arbeitsplatzes gut kalkulieren. Sich nur auf das reine Gehalt zu verlassen, reicht an dieser Stelle nicht aus.

Weiterführende Infos zum Thema:

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