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TV-V - Tariferhöhungen für Versorgungsbetriebe

Versorgungsbetriebe in Deutschland leisten jeden Tag aufs Neue einen außerordentlichen Beitrag. Ohne Strom, Wasser oder Gas könnte das Leben in modernen Gesellschaften nicht funktionieren. Daher ist es umso wichtiger, dass vor allem die Mitarbeiter in dieser Berufssparte eine faire und gerechte Bezahlung erhalten. Die Versorgungsbetriebe sind in ihrer überwiegenden Mehrzahl in öffentlicher, vor allem kommunaler Trägerschaft. Die Beschäftigten der Versorgungsbetriebe unterliegen dem Tarifvertrag Versorgungsbetriebe kurz TV-V genannt. Im Jahr 2010 wurden für das Jahr 2011 weitere Tariferhöhungen für die Versorgungsbetriebe vereinbart.

Wie sehen die Tarifänderungen aus?

Im Jahr 2010 wurden im TV-V neue Tariferhöhungen vereinbart. Der Stichtag für die Erhöhungen war der 01.01.2011. Die Zulagen für Schicht – und Wechselschicht Mitarbeiter wurden um 1,6 Prozent erhöht, genauso wie die generelle Tabellenvergütung. Des Weiteren erhielten alle Mitarbeiter im Januar 2011 eine Einmalzahlung in Höhe von 240,00€, die mit der Januarabrechnung ausgezahlt wurde. Aber nicht nur die Angestellten des Öffentlichen Dienstes erhalten mehr Geld, sondern auch die Auszubildenden. Für Sie wurde vereinbart, dass sich die Tabellenvergütung ebenfalls erhöht.

Die Azubis dürfen sich ab dem 01. Januar 2011 über eine Erhöhung ihrer Tabellenvergütung in Höhe von 0,6 Prozent freuen. Zum 01. August 2011 wurde die Vergütung der Auszubildenden um weitere 0,5 Prozent erhöht. Die Auszubildenden erhalten zusätzlich zu den Erhöhungen noch eine Einmalzahlung in Höhe von 50,00€. Der Auszahlungstermin ist ebenfalls der Januar 2011.

Wo können sich Mitarbeiter über die Tarifänderung informieren?

Mitarbeiter, die sich über die aktuellen Änderungen im TV-V informieren möchten, können das vor Ort bei ihrer Personalabteilung oder beim Personalrat. Die Gewerkschaft ver.di gibt ebenfalls gerne Auskunft über die neusten Änderungen im Tarifrecht. Tarifverträge können bei ver.di eingesehen oder erstanden werden. Wer keine Gewerkschaftsvertretung vor Ort hat, kann sich im Internet auf der entsprechenden Homepage informieren. Des Weiteren gibt es im Internet unabhängige Anbieterseiten, die zu den unterschiedlichsten Gehaltsthemen, wie auch über den TV-V, informieren.

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