Karriere - Ratgeber und Lexikon
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Wann Gehalt auf Konto?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, denn der Zeitpunkt der Gehaltsüberweisung wird zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell festgelegt. Im Arbeitsvertrag ist in der Regel immer eine Klausel enthalten, die genau regelt, wann das Gehalt gezahlt wird. Dabei kommt es nicht darauf an, wann die Buchhaltung des Arbeitgebers die entsprechende Zahlung angewiesen hat, sondern ausschließlich, wann das Geld auf dem Konto des Arbeitnehmers eingeht. Prinzipiell ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, in Vorlage zu gehen.



Das bedeutet, er muss die Arbeitsleistung erst dann bezahlen, wenn sie vollständig erbracht wurde. Ist ein Gehalt auf Monatsbasis vereinbart, heißt dies ganz konkret, dass die Überweisung der Gehaltszahlung erst nach Ablauf des Monats erfolgen muss. In vielen Arbeitsverträgen ist allerdings geregelt, dass die Gehaltsüberweisung schon in der letzten Arbeitswoche des laufenden Monats stattfindet. Dies hat für den Arbeitnehmer den großen Vorteil, dass er so mit Sicherheit über das Geld verfügt, wenn die monatlich anfallenden Zahlungen für Miete, Nebenkosten, Versicherungen und Ähnliches zu leisten sind. Besonders privilegierte Arbeitnehmer erhalten ihr Gehalt sogar schon in der Mitte des laufenden Monats, und zwar zum 15.

Dies bedeutet für den Arbeitgeber, dass er somit in Vorlage tritt, denn er überweist das Gehalt, obwohl die Arbeitsleistung des Angestellten noch gar nicht vollständig erbracht wurde. Für den Arbeitnehmer ist diese Regelung ausgesprochen vorteilhaft und komfortabel, weil er so zu einem sehr frühen Zeitpunkt über sein Gehalt verfügen kann. Umgekehrt ist es allerdings auch nicht unüblich, dass Arbeitgeber erst im neuen Monat zahlen. Teilweise wird sogar vereinbart, dass das Gehalt erst am 15. des Folgemonats auf dem Konto des Mitarbeiters sein muss

Finanzierungsbedarf durch späte Gehaltsüberweisung

Leider ist es dem Vermieter relativ egal, wann die Gehaltszahlung erfolgt, er möchte in aller Regel sein Geld spätestens am dritten Werktag des neuen Monats haben. Wenn die Gehaltszahlung allerdings erst in der Mitte des Monats erfolgt, entsteht eine Finanzierungslücke. Am einfachsten ist diese zu füllen, indem man ein Sparguthaben in entsprechender Höhe auflöst und aufs laufende Girokonto überweist. So verfügt man immer über einen ausreichenden Puffer, um die Deckungslücke, die sich zu Beginn eines jeden Monats auftut, zu füllen. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt zunächst nichts anderes übrig, als den Dispokredit zum laufenden Girokonto in Anspruch zu nehmen. Da die Zinssätze für diese Art der Finanzierung recht hoch sind, sollte man sich jedoch bemühen, genug Geld auf dem Konto anzusparen, so dass der Dispokredit in absehbarer Zeit nicht mehr genutzt werden muss.

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