Verdienst-Infos
Gehälter Regional
- Berlin53.346 €
- Hamburg58.830 €
- Frankfurt am Main67.654 €
- Köln59.146 €
- München67.511 €
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Übersicht Tarifverträge und Besoldungsordnungen
Ab dem 01. Oktober 2005 trat der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Kraft. Das neue Tarifwerk hat den bis dato gültigen BAT und parallel bestehende Tarifverträge weitestgehend abgelöst. Unter den TVöD fallen mehrere Tarifverträge für die Beschäftigten der öffentlichen Verwaltungen. Eine Einigung auf das neue Tarifwerk erfolgte am 09. Februar 2005 bei den Potsdamer Tarifverhandlungen. Der Einigung ging eine zweijährige Verhandlungsphase voraus.
Zunächst wurde der TVöD nur zwischen Bund und Kommunen einerseits und den Gewerkschaften andererseits abgeschlossen. Die wesentlichen Neuerungen des neuen Tarifvertrages sind eine Vereinheitlichung des Tarifwerkes für Pflegepersonal, Arbeiter und Angestellte. Des Weiteren wurde die dienstalter- und familienbezogene Bezahlung geändert. An deren Stelle tritt eine erfahrungs- und leistungsorientierte Bezahlung. Eine Übersicht der Tarifverträge und Besoldungen können bei den jeweiligen Arbeitgebern angefordert werden.
Welche Tarifverträge fallen unter den TVöD:
Unter das neue Tarifwerk für den öffentlichen Dienst fallen die folgenden Einzelverträge: der TVöD-SuE Sozial- und Erziehungsdienst, der TVöD-B für Pflege und Betreuungseinrichtungen, der TVöD-K für Krankenhäuser, der TVöD-S für Sparkassen, der TVöD-E für Entsorgungsbetriebe, der TVöD-F für Flughäfen, der TVöD-V für die Verwaltung, der TV-N für den Nahverkehr sowie der TV-V für Versorgungsbetriebe. Alle Einzelverträge haben für Ihre Berufsgruppe besondere Vereinbarungen getroffen. In den Tarifeinigungen vom März 2008 wurde der TVöD in weiteren Punkten geändert. Eine weitere Änderung
Wo erhalten Interessierte Informationen zum TVöD:
Wer eine Übersicht der Tarifverträge und Besoldungen erhalten möchte, kann sich vertrauensvoll an die Gewerkschaften, allen voran ver.di wenden. Dort erhalten Interessierte alle wichtigen Informationen rund um das Thema TVöD und seine Einzelverträge. Aber auch der eigene Arbeitgeber kann den TVÖD mit seinen Einzelverträgen zur Verfügung stellen. Im Internet gibt es eine große Auswahl an unabhängigen Webseiten, die eine gute Übersicht der Tarifverträge und Besoldungen bieten. Die einzelnen Vereinbarungen können nachgelesen und ausgedruckt werden. Gehaltstabellen eingesehen und die verschiedenen Tarifrechner benutzt werden. Interessante Informationen und Neuerungen erfahren Interessierte zusätzlich auf den einschlägigen Webseiten.
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