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Tarifverträge

Tarifverträge sind rechtlich bindende und schriftlich fixierte Vereinbarungen als Vertrag zwischen Tarifparteien, die einen Tarif ausgehandelt haben. Darin enthalten sind Richtlinien für den Abschluss, den Inhalt und das Ende von Arbeitsverhältnissen, betriebliche Normen und die Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Diese Vertragspartner sind üblicher Weise die Arbeitgeberverbände als Vertretung der Arbeitsgeber auf der einen Seite und die Gewerkschaften als Repräsentanten der Arbeitnehmer auf der anderen Seite. Durch die Tarifautonomie entsprechend des Tarifvertragsgesetzes ermöglicht es der Staat den Tarifparteien, unabhängig Regeln zur Zusammenarbeit zu entwickeln und ihre Beziehung rechtlich untereinander zu klären.


Der große Vorteil von Tarifverträgen liegt darin, dass eine Gleichberechtigung zwischen schwachen Arbeitnehmern und dominanten Arbeitgebern auf dem freien Markt hergestellt wird, die bei der Aushandlung eines individuellen Einzelvertrags normalerweise fehlt. Ein wichtiger Teil der Tarifverträge ist auch die Friedenspflicht bei Problemen bzw. ein potentieller Arbeitskampf bei Uneinigkeit in kommenden Verhandlungen, bei dem Arbeitnehmer mit Streik und Arbeitgeber mit Aussperrung reagieren dürfen.

Wenn beide Parteien des Arbeitsvertrags tarifgebunden sind, gilt der jeweilige Tarifvertrag unmittelbar, also ohne weitere Vereinbarung, und zwingend, also in jedem Fall. Nur wenn der Arbeitgeber eine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband ohne Tarifbindung inne hat, ist dieses Prinzip aufgehoben und der Tarifvertrag nicht automatisch wirksam. Auch ohne Tarifbindung können sich beide Parteien darauf einigen, eine Bezugsklausel in den Arbeitsvertrag aufzunehmen und so die Gültigkeit eines Tarifvertrags zu vereinbaren. Tarifverträge können nie sofort außer Kraft gesetzt werden, sondern wirken immer in unterschiedlichem Maß weiter, um eine gewisse Sicherheit zu schaffen.

Die Tarifverträge gelten immer für einzelne Branchen. Eine Sonderform der Tarifverträge sind Firmentarifverträge, die innerhalb einzelner großer Betriebe zwischen dem dortigen Arbeitgeber und dem Betriebsrat mit einer Gültigkeit nur für diese eine Firma abgeschlossen werden. Zwischen 30 und 60 Prozent aller Beschäftigten arbeiten in einem Tarifvertrag, hierbei gibt es aber starke regionale Unterschiede. In den alten Bundesländern ist der Anteil der Arbeitsverträge nach Tarif wesentlich höher als in den neuen Bundesländern. Auch in den nicht tarifvertraglich beeinflussten Arbeitsverhältnissen werden Tarifverträge als Orientierungshilfe von Bewerbern und Firmen herangezogen.

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