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Bruttogehalt

Bruttogehalt ist das gesamte Einkommen, das einem Arbeitnehmer laut dem Arbeitsvertrag zusteht. Das Bruttogehalt wird vor Arbeitsbeginn mit dem Arbeitgeber vereinbart und es wird monatlich zum Ende des Monats fällig und von der Lohnbuchhaltung der eigenen Firma verwaltet.


Es entspricht allerdings nicht dem durchschnittlich rund 40 Prozent niedrigeren Netto-Gehalt, welches vom Bruttogehalt übrig bleibt und dem Arbeitnehmer wirklich zur Verfügung steht. Denn das Bruttogehalt schrumpft durch viele Abzüge, die zwangsweise noch beim Arbeitgeber davon abgehen, bevor es an den Angestellten ausgezahlt wird. Sowohl die Steuern wie auch der Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben sind prozentual anteilig direkt davon zu zahlen, ehe man das restliche Nettogehalt selbst in die Hand bekommt.


Die Lohnsteuer wird an das Finanzamt abgeführt. Wer in der Kirche ist, zahlt vom Bruttogehalt seine Kirchensteuer. Zudem zahlen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmerinnen den Solidaritätszuschlag an die neuen Bundesländer, der vom Bruttogehalt abgezogen wird. Die Rentenversicherung, die Krankenversicherung und die Arbeitslosenversicherung muss ebenfalls jeder Arbeitnehmer aus seinem Bruttogehalt sofort an die jeweiligen Versicherungsstellen zahlen.

Durch diese individuellen Abzüge kann es sein, dass verschiedene Arbeitnehmer unterschiedlich viel von ihrem eigentlich gleichen Brutto-Gehalt ausgezahlt bekommen. Der eine zahlt keine Kirchensteuer, der andere wohnt in den neuen Bundesländern und braucht deshalb keinen Solidaritätszuschlag abzuführen. Man kann auch unterschiedliche Steuerklassen haben und so mehr vom Bruttogehalt übrig haben, wenn man z.B. durch ein Ehegattensplitting eine niedrigere Steuerklasse hat. Wer keine Kinder hat, zahlt mehr Pflegeversicherung und nur manche Krankenkassen nehmen einen Zusatzbeitrag.

Es ist wichtig, Bruttogehalt und Nettogehalt zu unterscheiden. In der Gehaltsverhandlung muss man immer schon mitdenken, wieviel vom Bruttogehalt übrig bleiben muss und entsprechend höher gehen. Bei Krediten oder Sozialleistungen ist oft nur das Nettogehalt anzugeben, da hier nur interessiert, über wieviel Einkommen man wirklich verfügen kann und nicht, von welcher Gesamtsumme des Bruttogehaltes man seine Abzüge bezahlt.

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