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Lohn

Unter dem Begriff „Lohn“ versteht man ein vereinbartes, festgelegtes und regelmäßiges Arbeitsentgelt aus unselbständiger Arbeit, welches dem Arbeitnehmer am Ende des Monats für seine erbrachten Leistungen gezahlt wird. Das Gehalt und der Lohn werden in einem Arbeitsvertrag geregelt. Der Lohn ist im Normalfall ein Ausgleich für die Arbeit und damit ein Geldbetrag, den der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber monatlich erhält.

Was ist der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt?

Die Unterscheidung zwischen Gehalt und Lohn war vor allem noch bis weit ins 20. Jahrhundert verbreitet. Mit „Gehalt“ wurde früher eine monatliche und gleichbleibende Vergütung genannt, der Lohn war ein nach Stunden abgerechnetes Arbeitsentgelt. Heutzutage aber wird in der Gesetzgebung und in den Tarifverträgen nur noch der Begriff Entgelt verwendet, der die Spaltung zwischen Gehalt und Lohn zusammenlegt und auf einen Nenner bringt. Umgangssprachlich aber wird der Begriff Lohn auch heute noch nach Stundenlohn, Tageslohn, Jahreslohn, Monatslohn oder Wochenlohn definiert. Kein Wunder, denn ein „Gehalt“ beziehen vorwiegend Arbeitnehmer und Hilfsarbeiter. „Tagelöhner“, also Arbeitskräfte ohne festes Arbeitsverhältnis, sind oft Arbeiter in der Landwirtschaft, Handwerker oder Saisonkräfte. Das Entgelt, welches am Ende eines Tages an eine Arbeitskraft gezahlt wird, wird Stundenlohn genannt. Ein „Wochenlöhner“ dagegen erhält seinen Lohn am Ende einer Woche, meist jeden Freitag. Auch hier wird die Höhe des Entgeltes nach Stunden abgerechnet. Doch in den vergangenen Jahren hat sich der Monatslohn immer mehr durchgesetzt. Beim Monatslohn erfolgt die Bezahlung am Ende des jeweiligen Monats, in dem die Arbeit ausgeführt wurde. Es gibt allerdings auch Verträge, in denen der Lohn zum 15. eines Monats gezahlt wird. Diese Variante ist häufig tariflich festgelegt. Dem Jahreslohn kommt heutzutage nur noch eine steuerrechtliche Bedeutung zu.



Die Höhe des Entgeltes

Wie hoch die Zahlung des monatlichen Gehaltes ist, wird vertraglich festgelegt und ist nach dem Grundgesetz, in dem die Tarif- und Vertragsfreiheit verbrieft ist, frei vereinbar. Allerdings darf der ab 2015 eingeführte Mindestlohn von 8,50 Euro nicht mehr unterschritten werden. Dieser Mindestlohn versteht sich allerdings brutto, sodass der tatsächlich ausgezahlte Stundenlohn netto wesentlich geringer ist. Zudem haben Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten keinen Anspruch auf einen Mindestlohn. Gleiches gilt auch für Zeitungszusteller sowie Kinder und Jugendliche im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes ohne Berufsabschluss. Bei Saisonarbeitern wird langsam aber stetig auch der Mindestlohn eingeführt.

Einflussfaktoren auf den Lohn

Das Gehalt, das gezahlt wird, hängt abgesehen vom Mindestlohn stark von der Ausbildung bzw. Qualifikation des Arbeitnehmers, der Marktsituation, den Belastungen und Gefahren einer Arbeit und den Fähigkeiten ab. Manche Berufszweige zahlen einen Gefahrenbonus, in der Gastronomie kann das Trinkgeld einbehalten werden, ohne dass es sich auf das Gehalt auswirkt. Zusätzlich gibt es Zuschläge, beispielsweise im Schichtdienst an Wochenenden und in der Nacht. Obwohl im Zuge der Gleichberechtigung Unterschiede zwischen Mann und Frau beseitigt sein sollten, wird Männern in der Regel immer noch mehr Gehalt gezahlt als den Frauen bei gleicher Position. Auch Vergleiche mit Kollegen sind wenig sinnvoll. Zum einen sollten die eigenen Fähigkeiten nicht mit denen eines anderen Menschen gleichgesetzt werden, zum anderen aber setzt sich das Gehalt nicht nur aus den Fähigkeiten oder den Qualifikationen zusammen. Auch Soft Skills spielen eine entscheidende Rolle. So kann es sein, dass der Kollege zwar eine schlechtere Qualifikation hat, die Soft Skills aber hervorragend ausgebildet sind und ihm deswegen eine besseres Gehalt – beispielsweise weil er mehr Verantwortung trägt – gezahlt wird.

Steuerklassen und Versicherungen

Hinzu kommen simple Tatsachen, wie beispielsweise eine andere Steuerklasse, die aber selten öffentlich gemacht wird. Jemand, der verheiratet ist, 3 Kinder hat und dessen Frau arbeitet, hat natürlich durch Steuerklasse 3 oder 4 und den Kinderfreibetrag ein wesentlich höheres Gehalt als ein Arbeitnehmer, der auf Lohnsteuerklasse 1, 5 oder 6. Bei der Berechnung des Gehaltes spielen aber zum Beispiel auch vermögenswirksame Leistungen oder die Kirchensteuer eine Rolle. Nicht jeder zahlt die Kirchensteuer, zum Beispiel, weil er aus der Kirche ausgetreten ist. Dadurch entfällt die Kirchensteuer bei der Berechnung und derjenige verdient automatisch mehr. Ein weiterer Punkt ist die Krankenversicherung. Zwar wurden die Sätze in den vergangenen Jahren angepasst, sodass sich nur noch geringe Unterschiede bei den verschiedenen Krankenkassen ergeben, dennoch kann es passieren, das sich die geringen Unterschiede auf das Gehalt auswirken. Möglich ist auch eine freiwillige private Versicherung, die dann stark zu Buche schlägt und das Gehalt dementsprechend geringer ausfällt. Hinzu kommen die Rentenversicherungspflicht und eventuelle Werbungskosten.

Wann sollte über den Lohn verhandelt werden?

Häufig kommt es in Unternehmen zu Reibereien, wenn die Bezahlung zwischen den Arbeitnehmern ungleich ist. Doch hier müssen die Maßstäbe erst einmal objektiv betrachtet werden:

➤ Macht der Kollege Überstunden?

➤ Welche Ausbildung hat er?

➤ Befindet er sich im Schichtdienst?

➤ Arbeitet er Voll- oder Teilzeit?

➤ Welche Führungsverantwortung trägt er?

➤ Wie ist die familiäre Situation?

Anhand dieser Punkte kann man sehen, wie unterschiedlich die gleiche Arbeit bezahlt werden kann und zwar nicht deswegen, weil der Chef den Kollegen übervorteilt, sondern weil der Kollege einfach andere Kriterien erfüllt. Wer sich allerdings sicher ist, er würde zu wenig verdienen, der sollte ein Gespräch mit dem Chef suchen und die Situation klären. Gibt es keinerlei Unterschiede zum Kollegen, dann wird es ebenso Zeit für eine Gehaltsverhandlung.

Der beste Zeitpunkt für eine Lohnverhandlung

Wenn man der Meinung ist, zu wenig zu verdienen, sollte man mit dem Chef über eine Lohnerhöhung sprechen. Der Lohn ist aber eine sensible Angelegenheit, die nicht zwischen Tür und Angel besprochen werden sollte. Bevor der Chef auf eine Lohnerhöhung angesprochen wird, sollte er schon einige Monate im Vorfeld die Leistungen einschätzen können. Ist der Chef positiv eingestellt und lobt die Leistungen, kann ein konkreter Zeitpunkt für erste Verhandlungen ausgemacht werden. Aber nie mit der Tür ins Haus fallen, sondern vielmehr nachforschen, ob der Chef dafür auch empfänglich ist, denn jeder hat mal Probleme, Stress oder einfach schlechte Laune. Zudem sollte nicht direkt nach einer Gehalterhöhung gefragt werden, sondern eher nach einer Beurteilung der Leistungen. So kann schon während des Gespräches herausgefunden werden, ob sich eine Frage nach einem besseren Gehalt lohnt. Sind die Voraussetzungen dafür gegeben, bleibt nur noch die Hoffnung auf ein positives Ergebnis.

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