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Monatsgehalt

Man unterscheidet in der Regel zwei Arten des Monatsgehaltes: das Brutto- und das Nettogehalt. Der Arbeitsvertrag legt fest, was man im Monat verdient. Es kann sein, dass der Arbeitnehmer an einen Tarifvertrag gebunden ist und sich somit das Gehalt nach diesem Tarif richtet. Aber das, was einem am Ende des Monats ausgezahlt wird, ist nicht die komplette Summe des Gehaltes. Bevor man nämlich sein Monatsgehalt ausgezahlt bekommt, werden zunächst Zahlungen wie Steuern, Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und die Kosten für die Pflegeversicherung abgezogen.


Dabei ist es von der Steuerklasse und der Krankenkasse abhängig, wie viel monatlich abgezogen wird. Vor dem Abzug nennt sich das Gehalt Brutto-Monatsgehalt, danach ist es der Nettobetrag, den man ausgezahlt beziehungsweise überwiesen bekommt.

Es kann also sein, dass zwei Arbeitnehmer das gleiche Brutto-Gehalt bekommen, aber ein unterschiedliches Netto-Gehalt. Das kommt vor allem daher, dass verheiratete und unverheiratete Arbeitnehmer unterschiedlichen Steuerklassen zugeordnet werden, wobei Verheiratete der Steuerklasse III zugeschrieben und aus diesem Grund begünstigt werden. Auch wenn das Jahr aus zwölf Monaten besteht, gibt es das sogenannte dreizehnte Monatsgehalt.

Dieses Gehalt ist eine freiwillige Sonderzahlung von dem Arbeitgeber. Man bezeichnet dieses dreizehnte Monatsgehalt auch als Weihnachtsgeld. Der Anspruch auf ein solches Gehalt ergibt sich aus vertraglichen Verpflichtungen oder aus sogenannten betrieblichen Übungen. So können zum Beispiel Betriebsvereinbarungen, spezielle Absprachen, die in dem Arbeitsvertrag festgehalten sind und Tarifverträge solche vertraglichen Verpflichtungen sein. Ist die Freiwilligkeit oder Widerrufbarkeit bei der dritten Zahlung des Weihnachtsgeldes nicht deutlich gemacht worden, so kann der Arbeitnehmer einen vertraglichen Anspruch darauf geltend machen.

Das dreizehnte Jahresgehalt ist natürlich eine besondere Belastung für ein Unternehmen oder einen Betrieb. Aus diesem Grund streicht die Führungsebene diese Sonderzahlung gerne. Die betriebliche Übung verhindert allerdings, dass dies ohne weitere Probleme geschehen kann, denn auch der Arbeitnehmer kalkuliert diese besondere Zahlung ein, wenn er das Jahresgehalt zusammenzählt. Möchten Sie das Monatsgehalt für einen bestimmten Beruf in Netto errechnen lassen, gibt es hierzu einen entsprechenden Brutto-Netto-Rechner

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