Verdienst-Infos
Gehälter Regional
- Berlin53.346 €
- Hamburg58.830 €
- Frankfurt am Main67.654 €
- Köln59.146 €
- München67.511 €
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Abteilungsleiter/ Abteilungsleiterin
Es gibt Abteilungsleiter / Abteilungsleiterinnen, die für verschiedene Bereiche wie das Controlling, den Einkauf, den Export, für das Finanz- und Rechnungswesen, für die Abteilung für Forschung und Entwicklung, für die Logistik, den Kundendienst, das Marketing, die Materialwirtschaft sowie für das Personalwesen, den Bereich IT und die betriebliche Instandhaltung. In der heutigen Zeit wachsen Unternehmen stetig.
Meist erreichen sie eine Größenordnung, die eine Leitung durch nur eine Person nicht mehr möglich macht. Auch wenn die Unternehmensleitung die Verantwortung für den gesamten Komplex erhält und das Unternehmen in der breiten Öffentlichkeit vertritt, sowie rechtliche Verantwortung übernehmen muss, so werden von der Unternehmensleitung spezielle Abteilungsleiter/ Abteilungsleiterinnen eingestellt beziehungsweise Mitarbeiter zum Abteilungsleiter/ zur Abteilungsleiterin befördert, um die Aufgaben aufzuteilen.
Außerdem gibt es Abteilungsleiter/ Abteilungsleiterinnen, die für die betriebliche Aus- und Weiterbildung, die Arbeitsvorbereitung, das Qualitätsmanagement, die Revision, die Rechtsabteilung, die Fertigung und Produktion, den Vertrieb oder eine weitere Abteilung zuständig sind. Eine Kombination der verschiedenen Abteilungen ist natürlich auch möglich.
Je nach Abteilung muss der Abteilungsleiter beziehungsweise die Abteilungsleiterin eine entsprechende Ausbildung absolviert haben. Das heißt, möchte man beispielsweise Abteilungsleiter/ Abteilungsleiterin des Bereiches für das Rechnungs- und Finanzwesen eines Unternehmens werden, muss man eine Ausbildung abgeschlossen haben, die ebenfalls im Bereich des Rechnungswesens stattgefunden hat.
Man übernimmt die Organisation und Verantwortung für einen Bereich des Unternehmens und steht gleichzeitig in Kontakt mit der Unternehmensleitung. Sie betreuen den Bereich nach den Vorgaben der Unternehmensleitung und verfolgen bestimmte Ziele, die von der Unternehmensleitung festgesetzt wurden. Dadurch, dass sie die komplette Verantwortung für diese Abteilung übernehmen, sind sie der Unternehmensleitung gegenüber der Rechenschaft verpflichtet. Sie entwerfen beispielsweise Maßnahmen und Konzepte, die Prozesse in den einzelnen, klar definierten Bereichen optimieren sollen, die allerdings zuvor von der Unternehmensleitung bewilligt werden müssen. Erst nach der Bewilligung ist der Abteilungsleiter/ die Abteilungsleiterin dazu berechtigt, eigene Schritte vorzunehmen und die Maßnahme durchzuführen.
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