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Bahnbeamter / Bahnbeamtin

Der Beruf des Bahnbeamten / der Bahnbeamtin kann in zwei verschiedene Sparten eingeteilt werden: Zum einen gibt es den Bahnbeamten im gehobenen technischen Dienst, zum anderen den Bahnbeamten, der als Zugbegleiter tätig ist. Beide Beamten sind bei der Bahn angestellt und sorgen für einen reibungslosen Ablauf des Bahnbetriebes. Nur dass der eine Beamte für den Bau von neuen Gleisen und die Wartung, beziehungsweise für die Errichtung der Telekommunikations- und Signalanlagen zuständig sind, der andere für den Betrieb in dem Bahnhof und der Bahn.


Der technische Bahnbeamter / die Bahnbeamtin kann aber auch im Innendienst tätig sein. Dabei handelt es sich um Sachbearbeitertätigkeiten, bei denen sie beispielsweise Gutachten nach Unfällen oder Abnahmeprotokolle verfassen.

Im Außendienst nehmen sie neue oder bearbeitete Betriebsanlagen ab, führen Kontrollen durch und prüfen sowohl Bahnhöfe als auch Gleisstrecken und andere Betriebe der Bahnindustrie die örtlichen Gegebenheiten und sorgen für einen sicheren und einwandfreien Zustand.

Der Bahnbeamte, der als Zugbegleiter tätig ist, begleitet und betreut die Gäste während der Fahrt. Sie sind für den Zustand der Bahn im Inneren zuständig, das heißt, sie müssen sowohl auf Sicherheit als auch auf Sauberkeit und Ordnung achten. Der Zugbegleiter kontrolliert die Fahrtickets, gibt Auskünfte über Fahrzeiten, Sitzplätze, Anschlussmöglichkeiten und informiert die Gäste bei eventuellen Störungen. Im gegebenen Fall müssen die Bahnbeamten für das richtige Verhalten der Fahrgäste sorgen und Störer zurecht weisen. Je nach Abteil servieren die Bahnbeamten als Zugbegleiter Speisen und Getränke. Im Nachtzug wecken sie gegebenenfalls die Gäste oder zeigen, wenn es beim Passieren einer Grenze nötig ist, die Dokumente der Passagiere den Zoll- beziehungsweise Passkontrollen.

Aber auch der Zugbegleiter ist bis zu einem gewissen Grad für die Technik des Zuges verantwortlich. Er kontrolliert die technische Sicherheit. Das heißt, er muss sowohl die Bremsen als auch die Heizung, die Lüftung und das Licht kontrollieren. Beide Bahnbeamte sind also für die Sicherheit der Bahngäste zuständig.


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