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Lebensmittelkontrolleur / Lebensmittelkontrolleurin

Die Tätigkeit als Lebensmittelkontrolleur setzt eine berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz voraus. Sie ist landesrechtlich auf der Grundlage der Lebensmittelkontrolleur-Verordnung geregelt und dauert etwa dreieinhalb Jahre, wovon zwei Jahre rein theoretisches Wissen vermittelt wird und etwa 17 - 18 Monate ein praktischer Teil absolviert werden muss. Basis dieser Weiterbildung können alle Ausbildungen sein, die mit dem Gesundheits- und Lebensmittelwesen zu tun haben. Sie haben unterschiedliche Dauern, so dass keine genaue Angabe zu der gesamten Lehre gemacht werden kann.


Hat man sich auf diese Weise für diesen Beruf qualifiziert, kann man vor allem bei Behörden der Lebensmittelüberwachung arbeiten. Drunter fallen Veterinäruntersuchungsämter, Gewerbeaufsichtsämter und Ämter der Ernährungswissenschaft. Aber auch Landesuntersuchungsämter für das Gesundheitswesen können potenzielle Arbeitgeber sein.

Der Beruf des Lebensmittelkontrolleurs wird vor allem in Zeiten von lebensmittelbedingten Krankheiten durch vergammeltes Fleisch und Gemüse wichtiger denn je. Denn man besucht in dieser Funktion Betriebe, die Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Tabakwaren, kosmetische Mittel herstellen, in den Verkehr bringen oder behandeln. Darunter fallen zum Beispiel Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte und Fleischereien. Aber auch Schlachtereien, Gastronomiebetriebe und Kantinen müssen sich einer Untersuchung durch den Lebensmittelkontrolleur unterziehen.

Vor allem aber Betriebe aus der Lebensmittel- und Genussmittelindustrie werden regelmäßig geprüft. Dabei hat man einen festen Zeitplan und kündigt in der Regel einen Besuch und die damit verbundene Prüfung an. Allerdings führt man auch spontane Prüfungen durch, um einen Betrug ausschließen zu können.

Als Lebensmittelkontrolleur prüft man dann, ob alle entsprechenden Vorschriften und Bestimmungen durch das Gesetz eingehalten werden. Darunter fällt die Betriebs- und Personalhygiene wie auch die fachgerechte Lagerung von Lebensmitteln. Auch die Lebensmittel an sich werden auf ihre Qualität geprüft. Bedarfsgegenstände und Zusatzstoffe werden auf ihre Kennzeichnung, Kenntlichmachung und Werbung hin untersucht. So wird zum Beispiel auch das Mindesthaltbarkeitsdatum von Lebensmitteln in der Gastronomie kontrolliert. Produkte werden durch die Sinnesprüfung kontrolliert und außerdem nimmt der Lebensmittelkontrolleur Proben für das Labor ab.


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