Öffentlicher Dienst

Der Begriff Öffentlicher Dienst bezeichnet die Gesamtheit aller Mitarbeiter in regionalen, überregionalen und Bundesverwaltungseinrichtungen, darüber hinaus zählen auch alle Kräfte der Exekutive, der Bundeswehr und der gesamte Justizapparat zum Öffentlichen Dienst. Mitarbeiter in den kommunalen oder Bundesverwaltungen sind zu einem großen Teil Beamte, können im öffentlichen Dienst aber auch Tarifbeschäftige, also Angestellte öffentlicher Einrichtungen, sein. Zum öffentlichen Dienst zählen darüber hinaus aber auch alle in öffentlich-rechtlichen Körperschaften beschäftigten Mitarbeiter - Schulen, Hochschulen, Heime, Anstalten und Sozialversicherungen zählen beispielsweise zu den öffentlich-rechtlichen Körperschaften.

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Insgesamt arbeiten in Deutschland rund vier Millionen Menschen im Bereich des öffentlichen Dienstes - aufgrund der schwierigen finanziellen Situation der meisten europäischen Länder und der bei fast allen viel zu hohen Verwaltungsausgaben werden jedoch seit Jahren massiv Stellen abgebaut oder nicht mehr nachbesetzt, um die hohen Personalkosten im Verwaltungsbereich kontinuierlich zu senken. Auch die Umsetzung neuer technischer Lösungsmodelle, wie etwa Verwaltungsvorgänge auch elektronisch und über Internet möglich zu machen, soll helfen, eine schlankeren Verwaltungsapparat zu erreichen, und im öffentlichen Dienst mit weniger teurem Personal auszukommen. Die Privatisierung vieler öffentlicher Dienstleistungen ist ebenfalls ein Weg, hohe Personalkosten im ÖD zu verringern - den in vielen Fällen stattfindenden Ersatz von teuren Beamtenstellen durch günstigere Tarifbeschäftigtenstellen ein anderer.

Für Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes gelten - je nach Arbeitgeber oder Dienstherr - besondere Tariflohnverträge, für Bedienstete ist das der TVöD der für alle Bediensteten bei Bund und Kommunen in allen deutschen Bundesländern außer Hessen und Berlin gilt. Auch die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes wurden von den Sparpaketen der letzten Jahre, die dem Öffentlichen Dienst als Ganzes verordnet wurden, teilweise massiv getroffen.

Vieles davon wurde im Nachhinein dann wieder etwas abgemildert - denn ganz ohne Öffentlichen Dienst geht es ja nicht.


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