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Muss der Arbeitgeber kostenlose Getränke bereitstellen?

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Kategorie: Karriere & Ratgeber
27.03.2023
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Ist es die Verantwortung des Chefs, seinen Mitarbeiter*innen bei sommerlichen Temperaturen kostenlose Getränke zur Verfügung zu stellen? Oder müssen Mitarbeiter*innen grundsätzlich selbst für ihre Erfrischungen sorgen?

Hitze im Büro: Was sind die Verantwortlichkeiten des Arbeitgebers?

Seit 2011 sieht die Arbeitsstättenverordnung bestimmte Maßnahmen vor, wenn die Temperaturen steigen. Konkrete Temperaturschwellen wurden festgelegt: Wenn die Raumtemperatur auf 26 Grad Celsius steigt, muss der Arbeitgeber für Kühlung sorgen und möglicherweise Sonnenschutzsysteme installieren, um sicherzustellen, dass sich die Räume nicht unnötig aufheizen. Bei 30 Grad Celsius sollten die Räume vor Arbeitsbeginn gelüftet werden, um zu verhindern, dass sie zur Sauna werden. Der Arbeitgeber kann auch Kleidungsvorschriften lockern oder Arbeitszeiten ändern, um den Mitarbeiter*innen zu helfen, sich der Hitze anzupassen. Hier geht es also um organisatorische oder technische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Arbeitsumgebung so kühl wie möglich bleibt. Kostenlose Getränke sind jedoch nicht verpflichtend, auch nicht bei sommerlichen Temperaturen. Wenn der Chef jedoch freiwillig kostenlose Getränke anbietet, ist dies ein netter Service.

Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn es sich um Hitzearbeit handelt, muss der Arbeitgeber kostenlose Getränke zur Verfügung stellen.

Kostenlose Getränke bei sogenannter Hitzearbeit

Die Berufsgenossenschaft hat klare Regeln, wann Hitzearbeit vorliegt, nämlich dann, wenn "durch die Kombination von Hitze, körperlicher Arbeit und gegebenenfalls Bekleidung eine Erwärmung des Körpers und damit eine Erhöhung der Körpertemperatur auftritt." In diesem Fall muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass ausreichend Getränke bereitstehen, um die Mitarbeiter*innen zu schützen. Die Schrift BGI 7002 gibt Arbeitgebern Hinweise, wie sie feststellen können, ob Hitzearbeit vorliegt, und welche Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen.

Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: Wenn ein Mitarbeiter auf dem Bau den ganzen Tag in der prallen Sonne arbeitet und dabei schwere Lasten trägt, kann dies als Hitzearbeit angesehen werden. In diesem Fall muss der Arbeitgeber kostenlose Getränke bereitstellen, damit der Mitarbeiter ausreichend hydratisiert bleibt und keine gesundheitlichen Schäden durch Überhitzung erleidet.

Was können Arbeitnehmer*innen bei starker Hitze während der Arbeitszeit tun?

Auch Arbeitnehmer*innen können dazu beitragen, dass die Arbeit bei hohen Temperaturen angenehmer wird. Eine einfache Möglichkeit ist, ausreichend Wasser zu trinken. Dazu sollten Arbeitnehmer*innen immer eine Flasche Wasser in Reichweite haben und regelmäßig kleine Schlucke trinken, um ausreichend hydriert zu bleiben. Neben Wasser sind auch ungesüßte Tees und Fruchtschorlen eine gute Wahl. Auf Kaffee sollte man dagegen verzichten, da dieser den Körper austrocknen kann.

Weiterhin ist es ratsam, sich bei Hitze in lockerer und atmungsaktiver Kleidung zu kleiden, um den Körper beim Schwitzen zu unterstützen. Auch kurze Pausen an der frischen Luft oder in kühleren Räumen können helfen, den Körper zu entlasten. Zudem sollten Arbeitnehmer*innen darauf achten, dass ihre Arbeitsumgebung möglichst kühl bleibt. Dazu können sie beispielsweise Vorhänge und Jalousien in den frühen Morgenstunden schließen oder von sich aus Ventilatoren aufstellen, um die Luft zu zirkulieren.

Bietet der Arbeitgeber flexible Arbeitszeiten an, sollte im Sommer möglichst in den kühleren Morgenstunden gearbeitet werden. Bei einigen kann auch das Homeoffice, die ideale Möglichkeit sein, um der Wärme im Büro zu entgehen. Hier haben Arbeitnehmer*innen die Temperaturen besser im Griff.

Im Falle von Hitzearbeiten haben Arbeitnehmer*innen das Recht, ihre Arbeit zu unterbrechen, wenn sie sich unwohl fühlen oder Anzeichen von Hitzestress zeigen. In diesem Fall sollten sie sofort ihren Arbeitgeber informieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Auch Arbeitnehmer*innen, die keine Hitzearbeit ausführen, sollten bei starkem Unwohlsein ihren Arbeitgeber informieren.

Zusammenfassend ist es wichtig, bei Hitze im Büro sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer*in Verantwortung zu übernehmen, um eine angenehme und sichere Arbeitsumgebung zu schaffen. Mit einfachen Maßnahmen wie dem Bereitstellen von ausreichend Getränken und dem Tragen von lockerer Kleidung können bereits große Verbesserungen erzielt werden.

 

Autorin: Jasmin Dahler

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