Im sommerlichen Schottland sitzt ein verliebtes Paar an der Küste, umarmt sich zärtlich, während es den weiten Blick über das Meer genießt.
Inhalt
Fälle, die eine Urlaubsverweigerung rechtfertigen könnenDarf der Arbeitgeber einfach genehmigten Urlaub streichen?Der Mythos vom verbotenen Urlaub in der Probezeit

Als Arbeitnehmer*in hast du normalerweise das Recht, selbst zu entscheiden, wann du deinen Urlaub nehmen möchtest, gemäß § 7 Abs. 1 des Bundesurlaubsgesetzes. Dennoch gibt es Situationen, in denen dein Arbeitgeber das Recht hat, deinen Urlaubsantrag abzulehnen oder bereits gewährten Urlaub zurückzuziehen.

Inhalt
Fälle, die eine Urlaubsverweigerung rechtfertigen könnenDarf der Arbeitgeber einfach genehmigten Urlaub streichen?Der Mythos vom verbotenen Urlaub in der Probezeit

Fälle, die eine Urlaubsverweigerung rechtfertigen können

Es gibt betriebliche Gründe, warum dein Arbeitgeber möglicherweise deine Urlaubswünsche ablehnen oder sogar bereits genehmigten Urlaub verschieben darf.

Termingerechte Fertigstellung von Aufträgen

Wenn die termingerechte Fertigstellung von Projekten gefährdet ist, kann dein Arbeitgeber deinen Urlaub streichen. Oft wird versucht, alternative Lösungen zu finden, damit du trotzdem deinen Urlaub nehmen kannst, aber eine Ablehnung wäre in dieser Situation legitim.

Personelle Engpässe

In Unternehmen, die stark kampagnengetrieben oder saisonal arbeiten, kann der Arbeitgeber Urlaubsanträge aufgrund von Personalmangel ablehnen.

Hohe Nachfrage nach Produkten oder Dienstleistungen

Wenn die Nachfrage nach Produkten oder Dienstleistungen unerwartet stark steigt, kann es sein, dass dein Arbeitgeber dich nicht in den Urlaub gehen lässt. In solchen Fällen hat die Erfüllung von Kundenwünschen höchste Priorität.

Ausfälle von Personal durch Krankheit

Wenn Mitarbeiter*innen aufgrund von Krankheit ausfallen, kann es sein, dass dein Arbeitgeber dich benötigt und deinen Urlaub verschieben lässt.

Betriebsferien

Während Betriebsferien müssen sich Mitarbeiter*innen nach dem festgelegten Zeitplan richten. Normalerweise besteht die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt zusätzliche Urlaubstage zu nehmen.

Arbeiten zum Jahresabschluss

Bei Jahresabschlussarbeiten kann der Arbeitgeber Urlaubsanträge seiner Mitarbeiter*innen ablehnen.

Vorrang anderer Mitarbeiter

Soziale Gründe spielen bei der Urlaubsplanung eine Rolle. Zum Beispiel haben Eltern Vorrang, wenn es um Urlaub während der Schulferien geht. Andere Mitarbeiter*innen werden berücksichtigt, aber nicht bevorzugt. Auch kinderlose Arbeitnehmer*innen können Urlaub bekommen, müssen aber vielleicht flexibler sein.

Katastrophe

Im Falle einer Katastrophe kann der Arbeitgeber den Urlaub streichen und zu einem späteren Zeitpunkt verschieben, ohne die Zustimmung des Mitarbeiters.

Urlaubsbuchung ohne Zustimmung des Chefs

Auch wenn dir dein Erholungsurlaub zusteht, musst du deine Urlaubswünsche mit deinem Vorgesetzten absprechen. Vorab Urlaub zu buchen, ohne Zustimmung des Arbeitgebers, ist keine gute Idee. Der Arbeitgeber muss nicht jeder Urlaubsplanung zustimmen und kann den gebuchten Urlaub streichen. Ein*e Mitarbeiter*in, der*die trotz fehlender Genehmigung in den Urlaub geht, riskiert eine fristlose Kündigung.

Darf der Arbeitgeber einfach genehmigten Urlaub streichen?

Wenn dein Arbeitgeber deinen Urlaub bereits schriftlich genehmigt hat, kann er diese Entscheidung nur ändern, wenn du zustimmst – es sei denn, es liegt ein Notfall vor.

In Punkt 8 haben wir bereits über Notfälle wie Katastrophen gesprochen. In solchen Situationen ist der Arbeitgeber sogar berechtigt, dich aus deinem Urlaub zurückzuholen. Die Kosten dafür trägt zwar das Unternehmen, aber du müsstest deinen Urlaub in diesem Fall unterbrechen.

Frau mit Handtuch auf dem Kopf sitzt vor dem Laptop
In besonderen Fällen kann dein Arbeitgeber dich aus dem Urlaub zurückholen. © Hernandez & Sorokina/Stocksy

Eine Ausnahmesituation tritt auch ein, wenn unerwartet mehrere Mitarbeiter*innen gleichzeitig ausfallen und dadurch der Betriebsablauf und die Produktion gefährdet sind. In einem solchen Fall darf der Arbeitgeber den bereits genehmigten Urlaub verschieben, ohne deine Zustimmung einzuholen.

Abgesehen von Ausnahmesituationen benötigt der Arbeitgeber jedoch deine Zustimmung, um bereits genehmigten Urlaub zu verschieben. Außerdem muss er begründen können, warum es notwendig ist, die schriftliche Vereinbarung aufzuheben.

Der Mythos vom verbotenen Urlaub in der Probezeit

Viele glauben fälschlicherweise, dass sie in der Probezeit keinen Urlaubsanspruch haben. Gemäß § 4 des Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) steht dir zwar der volle Jahresurlaub erst nach einer Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten zu, aber das betrifft lediglich den gesetzlichen Mindesturlaub. Bei einem gesetzlichen Jahresurlaub von 20 Tagen hast du also einen Anspruch von 1,67 Tagen pro Monat, der auch schon während der Probezeit beantragt werden kann. Dein Arbeitgeber kann den Urlaubswunsch immer noch ablehnen gemäß § 7 Abs. 1 BUrlG, wenn dringende betriebliche Gründe oder die Urlaubswünsche anderer Kollegen bestehen.

Das bedeutet, dass die Gründe für eine Urlaubsverweigerung mit dem Arbeitsablauf und der -organisation zusammenhängen müssen. Das können beispielsweise sein:

Die Bezugnahme auf die Probezeit allein ist kein ausreichender Grund für eine Absage.

Wertvolle Werkzeuge für deine Karriere

Weitere interessante Themen für dich

Newsletter

News-Service

Du möchtest aktuelle Tipps rund um Gehälter, Bewerbung und Karriere erhalten? Dann registriere dich kostenlos auf unserer Seite und bleib immer auf dem Laufenden.

Kostenlos registrieren