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In diesen 10 Fällen kannst Du nicht gekündigt werden!

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Kategorie: Karriere & Ratgeber
22.07.2014
Tipps & Tricks zum Thema Gehalt, Karriere & Berufsleben
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Einige Arbeitnehmer sind laut Gesetz unkündbar oder nur dann kündbar, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Das heißt, ihnen kann nur im Ausnahmefall ordentlich gekündigt werden. Wir stellen 10 Fälle vor, bei denen Arbeitnehmer gesetzlich unkündbar sind, beziehungsweise nur in Ausnahmefällen eine Kündigung bekommen können.Kündigungsschutz Beispiele

1. Ausbildung

In der Ausbildungszeit kannst Du nach Ende der Probezeit nicht mehr gekündigt werden. Laut Berufsbildungsgesetz § 22 Abs. 2 Nr. 1 kann ein Auszubildender nur dann ordentlich gekündigt werden, wenn dazu ein wichtiger Grund besteht.

2. Befristetes Arbeitsverhältnis

Bei Zeitverträgen ist eine Kündigung ausgeschlossen, es sei denn, im Arbeitsvertrag wurde eine Option der ordentlichen Kündigung vereinbart. Manche Tarifverträge lassen ebenfalls eine Kündigung während der befristeten Beschäftigung zu. Generell kannst Du aber nicht gekündigt werden, wenn Dein Arbeitsverhältnis befristet ist.

3. Elternzeit

Eltern haben das Recht, sich von der Arbeit bis zum dritten Lebensjahr ihres Kindes freistellen zu lassen. Während dieser Elternzeit darf laut Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, § 18 Abs. 1 keine Kündigung erfolgen. Nur in Ausnahmefällen ist eine Kündigung in der Elternzeit möglich, die aber dann von der Behörde als zulässig erklärt werden muss.

4. Schwangerschaft

Als schwangere Mitarbeiterin ist man vor einer Kündigung geschützt. Dafür sorgt das Mutterschutzgesetz mit dem § 9 Abs. 1. Sollte der Arbeitgeber einer Schwangeren gekündigt haben, weil er von der Schwangerschaft nichts wusste, hat die Arbeitnehmerin die Möglichkeit, ihrem Chef noch zwei Wochen nach Kündigungserhalt von der Schwangerschaft in Kenntnis zu setzen. Damit ist die Kündigung ungültig.

5. Nach der Entbindung

Sogenannte Wöchnerinnen fallen ebenfalls unter das Mutterschutzgesetz und können bis vier Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden.

6. Schwerbehinderte Arbeitnehmer

Als schwerbehindert gilt man dann, wenn der Behinderungsgrad mindestens 50 beträgt. Schwerbehinderte Arbeitnehmer stehen unter einem besonderen Kündigungsschutz. Möchte der Arbeitgeber einen schwerbehinderten Mitarbeiter kündigen, muss er sich vom Integrationsamt die Zustimmung holen. Dieser besondere Kündigungsschutz ist jedoch erst dann gültig, wenn die Arbeitnehmer länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind.

7. Kündigungsschutz während der Pflegezeit

Mitarbeiter, die einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen, stehen unter einem besonderen Kündigungsschutz. Diese kurzzeitige Arbeitsverhinderung darf bis zu sechs Monaten andauern. In dieser Zeit kann dem Mitarbeiter nicht gekündigt werden. Der Kündigungsschutz tritt mit der Ankündigung der Pflegezeit in Kraft.

8. Frauenbeauftragte oder Gleichstellungsbeauftragte

Als Gleichstellungsbeauftragte oder Frauenbeauftragte ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich.

9. Personalratsmitglied

Mitglieder des Personalrats können – wie auch Mitglieder des Betriebsrats – nicht ordentlich gekündigt werden. Auch hier wäre wieder die Ausnahme, wenn eine Abteilung oder der Betrieb stillgelegt wird. Eine außerordentliche Kündigung kann nur dann erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und der Personalrat der Kündigung zugestimmt hat.

10. Kündigungsschutz bei Betriebsübergang

Geht das Rechtsgeschäft beim Verkauf eines Teiles des Unternehmens oder des gesamten Betriebes auf den neuen Inhaber über, so können die Arbeitnehmer weder vom vorigen noch vom neuen Chef gekündigt werden. Der Käufer übernimmt mit dem Erwerb alle Arbeitsverhältnisse, die bis zur Übernahme bereits bestanden.

Weiterführende Infos zum Thema:

Kündigung von Firma erhalten - wo kann man sich beraten lassen?

Kann ein neuer Arbeitgeber herausfinden, dass man gekündigt wurde?

Welches sind die häufigsten Kündigungsgründe?

Schwanger in der Probezeit – trotzdem Kündigungsschutz?

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