Verdienst-Infos
- Gehaltstabelle
- Einstiegsgehalt
- Lohn
- Gehaltsvergleich
- Einkommen
- Gehaltsverhandlung
- Gehaltsklassen
- Gehaltscheck
- Grundgehalt
- Nettogehalt / Nettolohn
- Bruttogehalt
- Gehaltsspiegel
- Durchschnittsgehalt
- mehr Gehalt
- Verdienstmöglichkeiten
- Was verdient ein
- Wie viel beträgt das Weihnachtsgeld durchschnittlich in Deutschland?
Gehälter Regional
- Berlin53.346 €
- Hamburg58.830 €
- Frankfurt am Main67.654 €
- Köln59.146 €
- München67.511 €
Sozialversicherungsabgaben 2012 – Was hat sich geändert ?
Die Sozialversicherungsabgaben beruhen auf dem Grundgedanken des Leistungs- und Gegenleistungsprinzips. Es ist eine soziale Einrichtung, die dafür sorgt, dass der Mensch eine Grundversorgung erhält. Jeder Arbeitnehmer, egal ob Angestellter, Arbeiter oder Auszubildender ist in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, solange das Einkommen die Höchstgrenze für Jahresentgelte nicht überschreitet. Die Zweige, die heute die Sozialversicherung umfasst. Sind die Kranken-, die Renten-, die Unfall-, die Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlt anteilig in diese Versicherungen ein, um eine soziale Versorgung zu gewährleisten. Der Arbeitnehmeranteil wird automatisch vom Arbeitgeber mit abgeführt und erscheint in der Gesamtsumme in der Lohnabrechnung. Was halt sich geändert?
Änderungen - Sozialversicherungsabgaben 2012
Die Sozialversicherungsabgaben 2012 sind vom Gesetzgeber geregelt. Dazu gehören die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und die Pflegeversicherung. Die Beitragssätze und Grenzwerte wurden für die Sozialversicherung von der Bundesregierung neu beschlossen. Die allgemeine Jahresentgeltgrenze erhöht sich auf 50.850,00 €. Im Gegensatz zum Jahr 2011 haben sich somit die Beitragsbemessungsgrenzen der einzelnen Versicherungen geändert, da durch die anziehende Konjunktur die Löhne und Gehälter gestiegen sind. Die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung im Westen Deutschlands, aufgrund der steigenden Löhne in 2010, wurde um 1.350,00 € im Jahr auf 45.900,00 € erhöht.
Bei der Rentenversicherung im Westen wurde die Obergrenze um 1.200,00 € angehoben, im Osten hingegen bleibt die Bemessungsgrenze auf dem Stand des Vorjahres. Die Beiträge zur Rentenversicherung hingegen wurden um 0,3 Punkte auf 19,6 Prozent gesenkt. Der Beitragssatz der Krankenversicherung liegt bei 15,5 Prozent und wird mit 7,3 Prozent vom Arbeitgeber und mit 8,2 Prozent vom Arbeitnehmer gezahlt. Die Beträge zur Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
Sozialversicherungsabgaben sorgen für soziale Gleichberechtigung
Wie oben schon beschrieben, ist jeder dazu verpflichtet sich gesetzlich zu versichern und seine Sozialversicherungsabgaben auch in 2012 abzuführen. Diese Geldmittel bieten jedem eine Grundversorgung bei Arbeitslosigkeit, im Krankheitsfall oder im Alter.

Empfehle uns weiter: