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Wie viel Weihnachtsgeld erhalten Beamte?

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Kategorie: Branchen & Verdienstmöglichkeiten
30.11.2012
Tipps & Tricks zum Thema Gehalt, Karriere & Berufsleben
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Diese Frage ist nur zum Teil einheitlich geregelt. Es gibt erhebliche Unterschiede, je nachdem wer der Arbeitgeber des Beamten ist. Bundesbeamte erhalten über das Jahr verteilt einen gewissen Prozentsatz eines Monatsgehaltes. Diese Zahlung heißt auch nicht Weihnachtsgeld sondern Sonderzahlung.

Bis 2006 lag dieser Prozentsatz bei 60 % eines Monatseinkommens. Anlässlich der Euro-Krise wurde dieser Satz halbiert. Ursprünglich sollte diese Drosselung bis 2015 Bestand haben, wird jetzt jedoch, anlässlich der unerwartet positiven Entwicklung, schon 2012 wieder aufgehoben. So ist, genaugenommen, die in den letzten Tagen immer wieder auftauchende Schlagzeile, Beamte erhielten nunmehr doppeltes Weihnachtsgeld, nicht richtig. Bezogen auf den bisher gezahlten Satz stimmt es, bei genauerer Betrachtung zeigt sich jedoch, dass lediglich der ursprüngliche Satz wieder gezahlt wird, der aus Gründen von Einsparungen im Haushalt halbiert worden war.

Weihnachtsgeld für Beamte der Bundesländer:

Hier sind die Regelungen sehr unterschiedlich. So erhalten die Beamten der Bundesländer Brandenburg und Sachsen zum Beispiel seit Jahren überhaupt kein Weihnachtsgeld. Für die Beamten der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland, sowie Thüringen sind Sonderzahlungen bereits in das Grundgehalt integriert. Das bedeutet, dass sie etwas mehr Gehalt beziehen, als für ihre Besoldungsgruppe vorgesehen, und zwar jeden Monat, bis die Sonderzahlung geleistet ist.

In den übrigen Bundesländern ist die Höhe der Sonderzahlung an die Besoldungsgruppe gekoppelt. In manchen Ländern erhalten nur Beamte einer bestimmten Besoldungsgruppe eine Sonderzahlung, alle anderen jedoch nicht. Auch Pensionäre, deren Bezüge sich nach der letzten Besoldungsgruppe richten, erhalten in sehr individueller Regelung Sonderzahlungen. Die Höchstsätze dieser Sonderzahlungen entsprechen denen der Bundesbeamten. Bei einigen Ländern, wie zum Beispiel Berlin, ist das Weihnachtsgeld ein festgelegter Betrag. Hier erhalten alle Beamte 640 € und Versorgungsempfänger, also etwa Pensionäre 320 € Weihnachtsgeld. Das höchste Weihnachtsgeld erhalten die bayrischen Beamten. Hier beträgt der Satz bei den Besoldungsgruppen A3 bis A 11 70 %, ab A 12 65 %. Zusätzlich erhalten alle Beamte mit Kindern 84,5 % des Familienzuschlages. Die Versorgungsempfänger sind mit 65 % bei den Gruppen A3 bis A11 und 56 % bei den Gruppen ab A 12 ebenfalls diejenigen, die am meisten Zuschlag zur Pension erhalten. Die zum Teil sehr komplexen Regelungen und Berechnungen sind im Internet einsehbar.

Warum werden Beamten so gut bezahlt?

Diese Frage bewegt sicherlich so manchen nicht verbeamteten Bundesbürger. Recherchiert man nach dieser Frage taucht die Überlegung immer wieder auf, durch gute und sehr gute Besoldung die Bestechlichkeit der Beamten zu verhindern. Dies geht auf die Anfänge des Beamtentums zurück und gilt bis heute als Argumentationsgrundlage für regelmäßige Erhöhungen und Sonderzahlungen.

Inwiefern Sonderzahlungen, also etwa das Weihnachtsgeld, für Beamte einem Rechtsanspruch gleichkommen, wird immer wieder Gegenstand heftiger Diskussionen zwischen den entsprechenden Interessengemeinschaften. Einigungen müssen hier durch Verhandlungen getroffen werde, die oftmals Gesetzesänderungen zur Folge haben. Da Beamten ein Streikverbot haben und auch die Besoldungsgruppen Gesetzescharakter haben, sind diese Prozesse sehr zäh und eine einheitliche Regelung für alle Länder ist derzeit nicht absehbar.

(Quellen: welt-online.de, Forschung und Lehre 10/11, beamte.verdi.de)

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