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Zuschuss zum Gehalt mit Hartz IV – Ab wann möglich?

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Kategorie: Karriere & Ratgeber
18.08.2014
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Hartz IV ist nicht nur dann erhältlich, wenn man arbeitslos ist. Auch Berufstätige können Hartz IV beantragen, wenn ihr Gehalt nicht die Lebenshaltungskosten decken kann. Vor allem Arbeitnehmer, die im Bereich des Niedriglohns arbeiten, werden mit ihrem Einkommen kaum Miete, Essen und andere lebensnotwendigen Dinge bezahlen können. In dem Fall ist es möglich, sein Gehalt mit Hartz IV aufzustocken.Flexible Arbeitszeit stresst

Einkommenshöhe und Bedarf bestimmen über Hartz IV Zuschuss

Hat ein Arbeitnehmer einen geringeren Bruttoverdienst als 1200 Euro, kann er sein Einkommen mit Hartz IV aufstocken. Muss er mit seinem Verdienst ein Kind oder mehr versorgen, kann er bei einem Bruttogehalt von 1500 Euro einen Zuschuss mit Hartz IV erhalten. Zu der Einkommenshöhe wird aber für die Berechnung auch noch der Bedarf jedes Einzelnen einbezogen. Außerdem gehört zum Einkommen nicht nur die monatliche Gehaltszahlung.

Zum Einkommen zählen unter anderem diese Gelder:

  • Arbeitseinnahmen
  • Gehaltsnachzahlungen
  • Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld
  • Krankengeld
  • Arbeitslosengeld
  • Unterhaltsleistungen
  • Kindergeld
  • Zinserträge und Kapitalerträge
  • Zulagen für Eigenheim
  • Einnahmen, die aus Verpachtungen oder Vermietungen erzielt werden

Selbst ein Lottogewinn würde bei der Berechnung für den Zuschuss mit Hartz IV eingebunden werden. Zudem ist der Regelbedarf festgelegt. Zum Beispiel liegt der Regelbedarf eines Volljährigen oder allein Erziehenden bei 391 Euro. 90 Prozent vom Regelsatz steht einen volljährigen Partner in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zu. Der Regelbedarf für den Partner liegt bei 353 Euro. Weiterhin gibt es Regelsätze für Kinder.

Zur Berechnung wird immer das Bruttoeinkommen genommen. Eine Ausnahme ist der Minijob, denn hierbei ist Bruttolohn gleich Nettolohn.

Weiterführende Infos zum Thema:

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