Jasmin Dahler
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Du wartest seit Ewigkeiten auf dein Gehalt? Das ist ärgerlich! Wenn dein Arbeitgeber auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht zahlt, kannst du ein Mahnverfahren einleiten. Bei uns erfährst du, wie du dabei Schritt für Schritt vorgehst.*
Du hast einen tollen Job gemacht und trotzdem lässt die Gehaltszahlung auf sich warten? Dann solltest du unbedingt das Gespräch mit deinen Vorgesetzten suchen. Wenn sich die Gehaltszahlung zum ersten Mal verzögert, kann es unverhältnismäßig sein, sofort einen Mahnbescheid zu beantragen. Die Möglichkeit, das Gehalt per Mahnbescheid einzufordern, besteht, wenn dein Arbeitgeber trotz mehrfacher Aufforderungen im Zahlungsverzug bleibt. In solchen Fällen kann der*die Arbeitnehmer*in beim Arbeitsgericht einen Antrag auf Mahnbescheid stellen, da die Forderung aus dem Arbeitsvertrag resultiert. Im Gegensatz zu herkömmlichen Mahnverfahren muss hier kein Kostenvorschuss geleistet werden. Übrigens: Die Kosten des Mahnverfahrens trägt, wie in anderen Gerichtsverfahren, die unterlegene Partei.
Unser Lesetipp: Du fragst dich, wann die Gehaltszahlung auf dem Konto sein muss? Bei uns erfährst du alle Fakten zu diesem wichtigen Thema.
Zugegeben, einen Mahnbescheid beantragt man nicht alle Tage. Damit du trotzdem den Durchblick behältst, haben wir für dich alle wichtigen Schritte zusammengefasst, die du in einem Mahnverfahren beachten solltest.
Ist dein Arbeitgeber für gewöhnlich sehr zuverlässig? Dann handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen unbeabsichtigten Zahlungsverzug. Sprich in diesem Fall das Thema offen an! Ein Mahnbescheid ist dann sicher nicht die erste Maßnahme. Wenn dein Arbeitgeber aber wiederholt dein Gehalt nicht pünktlich zahlt, kann‘s sinnvoll sein, sich an den Betriebsrat oder die Gewerkschaft zu wenden. Auch viele Arbeitsgerichte haben für diese Situationen Beratungsstellen, an die du dich jederzeit kostenfrei wenden kannst.
Gut zu wissen: Unter gewissen Voraussetzungen dürfen Arbeitgeber das Gehalt einbehalten. Wir verraten dir, wann ein Lohneinbehalt rechtens ist.
Fordere deinen Arbeitgeber im nächsten Schritt schriftlich zur Zahlung des Gehalts auf und nenn direkt einen Fälligkeitstermin. Eine solche Abmahnung ist in der Regel ab vier Tagen Lohnverzug möglich und kann formlos per E-Mail oder Brief erfolgen. Beachte: Von einer mündlichen Abmahnung solltest du absehen, sie bietet keine Grundlage für die Beantragung eines Mahnbescheids.
Grundsätzlich sollte eine schriftliche Abmahnung folgende Punkte enthalten:
Gut zu wissen: Fordere immer den Bruttolohn ein. Gewinnst du die Lohnklage, musst du die ausstehende Lohnsteuer und den Gesamtsozialversicherungsbeitrag abführen. Forderst du das Nettogehalt ein, entstehen dir dadurch finanzielle Nachteile.
Adresse deines Arbeitgebers
Ort, Datum
Abmahnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie schulden mir das Gehalt für den Monat XY in Höhe von jeweils X.XXX,XX EUR brutto.
Das Gehalt wurde gemäß Arbeitsvertrag zum Monatsende fällig. Da wir mittlerweile den XX.XX.XXXX haben, befinden Sie sich mit dieser Gehaltszahlung bereits vier Tage in Verzug.
Ich fordere Sie auf, die o.g. Gesamtsumme von X.XXX,XX EUR brutto umgehend auf mein Konto zu überweisen.
Sollten Sie den oben genannten Betrag nicht spätestens bis zum XX.XX.XXXX vollständig ausgleichen, sehe ich leider keinen anderen Weg, als mein Gehalt per Mahnbescheid einzuklagen. Zusätzlich werde ich dann von meinem Recht zur Zurückbehaltung der Arbeitsleistung Gebrauch machen.
Mit freundlichen Grüßen,
_____________________
(Unterschrift Arbeitnehmer*in)
Wenn sich dein Arbeitgeber nicht an den Fälligkeitstermin der Abmahnung hält, kannst du dich ans örtliche Arbeitsgericht wenden. Dort kannst du direkt einen Mahnbescheid beantragen. Alternativ kannst du dich auch anwaltlich vertreten lassen. In diesem Fall solltest du beachten, dass du die Anwaltskosten tragen musst – auch wenn du den Fall gewinnst.
Gut zu wissen: Du musst nachweisen, dass tatsächlich eine Forderung gegen den Schuldner besteht. Außerdem musst du dem Gericht beweisen können, dass dein Gehalt tatsächlich nicht gezahlt wurde, z. B. mittels Kontoauszügen.
Für ein Mahnverfahren solltest du vor allem Zeit mitbringen. Im besten Fall zahlt dein Arbeitgeber dein Gehalt und die unschöne Angelegenheit ist erledigt. Es steht dem Arbeitgeber aber auch frei, Einspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen. Dazu wird ihm in der Regel eine Einspruchsfrist von vier Wochen eingeräumt. Erhebt er Widerspruch, wird dieser zunächst geprüft. Hier greift der Rechtsgrundsatz des rechtlichen Gehörs – was erneut Zeit kostet. Weigert sich dein Arbeitgeber auch nach Abweisung seines Widerspruchs, wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Auch das kostet Zeit.
Nach dem Mahnverfahren solltest du dir überlegen, wie es für dich in deinem Unternehmen beruflich weitergeht. Wenn sich dein Arbeitgeber entgegenkommend gezeigt hat und du auch ansonsten sehr zufrieden mit deinem Job bist, spricht nichts dagegen, zu bleiben. Solltest du allerdings immer wieder Auseinandersetzungen mit deinem Arbeitgeber haben und das Betriebsklima nachhaltig geschädigt sein, ist es manchmal besser, die fristlose Kündigung einzureichen und den Weg für neue berufliche Chancen freizumachen.
Für uns ist eine pünktliche Gehaltszahlung selbstverständlich. Manchmal kann‘s allerdings passieren, dass dein Arbeitgeber in Zahlungsverzug gerät. Dann solltest du zunächst das Gespräch suchen und dich zu den Hintergründen informieren. Zeigt sich dein*e Chef*in einsichtig, ist meist schnell eine Lösung für das Problem gefunden. Sollte sich dein Arbeitgeber allerdings nicht gesprächsbereit zeigen und auch einer schriftlichen Abmahnung nicht nachkommen, ist manchmal ein Mahnbescheid nicht zu vermeiden. Wir wünschen dir viel Kraft und Durchhaltevermögen bei deiner Lohnklage!
* Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.
Ja, der Arbeitgeber ist gegenüber Arbeitnehmer*innen verpflichtet, das Gehalt rechtzeitig zu zahlen. Arbeitnehmer*innen sind allerdings vorleistungspflichtig und haben erst nach erbrachter Arbeit Anspruch auf eine entsprechende Vergütung.
Wenn eine Abmahnung nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat und der Zahlungsverzug erheblich ist, kann eine fristlose Kündigung das letzte Mittel sein.
Der Arbeitgeber kann den Forderungen des Mahnbescheids nachkommen, Einspruch innerhalb der vorgeschriebenen Einspruchsfrist erheben oder sich weigern, was in der Regel ein zeitaufwändiges Gerichtsverfahren nach sich zieht.
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