Eine Frau und ein Mann sehen auf den Tisch vor sich, während im Hintergrund zwei Personen im Anzug die Hände schütteln.
Inhalt
Muss ich meinem geschiedenen Ehepartner Unterhalt zahlen?Aufstockungs-, Ausbildungs- oder BilligkeitsunterhaltWie viel Unterhalt steht meinem geschiedenen Ehepartner zu?Beispiel für die Berechnung des Ehegattenunterhalts:

Nach einer Scheidung stellt sich vielen die Frage: Wie viel bleibt mir von meinem Gehalt? Keine Sorge, das ist eine ganz normale Überlegung. Hier erfährst du, wie Unterhaltszahlungen berechnet werden und was passiert, wenn sich dein Einkommen ändert.

Inhalt
Muss ich meinem geschiedenen Ehepartner Unterhalt zahlen?Aufstockungs-, Ausbildungs- oder BilligkeitsunterhaltWie viel Unterhalt steht meinem geschiedenen Ehepartner zu?Beispiel für die Berechnung des Ehegattenunterhalts:

Muss ich meinem geschiedenen Ehepartner Unterhalt zahlen?

In bestimmten Situationen hat dein geschiedener Partner Anspruch auf Unterhalt. Das könnte der Fall sein, wenn er aus verschiedenen Gründen nicht arbeiten kann, zum Beispiel wegen Kinderbetreuung, Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Alter.

Aufstockungs-, Ausbildungs- oder Billigkeitsunterhalt

Beim Aufstockungsunterhalt geht es um den Lebensstandard, der erhalten werden soll. Das bedeutet: Kann der geschiedene Ehepartner seinen gewohnten Lebensstandard mit eigenem Einkommen nicht halten, steht ihm ein Aufstockungsunterhalt zu. Der zum Unterhalt verpflichtete Ehegatte muss dann die Differenz vom Einkommen des geschiedenen Partners zum gewohnten monatlichen Geldbetrag bezahlen. Dieser Unterhalt gilt nicht lebenslang, denn es ist davon auszugehen, dass der geschiedene Ehepartner eigenständig für einen höheren Lebensstandard sorgen kann – es sei denn, er kann aus Altersgründen, wegen Krankheit oder weil er die gemeinschaftlichen Kinder betreuen muss nicht arbeiten gehen. Ein Ausbildungsunterhalt steht dem geschiedenen Ehegatten zu, solange er sich in einer Ausbildung oder Umschulung befindet. Auch wenn eine Ausbildung während der Ehe abgebrochen wurde und nach der Scheidung wieder aufgenommen wird, steht dem in Ausbildung befindlichen Ehegatten Unterhalt zu, bis die Ausbildung abgeschlossen ist.

Ein weiterer Ausnahmefall für den Unterhalt des geschiedenen Ehepartners ist die Billigkeitserwägung. Ein Anspruch auf Billigkeitsunterhalt besteht dann, wenn Pflegekinder, Enkel oder die Kinder des geschiedenen Ehepartners betreut werden müssen oder wenn der geschiedene Ehegatte nach der Scheidung erkrankt und deshalb nicht arbeiten gehen kann. Sollte der geschiedene Ehepartner Angehörige des Ehegatten pflegen oder eine andere besondere Leistung erbringen, steht ihm ebenfalls Billigkeitsunterhalt zu.

Ringe auf einem Richterholzblock neben einem Richterhammer auf einem Tisch mit einem Dokument.
Einer der Ehepartner muss über einen Anwalt einen Scheidungsantrag einreichen, da dies gesetzlich vorgeschrieben ist. © mojolele/EyeEm

Wie viel Unterhalt steht meinem geschiedenen Ehepartner zu?

Die Berechnung des Unterhalts für den geschiedenen Ehegatten ist sehr komplex und sollte von einem Anwalt durchgeführt werden, der auf Familienrecht spezialisiert ist. Einfach erklärt, funktioniert es jedoch so: Wenn du Trennungsunterhalt zahlen musst, basiert die Berechnung auf dem bereinigten Nettoeinkommen von dir und deinem Ex-Partner. Das Nettoeinkommen umfasst alle Einkommensarten wie Lohn, Mieteinnahmen und Zinseinkünfte. Davon werden bestimmte Ausgaben abgezogen, wie Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und Ausgaben für die Altersvorsorge sowie für Kinderbetreuung und Kindesunterhalt.

Dann wird die Differenz zwischen den bereinigten Nettoeinkommen ermittelt. Als besser verdienender Partner wärest du verpflichtet, 45 Prozent dieser Differenz als Trennungsunterhalt zu zahlen. Falls dein Ex-Partner kein eigenes Einkommen hat, beträgt der Trennungsunterhalt 45 Prozent deines gesamten bereinigten Nettoeinkommens.

Ab 2024 gilt für berufstätige Personen, die Trennungsunterhalt zahlen müssen, ein Selbstbehalt von 1.600 Euro. Das bedeutet, dass dein zu zahlender Unterhalt gekürzt wird, falls der Betrag, der dir für deinen eigenen Lebensunterhalt bleibt, unter diesem Selbstbehalt liegt.

Beispiel für die Berechnung des Trennungsunterhalts:

Die wichtigsten Informationen zum Trennungsunterhalt:

Angenommen, du verdienst monatlich 3.000 Euro netto und dein Ex-Partner verdient 2.000 Euro netto. Um den Trennungsunterhalt zu berechnen, musst du zuerst das bereinigte Nettoeinkommen deines Ex-Partners ermitteln.

Schritt 1: Berechne das bereinigte Nettoeinkommen deines Ex-Partners.

Schritt 2: Berechne deinen Unterhaltsanspruch.

Schritt 3: Überprüfe den Selbstbehalt deines Ex-Partners.

In diesem Beispiel müsstest du also deinem Ex-Partner einen Trennungsunterhalt von 513 Euro monatlich zahlen.

Wie hoch ist der Kindesunterhalt, den ich leisten muss?

Der Elternteil, bei dem die Kinder nicht wohnen, ist zur Unterhaltszahlung für die Kinder verpflichtet. Unterhaltsberechtigt sind grundsätzlich minderjährige Kinder und volljährige Kinder, die sich noch in einer Ausbildung befinden. Kein Recht auf Unterhalt haben volljährige Kinder, die älter als 27 Jahre sind oder bereits wirtschaftlich selbstständig sind. Zudem wird noch unterschieden, ob das volljährige Kind bei einem Elternteil oder in der eigenen Wohnung lebt.

Eltern sind nicht zur Finanzierung einer zweiten Ausbildung des Kindes verpflichtet. Sollte das Kind aber seine Lehre abbrechen und eine andere Ausbildung beginnen, steht dem volljährigen Kinder Unterhalt bis zum Abschluss dieser Ausbildung zu. Dabei wird jedoch das Ausbildungseinkommen auf den Unterhalt angerechnet.

Zur Berechnung des Kindesunterhaltes dient die sogenannte Düsseldorfer Tabelle als Richtlinie. Hier wird ersichtlich, welchen Unterhaltsbetrag der Unterhaltspflichtige für das Kind zahlen muss. Der Mindestunterhalt beträgt für 2024:

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes, wobei immer der Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt wird.

 

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen. 

Wertvolle Werkzeuge für deine Karriere

Weitere interessante Themen für dich

Newsletter

News-Service

Du möchtest aktuelle Tipps rund um Gehälter, Bewerbung und Karriere erhalten? Dann registriere dich kostenlos auf unserer Seite und bleib immer auf dem Laufenden.

Kostenlos registrieren