Mutter mit Baby auf dem Arm telefoniert mit dem Handy.
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Anspruch auf ElternzeitElternzeit: wie lange?Flexible Arbeitsmodelle Elterngeld, Lohn, Gehalt – UnterschiedeFAQ – Häufig gestellte Fragen

Wie komme ich zu Geld während der Elternzeit? Zum Glück musst du dir kurz nach der Geburt deiner Kinder keine Gedanken darüber machen. Erfahre, warum dein Gehalt weitergezahlt wird, wer für die Versorgung aufkommt und wie das Elterngeld dich unterstützt.

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Anspruch auf ElternzeitElternzeit: wie lange?Flexible Arbeitsmodelle Elterngeld, Lohn, Gehalt – UnterschiedeFAQ – Häufig gestellte Fragen

Anspruch auf Elternzeit

Um den Start in die ersten Lebensmonate deines Babys unbeschwert zu gestalten, hast du als Arbeitnehmer*in das Recht, dich für die Kinderbetreuung von der Arbeit freistellen zu lassen. Dieser Anspruch gilt für eigene oder adoptierte Kinder im gemeinsamen Haushalt. Sowohl Mütter als auch Väter sowie gleichgeschlechtliche Paare haben einen festen Rechtsanspruch auf Elternzeit.

Wichtig zu wissen ist, dass dein Arbeitgeber dir die Elternzeit im Arbeitsvertrag nicht verweigern kann. Die Anmeldung sollte schriftlich sieben bis acht Wochen vor Beginn erfolgen, inklusive der Klärung der gewünschten Dauer der Elternzeit. So kannst du diese besondere Zeit mit deinem Kind optimal planen.

Wie lange können Arbeitnehmer*innen Elternzeit nehmen?

Als frisch gebackene Eltern habt ihr die Möglichkeit, bis zum vollendeten dritten Lebensjahr eures Kindes eine berufliche Auszeit zu nehmen – das ergibt eine maximale Dauer von drei Jahren Elternzeit. Zusätzlich könnt ihr bis zu zwölf Monate dieser Dreijahresperiode aufsparen und sie später, bis zum achten Lebensjahr des Kindes, nutzen. Beachtet, dass die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich ist, um diese aufgesparte Zeit zu nehmen. Euer Arbeitgeber kann frei entscheiden, ob er euch diese Möglichkeit gewährt. Eine weitere Option besteht darin, die Elternzeit zwischen den Elternteilen aufzuteilen.

Flexible Arbeitsmodelle für die Elternzeit und nach dem Wiedereinstieg

Arbeitest du Vollzeit, ist es ebenso möglich, während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Das gilt für Betriebe mit mehr als fünfzehn Mitarbeitenden und wenn du mindestens sechs Monate in der Firma beschäftigt bist. Der Arbeitgeber kann aber den Teilzeitwunsch aufgrund dringender betrieblicher Gründe ablehnen, die er allerdings nachweisen muss.

Das Gute ist, dass während der Elternzeit ein Kündigungsschutz besteht. Beim Wiedereinstieg nach der Elternzeit hast du einen Anspruch auf den gleichen Arbeitsplatz oder der Arbeitgeber muss einen gleichwertigen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.
Ebenso gibt es nach dem Wiedereinstieg viele Optionen auf flexible Arbeitszeitmodelle.

Unser Tipp an dich ist es, dir Gedanken über die eigenen Bedürfnisse für die Kinderbetreuung zu machen und über mögliche Varianten von flexiblen Arbeitszeiten mit dem Arbeitgeber zu verhandeln.

Vater sitzt zuhause auf dem Boden und spielt mit Baby.
Sich möglichst früh Gedanken zu machen über das Thema Kinderbetreuung lohnt sich auf jeden Fall.

Elterngeld statt Gehalt und Lohn – was ist der Unterschied?

In der Elternzeit musst du dir zum Glück keine Sorgen um die Lohnfortzahlung machen, da das sogenannte Basiselterngeld jedem Elternteil – also Vater und Mutter – zusteht, der das Kind selbst betreut und dabei maximal 32 Stunden pro Woche arbeitet.

Beachte, dass diese Regelung nicht für Auszubildende oder Studierende gilt, da der Studienaufwand die Grenze von 32 Stunden Arbeitszeit überschreitet.

Höhe des Elterngelds

Egal, ob du deine Berufstätigkeit unterbrichst oder nicht – das Elterngeld ist da, um dich zu unterstützen. Dabei gibt es ein Mindestelterngeld von 300 Euro im Monat. Unterbrichst du deine Arbeit, stehen dir bis zu 67 Prozent deines durchschnittlichen Einkommens der letzten zwölf Monate zu, aber nur maximal 1.800 Euro pro Monat.

Neuerung mit 2024: Aktuell erhalten Paare und getrennt Erziehende kein Elterngeld, wenn das gemeinsame zu versteuernde Einkommen mehr als 300.000 Euro beträgt. Diese Grenze wird zum 1. April 2024 auf 200.000 Euro und zum 1. April 2025 auf 175.000 Euro gesenkt.

Gut zu wissen: Das Elterngeld wird über zwölf Monate ausgezahlt und ist flexibel gestaltbar. Ihr als Eltern könnt es nach euren Bedürfnissen aufteilen. Wenn ein Elternteil zunächst weiterarbeitet und später in Elternzeit geht, kann die Elterngeldzahlung sogar auf vierzehn Monate verlängert werden. Oder ihr entscheidet euch dafür, monatlich nur die Hälfte des Elterngeldes zu erhalten und verlängert damit die Zahlungsdauer auf 24 Monate – ganz nach eurem Lebensrhythmus.
Seit dem 01.09.2021 gilt, dass bei einer vorzeitigen Geburt das Basiselterngeld ebenfalls verlängert wird. Das bedeutet mehr Flexibilität und Unterstützung für euch als Familie.

Wer bezahlt eigentlich das Elterngeld?

Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, und der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Gehalt zu zahlen. Um das fehlende Einkommen auszugleichen, springt der Staat ein, mit einer finanziellen Unterstützung in Form von Elterngeld. Das Gute daran: Es ist eine tolle Möglichkeit, sich als Vater oder Mutter voll und ganz auf die Zeit mit deinem Kind zu konzentrieren, ohne finanzielle Sorgen. Das Elterngeld ist da, um dir den Rücken freizuhalten und deine Familienzeit unbeschwert zu gestalten.

Mehrlingszuschlag und Geschwisterbonus

Für Mehrlingseltern gilt folgendes: Wenn eure Mehrlinge nach dem 31.12.2014 geboren wurden, erhaltet ihr Elterngeld für ein Kind und zusätzlich einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro. Bei Zwillingen bedeutet das einmal Elterngeld plus einen Bonus von 300 Euro – bei Drillingen und Vierlingen erhöht sich der Bonus entsprechend.

Wichtig zu wissen: Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2015. Beantragt ihr Elterngeld für Drillinge und erhaltet 600 Euro, beträgt der Mehrlingszuschlag monatlich 1.200 Euro. Eine großartige Unterstützung für eure Familie!

Und das ist noch nicht alles: Mehrkinderfamilien mit kleinen Kindern profitieren zusätzlich vom Geschwisterbonus. Dieser beläuft sich auf 10 Prozent des regulären Elterngeldes, also mindestens 75 Euro. Eine weitere Möglichkeit, finanzielle Unterstützung optimal zu nutzen.

Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus

Seit dem 1. Januar 2015 gibt es eine Neuerung im Elterngeldsystem: das Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus. Dabei beträgt das Elterngeld Plus zwar nur die Hälfte des Basiselterngeldes, läuft dagegen doppelt so lange. Zwei Monate Elterngeld Plus entsprechen somit einem Monat Basiselterngeld. Diese Regelung ist besonders nützlich für Eltern, die kurz nach der Geburt ihres Kindes bereits stundenweise arbeiten möchten oder die es aufgrund von Selbstständigkeit müssen.

Aber Achtung: Mütter können kein Elterngeld Plus in den Monaten bekommen, in denen sie bereits Mutterschaftsgeld oder andere Mutterschaftsleistungen erhalten.

Der Partnerschaftsbonus ist eine weitere großartige Option für Eltern, die sich die Betreuung ihres Kindes teilen und dabei mindestens vier Monate parallel zwischen 25 und 30 Stunden in der Woche arbeiten. Und das Beste: Beim Partnerschaftsbonus wird das Elterngeld Plus um vier Monate verlängert.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJ) haben sich bereits 37,5 Prozent der Eltern im ersten Quartal 2021 für Elterngeld Plus entschieden. Das zeigt, dass diese Option für viele Eltern eine attraktive Möglichkeit ist.

Antrag auf Elterngeld

Um Elterngeld zu erhalten, muss der Antrag schriftlich bei der Elterngeldstelle eingereicht werden. Beachte, dass der Antrag erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden kann. Die monatliche Auszahlung des Elterngeldes richtet sich nicht nach dem Kalendermonat, sondern nach den Lebensmonaten des Kindes. Bei Adoptivkindern zählt nicht der Geburtstermin, sondern der Tag, an dem das Kind im Haushalt aufgenommen wurde.

Kombination von Elterngeld-Varianten

Die schwierige Entscheidung, welche Elterngeld-Variante oder Kombination am besten zu dir passt, hängt von deinen Lebensumständen ab. Damit du dich nicht im Dschungel der Möglichkeiten verirrst, empfehlen wir angehenden Eltern, schon früh einen Elterngeld-Rechner zu nutzen. So könnt ihr gemeinsam einen groben Überblick darüber bekommen, wie viel Geld euch zusteht und welche Kombinationen für euch persönlich optimal sind.

Das tolle dabei: Wenn sich eure Lebensumstände ändern, könnt ihr eure Entscheidungen im Elterngeldantrag für zukünftige Monate problemlos anpassen. Und falls es zu besonders schweren Zeiten kommt, wie dem Ableben eines Elternteils oder anderen Härtefällen, sind sogar Änderungen für vergangene und bereits gezahlte Monate möglich.

Fazit: Die Flexibilität des Elterngeldsystems ermöglicht es dir, deine Entscheidungen an die sich wandelnden Bedürfnisse anzupassen. Macht dir das zunutze, um das Beste aus deiner Elternzeit zu machen!

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wer zahlt die Elternzeit?

In Deutschland wird das Elterngeld vom Staat bezahlt, um frisch gebackenen Eltern während der Elternzeit finanziell zu unterstützen.

Haben Vater und Mutter Anspruch auf Elternzeit?

Ja, sowohl Väter als auch Mütter haben Anspruch auf Elternzeit. Dies gilt ebenso für gleichgeschlechtliche Paare, also auch für Mütter und Mütter, Väter und Väter.

Hat der Arbeitgeber Kosten bei der Elternzeit?

Während der Elternzeit hat der Arbeitgeber in der Regel keine direkten Kosten, da das Arbeitsverhältnis ruht und keine Lohnzahlungen an den in Elternzeit befindlichen Mitarbeitenden erfolgen.

Wie hoch ist das Elterngeld bei mehr als einem Kind?

Seit Januar 2015 erhalten Eltern von Mehrlingen einen Mehrlingszuschlag von 300 Euro pro Kind. Zusätzlich gibt es einen Geschwisterbonus von 10 Prozent des regulären Elterngeldes, mindestens aber 75 Euro.

Muss das Elterngeld beantragt werden?

Ja, um Elterngeld zu erhalten, muss ein schriftlicher Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht werden. Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig einzureichen, um sicherzustellen, dass die Zahlungen rechtzeitig erfolgen können .

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