Jasmin Dahler
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Die Schulzeit ist vorbei, aber du weißt noch nicht genau, wie es beruflich weitergehen soll. Oder hast du dein Studium schon erfolgreich abgeschlossen, aber es dauert noch ein paar Monate, bis die Ergebnisse deiner Abschlussarbeit da sind? Gerade in solchen Phasen bietet es sich an, ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ), ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) oder den Bundesfreiwilligendienst (BFD) in Betracht zu ziehen. So kannst du wertvolle Lebenserfahrung sammeln und der Gesellschaft noch etwas Gutes tun, bevor du ins eigentliche Berufsleben startest. Doch wie sieht es finanziell aus? Gibt es eine Vergütung während des FSJ, BFD oder FÖJ, oder braucht man ein finanzielles Polster, um sich sozial zu engagieren?
Alle drei Freiwilligendienste bieten dir die Möglichkeit, zwischen 6 und 18 Monaten gemeinnützige Arbeit zu leisten. Im FSJ liegt der Schwerpunkt auf der Arbeit mit Menschen, sei es in Einrichtungen der Wohlfahrt, der Kinder- und Jugendhilfe oder im Gesundheitswesen. Im FÖJ hingegen steht die Ökologie im Vordergrund, wobei auch hier die Arbeit mit Menschen betont werden kann, beispielsweise in der tiergestützten Pädagogik oder bei der Vermittlung von Wissen im Bereich Artenschutz und Biodiversität. Es ist jedoch auch möglich, sich im FÖJ einem Naturschutzgebiet zu widmen und Vögel zu zählen.
Der Bundesfreiwilligendienst wurde 2011 eingeführt, als die Wehrpflicht ausgesetzt wurde und damit auch der Zivildienst. Beim BFD können sogenannte Bufdis sich sozialen, ökologischen und kulturellen Bereichen widmen. Interessanterweise ist der Bundesfreiwilligendienst nicht nur für junge Menschen, sondern für Menschen jeden Alters zugänglich. Im Gegensatz zum FSJ und FÖJ ist es sogar möglich, den BFD mehrmals zu absolvieren, vorausgesetzt, es liegen mindestens fünf Jahre zwischen den einzelnen Bundesfreiwilligendiensten. Diese Regeln gelten auch für den ÖBFD, den ökologischen Bundesfreiwilligendienst.
Im FSJ, BFD und FÖJ wird keine klassische Gehaltszahlung gewährt, sondern ein Taschengeld ausgezahlt. Dieses Taschengeld beläuft sich derzeit auf 438 Euro monatlich. Je nach Träger können auch zusätzliche Leistungen wie kostenlose Unterkunft, Verpflegung und/oder Dienstkleidung gewährt werden. Es besteht die Möglichkeit, dass weitere finanzielle Unterstützungen angeboten werden. Die Auszahlung des Taschengeldes erfolgt entweder durch die Einsatzstelle selbst oder, wenn diese die Aufgabe an einen Träger übertragen hat, durch diesen. Es besteht jedoch keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung des Taschengeldes, da es sich nicht um ein Gehalt im arbeitsrechtlichen Sinne handelt, sondern um eine Aufwandsentschädigung.
Es handelt sich beim FSJ, FÖJ und BFD nicht um einen Job, sondern um ein Ehrenamt. Es geht darum, sich für eine gute Sache einzusetzen und sich selber besser kennenzulernen. Zudem bietet es die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen zu sammeln und sich weiterzubilden.
Übrigens bekommst du einen Ausweis, wenn du einen Freiwilligendienst leistest. Damit sind Vergünstigungen in öffentlichen Verkehrsmitteln, bei Veranstaltungen und auch bei Kultureinrichtungen möglich. Darüber hinaus zahlen die Träger auch die gesetzlichen Sozialversicherungen, sprich Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung.
Sofern du dein 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hast, hast du einen Anspruch auf Kindergeld, wenn du im Freiwilligendienst bist. Auch nach einer Erstausbildung bleibt dieser Anspruch bestehen, sofern du keiner schädlichen Erwerbstätigkeit nachgehst. Das würde bedeuten, dass du einer zeitintensiven Nebentätigkeit nachgehst.
Wie viel Urlaub du während eines FSJ erhältst, kann je nach Träger und Einsatzstelle variieren. In der Regel hast du Anspruch auf etwa 26 bis 30 Arbeitstage Urlaub im Jahr. Dies entspricht etwa dem gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch für Vollzeitarbeitnehmer in Deutschland.
Ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) bietet viele Vorteile, darunter die Möglichkeit, wertvolle Lebenserfahrung zu sammeln, sich sozial zu engagieren und neue Fähigkeiten zu entwickeln. Es kann jedoch auch einige Nachteile haben, wie:
Ja, du kannst ein FSJ abbrechen, wenn es aus persönlichen Gründen oder aufgrund von Umständen notwendig ist. Es ist jedoch wichtig, den Abbruch frühzeitig mit dem Träger oder der Einsatzstelle zu besprechen und die Gründe dafür zu erläutern. Ein vorzeitiger Abbruch sollte gut überlegt sein, da er Auswirkungen auf die Planung und Organisation der Einsatzstelle haben kann. Es kann hilfreich sein, Erfahrungsberichte von Freiwilligen zu lesen, um ein besseres Verständnis dafür zu bekommen, was es bedeutet, an einem FSJ, BFD oder FÖJ teilzunehmen. Diese Berichte bieten Einblicke in die Herausforderungen und Vorteile dieser Dienste aus erster Hand.
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