Gehaltsspanne: Amtsarzt/-ärztin in Deutschland

 
6.409 €
7.621 €
9.061 €
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  • 7.621 € Bruttogehalt (Median) bei 40 Wochenstunden: 50% der Datensätze liegen über diesem Wert und 50% darunter.
  • 6.409 € (Unteres Quartil) und 9.061 € (Oberes Quartil): 25% der Gehälter liegen jeweils darunter bzw. darüber.
  • Die berechneten Werte beziehen sich auf die allgemeine Verteilung der Gehälter in diesem Beruf (unabhängig von Berufserfahrung, Personalverantwortung etc.).
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Bruttogehalt:
 

Amtsarzt/-ärztin

 

Amtsärzte bzw. Amtsärztinnen sind Fachärzte, die sich für die Gesundheit der gesamten Bevölkerung einsetzen, indem sie Krankheitsentwicklungen innerhalb bestimmter gesellschaftlicher Gruppen beobachten und Präventionsmaßnahmen gegen die Krankheitsausbreitung entwickeln. Zusätzlich gehören verschiedene Tätigkeiten in den Bereichen Untersuchung, Überwachung und Forschung, die sie in Gesundheitsämtern oder anderen öffentlichen Einrichtungen wahrnehmen, zu ihren Aufgaben.

Die Tätigkeiten des Amtsarztes weisen große Überschneidungen mit denen des Facharztes bzw. der Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen auf. Auch der Beruf des Epidemiologen bzw. der Epidemiologin weist Ähnlichkeiten auf.

 
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Jobangebote für Amtsarzt/-ärztin

Bruttogehalt:
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Die Aufgaben eines Amtsarztes: Überprüfung, Beratung und Verwaltung

Zunächst stellt der Amtsarzt fest, wo innerhalb der Gesellschaft eine besonders hohe Gefahr, beispielsweise eines Ausbruchs einer Seuche, besteht. Nachdem er die krankheitsfördernden Bedingungen detailliert analysiert hat, entwickelt der Amtsarzt Maßnahmen zur Verhinderung eines Seuchenausbruchs oder zur Bekämpfung einer Krankheit. Zu seinen Einsatzgebieten können auch bioterroristische Angriffe gehören. Damit es gar nicht erst zu einem Seuchenausbruch kommt, entwickelt der Amtsarzt Präventionsmaßnahmen. Hierzu gehören unter anderem Reihenuntersuchungen in Schulen, die Trinkwasserkontrolle und die Überprüfung der Einhaltung von Hygienevorschriften in kommunalen Gesundheitseinrichtungen. Für diese Einrichtungen erstellen Amtsärzte Vorschriften und beraten Personen mit öffentlicher Verantwortung hinsichtlich der Umsetzung der Vorschriften.

Beratungstätigkeiten sind ein weiteres wichtiges Aufgabengebiet der Amtsärzte. Neben Schwangeren, Tumorpatienten oder HIV-Positiven nehmen ebenso Asylsuchende die Unterstützung eines Amtsarztes in Anspruch. Auch bei Auslandsreisen beraten Amtsärzte hinsichtlich notwendiger Impfungen oder medizinischer Vorkehrungen. Idealerweise können Amtsärzte Krankheiten aufhalten, bevor diese einen größeren Schaden anrichten können. Sie bieten daher Vorsorgeuntersuchungen an und informieren über eine gesunde Lebensweise. Gelegentlich führen sie die Untersuchungen selbst durch. Vor allem für Menschen ohne Krankenversicherung sind sie die erste Anlaufstelle.

Zu den Überwachungsaufgaben und der Beratung kommen Verwaltungsaufgaben hinzu. Amtsärzte erteilen beispielsweise die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde. Zusätzlich erstellen sie Gutachten über die Minderung der Erwerbsfähigkeit oder Eignungsgutachten bei Schwerbehinderten. Nachdem sie die Untersuchungen durchgeführt haben, dokumentieren sie ihre Leistungen. Außerdem unterstützen sie das Praxispersonal während der Ausbildung und leiten gegebenenfalls selbst ein Gesundheitsamt. An Forschungseinrichtungen und Universitäten besteht die Möglichkeit, an Forschungsprojekten mitzuwirken sowie als Dozent oder Professor die Studierenden zu unterrichten.

Typische Einsatzorte: Arbeiten im Amt

Amtsärztinnen finden vorrangig eine Beschäftigung bei Gesundheitsämtern, sie können jedoch auch Tätigkeiten in Beratungsstellen wahrnehmen. Zusätzlich sind sie im Rahmen des ärztlichen Dienstes bei Gesundheitsbehörden, Versicherungen, der Arbeitsverwaltung, bei der Polizei oder in der Gewerbeaufsicht tätig. Bei Rettungsdiensten setzen sich Amtsärztinnen für den Katastrophenschutz und den Zivilschutz ein. Zudem besteht die Möglichkeit, an einer Forschungseinrichtung oder Universität zu forschen und zu lehren.

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Gehälter nach Bundesland: Amtsarzt/-ärztin
Bruttogehalt:
Baden-Württemberg: 7.980 €
Bayern: 7.787 €
Berlin: 7.348 €
Brandenburg: 6.700 €
Bremen: 7.455 €
Hamburg: 7.852 €
Hessen: 7.925 €
Mecklenburg-Vorpommern: 6.552 €
Niedersachsen: 7.278 €
Nordrhein-Westfalen: 7.648 €
Rheinland-Pfalz: 7.545 €
Saarland: 7.400 €
Sachsen: 6.723 €
Sachsen-Anhalt: 6.647 €
Schleswig-Holstein: 7.199 €
Thüringen: 6.716 €
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
Minimum Maximum
Durchschnitt
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Wie wird man Amtsärztin?

Amtsärztinnen sind Fachärztinnen für Öffentliches Gesundheitswesen und müssen daher eine entsprechende Weiterbildung absolvieren. Bevor sie die fünfjährige Weiterbildung aufnehmen können, müssen sie zunächst einen Abschluss im Studiengang Medizin erwerben sowie einen Nachweis entsprechend der ärztlichen Approbation oder der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes vorlegen. Nach abgeschlossener Weiterbildung werden sie von der Landesärztekammer anerkannt. Um eine Beschäftigung als Amtsärztin aufnehmen zu dürfen, ist meist noch eine zusätzliche Prüfung notwendig. Die Facharztweiterbildung für Öffentliches Gesundheitswesen umfasst unter anderem folgende Inhalte:

  • Epidemiologie
  • Statistik
  • Medizinische Beratung
  • Amtsärztliche Gutachten
  • Gesundheitssicherung, Gesundheitsschutz

Für Amtsärztinnen sind regelmäßige Weiterbildungen essenziell. Sie können beispielsweise in folgenden Bereichen absolviert werden:

Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen sich durch Berufserfahrung, unter Umständen in Verbindung mit einem weiterführenden Studium, beispielsweise folgender Studiengänge:

  • Gesundheitsförderung, Gesundheitspädagogik
  • Gesundheitsmanagement, Gesundheitsökonomie
  • Gesundheitswissenschaft, Public Health
  • Medizinische Informatik
  • Medizinpädagogik, Pflegepädagogik

Um an einer Universität forschen oder unterrichten zu dürfen, ist eine Promotion oder Habilitation erforderlich.

Besondere Stärken von Amtsärzten

Amtsärzte übernehmen die Verantwortung für die Gesundheit aller Menschen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs. Um mögliche Gefahrenquellen frühzeitig zu erkennen, benötigen sie eine ausgeprägte Beobachtungsfähigkeit. Da die gesundheitliche Versorgung zahlreicher Menschen die Arbeit mehrerer Amtsärzte und medizinischen Fachangestellten erfordert, sind Teamfähigkeit und ein gutes Kommunikationsvermögen in diesem Beruf essenziell. Häufig werden Amtsärzte bei der Untersuchung von Patienten mit schweren Schicksalen konfrontiert, weshalb psychische Belastbarkeit und Einfühlungsvermögen wichtige Eigenschaften eines Amtsarztes sind. Nicht nur kontrollieren Amtsärzte die Einhaltung der Hygienebestimmungen, sondern sie müssen sich auch selbst stets mit der geeigneten Schutzkleidung vor Infektionen schützen. Amtsärzte halten sich gewissenhaft an die ärztliche Schweigepflicht und sind auch im Bereitschaftsdienst an Wochenenden einsatzbereit.

 

Gehalt nach Berufserfahrung:

Bruttogehalt:
 
> 9 Jahre
8.054 €
 
7–9 Jahre
6.388 €
 
3–6 Jahre
5.805 €
 
< 3 Jahre
5.369 €
 
 
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
 
 

Gehalt nach Unternehmensgröße:

Bruttogehalt:
 
> 20.000 Mitarbeiter
9.163 €
 
1.001 – 20.000 Mitarbeiter
8.939 €
 
101 – 1.000 Mitarbeiter
8.299 €
 
< 100 Mitarbeiter
7.425 €
 
 
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
 
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