Gehaltsspanne: Ausbilder/-in in Deutschland

 
3.484 €
3.992 €
4.573 €
25%
50%
25%
  • 3.992 € Bruttogehalt (Median) bei 40 Wochenstunden: 50% der Datensätze liegen über diesem Wert und 50% darunter.
  • 3.484 € (Unteres Quartil) und 4.573 € (Oberes Quartil): 25% der Gehälter liegen jeweils darunter bzw. darüber.
  • Die berechneten Werte beziehen sich auf die allgemeine Verteilung der Gehälter in diesem Beruf (unabhängig von Berufserfahrung, Personalverantwortung etc.).
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Bruttogehalt:
 

Ausbilder/-in

 

Ausbilder bzw. Ausbilderinnen sind für den betrieblichen Teil der dualen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen zuständig. Im Betrieb geben sie ihr fachliches und praktisches Wissen an die Auszubildenden weiter und überwachen die Einhaltung des betrieblichen Ausbildungsplans. Sie müssen eine Berechtigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) vorweisen.

Ausbilder werden auch als Ausbildungsleiter bzw. Ausbildungsleiterinnen oder Berufsausbilder bzw. Berufsausbilderinnen bezeichnet.

 
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Jobangebote für Ausbilder/-in

Bruttogehalt:
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Aufgaben einer Ausbilderin: anleiten, beraten, kontrollieren

Eine Ausbilderin für anerkannte Ausbildungsberufe wählt für ihren Betrieb die neuen Auszubildenden aus und führt mit diesen den betrieblichen Teil der Berufsausbildung durch. Dabei muss sie sich je nach Ausbildungsberuf entweder an das Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder an die Handwerksordnung (HwO) halten. Während der Ausbildung ist sie für die Auszubildenden zuständig und ist für diese die erste Ansprechpartnerin.

Es gehört zu den Aufgaben einer Ausbilderin, den betrieblichen Ausbildungsplan zu erstellen, dessen Einhaltung zu kontrollieren und die Ausbildungsnachweise im Berichtsheft der Auszubildenden zu prüfen.

Während der Ausbildung vermittelt die Ausbilderin ihren Lehrlingen theoretische und praktische Inhalte. Dabei berücksichtigt sie individuelle Lernschwierigkeiten und trifft pädagogische Entscheidungen wie die Auswahl der geeigneten Ausbildungsmethode. Zudem bewertet und dokumentiert sie die Lernfortschritte der Auszubildenden. Die Ausbilderin steht ihren Auszubildenden stets beratend zur Seite und unterstützt sie bei persönlichen oder betrieblichen Problemen.

Neben der täglichen Anleitung und Einweisung ist die Ausbilderin auch für die Anmeldung zu Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie für die Zeugniserstellung zuständig. Mit den Auszubildenden führt sie am Ende der Ausbildung Gespräche über deren weiteren beruflichen Weg.

Weitere Aufgaben einer Ausbilderin sind:

  • Individuelle Förderung der Auszubildenden
  • Führen der Ausbildungsakte
  • Schaffung einer motivierenden Lernkultur
  • Ggf. Mitwirkung im Prüfungsausschuss
  • Überwachung und Sicherstellung eines regelmäßigen Besuchs der Berufsschule

Wo können Ausbilderinnen arbeiten?

Ausbilderinnen für anerkannte Ausbildungsberufe finden in sämtlichen Branchen, in denen eine anerkannte Berufsausbildung absolviert werden kann, eine Beschäftigung.

Ausbilderinnen sind unter anderem in den folgenden Branchen beschäftigt:

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Gehälter nach Bundesland: Ausbilder/-in
Bruttogehalt:
Baden-Württemberg: 4.180 €
Bayern: 4.079 €
Berlin: 3.849 €
Brandenburg: 3.510 €
Bremen: 3.905 €
Hamburg: 4.113 €
Hessen: 4.152 €
Mecklenburg-Vorpommern: 3.432 €
Niedersachsen: 3.812 €
Nordrhein-Westfalen: 4.006 €
Rheinland-Pfalz: 3.952 €
Saarland: 3.876 €
Sachsen: 3.522 €
Sachsen-Anhalt: 3.482 €
Schleswig-Holstein: 3.771 €
Thüringen: 3.518 €
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
Minimum Maximum
Durchschnitt
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

So wird man Ausbilder

Wer als Ausbilder arbeiten möchte, muss sowohl fachlich und persönlich als auch berufs- und arbeitspädagogisch für den Beruf geeignet sein. Für die Ausübung des Berufs wird ein Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse vorausgesetzt. Die beruflichen Kenntnisse können durch eine abgeschlossene Berufsausbildung mit anschließender Berufspraxis, eine Prüfung in einer entsprechenden Fachrichtung oder durch ein Hochschulstudium mit anschließender Praxiserfahrung nachgewiesen werden. Wer wiederholt gegen das Berufsbildungsgesetzt verstoßen hat oder Kinder und Jugendliche aus diversen Gründen nicht beschäftigen darf, gilt für den Beruf des Ausbilders als persönlich ungeeignet.

Die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse werden in der Regel durch eine Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nachgewiesen. Um sich auf die Ausbildereignungsprüfung (AEVO) vorzubereiten, bietet sich ein Vorbereitungskurs an.

Zusammenfassend gilt: Wer die Prüfung gemäß der AEVO bestanden hat und damit die berufs- und arbeitspädagogischen Anforderungen erfüllt sowie fachlich und persönlich geeignet ist, darf als Ausbilder arbeiten. Die Berechtigung zur Ausbildung der Auszubildenden erteilt entweder die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Ausbilder sollten ihr fachliches und pädagogisches Wissen stets aktuell halten, um eine qualitativ hochwertige Lehre gewährleisten zu können. Daher bieten sich Anpassungsweiterbildungen zu den folgenden Themen an:

  • Lernpädagogik, Lernberatung
  • Pädagogische Diagnostik, Konzepte und Methoden
  • Konfliktmanagement, Mediation
  • Qualitätsmanagement
  • Betriebliche Organisation
  • Mitarbeiterführung und Teamarbeit

 

Zudem können Ausbilder durch eine Weiterbildung zum Berufspädagogen ihr Kompetenzprofil erweitern. Auch ein Studium der Berufspädagogikvertieft die pädagogischen Fähigkeiten und eröffnet neue Karrierechancen.

Voraussetzungen für die Tätigkeit als Ausbilder

Ausbilder sind fachlich kompetent und verfügen über langjährige Berufserfahrung. Zudem sind sie empathisch, einfühlsam und durchsetzungsfähig. Sie stehen ihren Auszubildenden mit Rat und Tat zur Seite und erkennen individuelle Lernschwierigkeiten. Im Alltag profitieren sie von ihren ausgeprägten pädagogischen und didaktischen Fähigkeiten. Darüber hinaus zeichnen sich Ausbilder durch Pflichtbewusstsein, Vorbildlichkeit und Fairness aus.

 

Gehalt nach Berufserfahrung:

Bruttogehalt:
 
> 9 Jahre
4.055 €
 
7–9 Jahre
3.638 €
 
3–6 Jahre
3.491 €
 
< 3 Jahre
3.377 €
 
 
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
 
 

Gehalt nach Unternehmensgröße:

Bruttogehalt:
 
> 20.000 Mitarbeiter
5.563 €
 
1.001 – 20.000 Mitarbeiter
4.468 €
 
101 – 1.000 Mitarbeiter
4.114 €
 
< 100 Mitarbeiter
3.634 €
 
 
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
 
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