Gehaltsspanne: Betriebsrat/-rätin in Deutschland

 
4.062 €
4.720 €
5.485 €
25%
50%
25%
  • 4.720 € Bruttogehalt (Median) bei 40 Wochenstunden: 50% der Datensätze liegen über diesem Wert und 50% darunter.
  • 4.062 € (Unteres Quartil) und 5.485 € (Oberes Quartil): 25% der Gehälter liegen jeweils darunter bzw. darüber.
  • Die berechneten Werte beziehen sich auf die allgemeine Verteilung der Gehälter in diesem Beruf (unabhängig von Berufserfahrung, Personalverantwortung etc.).
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Bruttogehalt:
 

Betriebsrat/-rätin

 

Ein Betriebsrat ist die von Arbeitnehmern gewählte Vertretung eines Betriebs zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Interessen. Die Mitglieder dieses Gremiums werden in der Regel ebenfalls Betriebsrat bzw. Betriebsrätin genannt. Sie organisieren die Interessenvertretung der Beschäftigten im Betrieb und haben Mitbestimmungsrechte, die es ihnen erlauben, den betrieblichen Arbeitsalltag mitzugestalten und für die Rechte der Mitarbeiter einzutreten.

 
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Bruttogehalt:
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

Das sind die Aufgaben eines Betriebsrat

Die allgemeinen Aufgaben und Pflichten eines Betriebsrats sind in § 80 Abs. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes festgehalten. Ein Betriebsrat

  • vertritt die Arbeitnehmenden gegenüber dem Arbeitgeber und nimmt Anregungen von ihnen sowie von der Jugend- und Auszubildendenvertretung an.
  • beantragt Maßnahmen zum Wohl der Belegschaft beim Arbeitgeber (Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau sowie der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Familie).
  • überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträgen und Unfallverhütungsvorschriften im gesamten Unternehmen.
  • beachtet die besondere Lage Schwerbehinderter und sonstiger Schutzbedürftiger im Betrieb.
  • fördert Maßnahmen zu Arbeits- oder betrieblichen Umweltschutz, zur Integration von ausländischen Arbeitnehmenden und zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb.
  • verhandelt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden und sorgt für einen transparenten Informationstransfer über jeweilige Ergebnisse.
  • fördert und sichert die allgemeine Beschäftigung im Betrieb (auch von benachteiligten oder älteren Arbeitnehmenden).
  • bereitet die Wahl einer Jugend- und Auszubildendenvertretung vor, unterstützt die Durchführung und arbeitet mit dieser zusammen.

Der Betriebsrat eines Unternehmens darf also bei sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten sowie in Fragen des Arbeits- und Umweltschutzes, der Arbeitsplatzgestaltung und bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen und Arbeitsumgebungen mitwirken.

Betriebsräte sind für die Erledigung ihrer betriebsrätlichen Aufgaben zum Teil von ihren beruflichen Tätigkeiten freigestellt. Diese Freistellung kann in vollem Umfang der Arbeitszeit (Vollfreistellung) oder in einem Teil der Arbeitszeit (Teilfreistellung) erfolgen. Während in Betrieben mit mindestens 200 Mitarbeitern eine bestimmte Anzahl an Betriebsratsmitgliedern vollständig und generell von der Arbeit freizustellen ist, erledigen gerade in kleineren Firmen die Betriebsräte ihre betriebsrätlichen Aufgaben neben ihrer eigentlichen beruflichen Tätigkeit.

In welchen Unternehmen findet man Betriebsräte?

Ein Betriebsrat kann in jedem Unternehmen mit mindestens fünf ständigen Beschäftigten (von denen drei wählbar sein müssen) gegründet werden und seine Gründung darf von niemanden, auch nicht vom Arbeitgeber, verboten, verhindert oder behindert werden. Jeder Arbeitnehmer darf die Initiative zur Gründung eines Betriebsrats ergreifen. In der Praxis nimmt die Bedeutung des Gremiums allerdings ab, denn seit Jahren sinkt der Anteil von Firmen mit Betriebsrat in Deutschland. Gerade in jüngeren Dienstleistungsunternehmen und Start-ups gelten Betriebsräte als veraltet.

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Gehälter nach Bundesland: Betriebsrat/-rätin
Bruttogehalt:
Baden-Württemberg: 4.942 €
Bayern: 4.823 €
Berlin: 4.551 €
Brandenburg: 4.150 €
Bremen: 4.617 €
Hamburg: 4.864 €
Hessen: 4.909 €
Mecklenburg-Vorpommern: 4.058 €
Niedersachsen: 4.508 €
Nordrhein-Westfalen: 4.737 €
Rheinland-Pfalz: 4.673 €
Saarland: 4.583 €
Sachsen: 4.164 €
Sachsen-Anhalt: 4.117 €
Schleswig-Holstein: 4.459 €
Thüringen: 4.159 €
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
Minimum Maximum
Durchschnitt
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden

So wird man Betriebsrätin

Zur Betriebsrätin wird man von den Wahlberechtigen des Betriebs gewählt. Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Mitarbeitenden, die das 18. Lebensjahr erreicht haben. Zu beachten ist, dass auch folgenden Mitarbeiterinnen zu dem Kreis der Wahlberechtigten gehören:

  • Tele- und Heimarbeitende (die überwiegend im Betrieb tätig sind)
  • Auszubildende (ab Erreichen des 18. Lebensjahres)
  • Außendienstmitarbeitende (die überwiegend für das Unternehmen aktiv sind)
  • Leiharbeitende (sobald sie länger als drei Monate für das Unternehmen tätig sind)
  • Mitarbeitende, die von anderer Unternehmen ausgeliehen wurden (ab Beginn des vierten Monats der Ausleihe)

Während leitende Angestellteninnen von der aktiven und passiven Wahl ausgeschlossen sind, um einen Interessenskonflikt zu vermeiden, müssen sich zur Wahl stellende Angestellteninnen lediglich folgende Vorgaben erfüllen:

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mindestbetriebszugehörigkeit (um die Pflichten des Betriebsrats zuverlässig erfüllen zu können): 6 Monate
  • die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft für angehende oder bereits ins Amt gewählte Mitglieder des Betriebsrat ist optional
 

Gehalt nach Berufserfahrung:

Bruttogehalt:
 
> 9 Jahre
5.118 €
 
7–9 Jahre
4.361 €
 
3–6 Jahre
4.133 €
 
< 3 Jahre
3.962 €
 
 
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
 
 

Gehalt nach Unternehmensgröße:

Bruttogehalt:
 
> 20.000 Mitarbeiter
5.864 €
 
1.001 – 20.000 Mitarbeiter
5.245 €
 
101 – 1.000 Mitarbeiter
4.731 €
 
< 100 Mitarbeiter
4.053 €
 
 
Durchschnittliches Bruttogehalt bei 40 Wochenstunden.
 
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