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Der gewöhnliche Weg sieht anders ausArbeitsverhältnis vorzeitig beendenFazit: Kündigungsfrist umgehenFAQ – häufig gestellte Fragen

Du ziehst in eine andere Stadt, hast ein neues Jobangebot bekommen oder bist einfach total unzufrieden mit deinen derzeitigen Arbeitsbedingungen? All das kann ein berechtigter Anlass sein, um vorzeitig aus deinem Arbeitsvertrag zu kommen. Bei uns erfährst du, wie du die Kündigungsfrist umgehen kannst.*

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Der gewöhnliche Weg sieht anders ausArbeitsverhältnis vorzeitig beendenFazit: Kündigungsfrist umgehenFAQ – häufig gestellte Fragen

Kündigungsfrist umgehen: Der gewöhnliche Weg sieht anders aus

Du hast dich für einen Arbeitgeberwechsel entschieden und möchtest nun deinen Arbeitsvertrag kündigen? Dann bist du in der Regel an die Kündigungsfrist gebunden. Du kannst das Arbeitsverhältnis dann innerhalb von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende beenden. Meist gelten aber auch längere Kündigungsfristen von drei Monaten. Wenn du dir nicht sicher bist, schau am besten in den Inhalten deines Arbeitsvertrags nach. Generell solltest du bei einer ordentlichen Kündigung folgende Schritte beachten:

 

Vorzeitig aus dem Arbeitsvertag kommen: So geht‘s

Neben der ordentlichen Kündigung gibt‘s jedoch auch alternative Wege, um das Arbeitsverhältnis frühzeitig zu beenden. Wir stellen dir vier Möglichkeiten vor:

1. Kündigungsfrist durch Aufhebungsvertrag umgehen

Ein Aufhebungsvertrag ist keine einseitige Kündigung, sondern Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber vereinbaren gemeinsam die Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Wenn du also um einen solchen Auflösungsvertrag bittest, kann dein Arbeitgeber deinem Anliegen zustimmen oder es ablehnen. Dein Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, diesem Wunsch nachzukommen.

Gut zu wissen: Vorsicht ist geboten, wenn der Grund für den Aufhebungsvertrag ein neuer Job ist, der noch nicht in trockenen Tüchern ist. Da du freiwillig deine Unterschrift unter den Auflösungsvertrag setzt und damit zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses beiträgst, darf die Bundesagentur für Arbeit bis zu zwölf Wochen das Arbeitslosengeld sperren. Wenn also das Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde und der neue Arbeitsvertrag nicht zustande kommt, stehst du im schlimmsten Fall bis zu drei Monate ohne Geld da. Und das möchte natürlich niemand!

2. Durch fristlose Kündigung vorzeitig aus dem Arbeitsvertrag kommen

Zugegeben: Die fristlose Kündigung sollte immer das letzte Mittel sein, aber manchmal lässt sie sich einfach nicht vermeiden. Fristlos kündigen und damit die Kündigungsfrist umgehen kannst du z. B. in folgenden Situationen:

 

 

Unser Lesetipp: Du denkst über einen Jobwechsel nach? Bei uns erfährst du, wie du richtig kündigen kannst und ob du eine Kündigung beim neuen Arbeitgeber verschweigen darfst.

Person unterzeichnet einen Vertrag mit einem schwarzen Stift
Arbeitnehmer*innen können fristlos kündigen, wenn sie Mobbing am Arbeitsplatz erfahren, zu Straftaten angestiftet werden oder seit Monaten auf ihre Gehaltszahlung warten. © Sutarmjam /EyeEm

Kündigungsfrist umgehen: Resturlaub nutzen

Wusstest du, dass du auch einen Urlaubsanspruch bei Kündigung hast? Dabei ist es ganz egal, wer das Arbeitsverhältnis beendet hat. Dein Anspruch auf Resturlaub bleibt in jedem Fall bestehen. Um die Kündigungsfrist zu umgehen, kannst du mit deinem Arbeitgeber verhandeln und deinen Resturlaub so nehmen, dass du bis zum letzten Arbeitstag freigestellt bist.

 

Übrigens: Wenn du deinen Resturlaub nicht nehmen möchtest, kannst du ihn dir mit Einverständnis deines Arbeitgebers auch auszahlen lassen. Beachte aber, dass dieses Geld sozialversicherungspflichtig ist und versteuert werden muss.

Überstunden nutzen und vorzeitig aus dem Arbeitsvertrag kommen

Du hast in der Vergangenheit hart gearbeitet und einige Überstunden angesammelt? Dann hast du die Möglichkeit, dir diese Mehrarbeit entweder auszahlen zu lassen oder durch Freizeit auszugleichen. Was genau für dich gilt, ist in deinem Arbeitsvertrag geregelt. Hast du also viele Überstunden geleistet, die du dir auszahlen lassen kannst, kannst du damit die Kündigungsfrist umgehen. Aber auch hier bist du auf das Entgegenkommen deines Arbeitgebers angewiesen.

Unser Lesetipp: Du leidest unter ständiger Erreichbarkeit und bist immer für deine Vorgesetzten verfügbar? Bei uns erfährst du, was erlaubt ist und was nicht.

Fazit: So kannst du die Kündigungsfrist umgehen

Nicht immer ist eine ordentliche Kündigung die beste Lösung. Vielleicht hast du bereits ein neues, sehr attraktives Jobangebot in der Tasche und möchtest einfach keine Zeit verlieren. Die gute Nachricht: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um vorzeitig aus dem Arbeitsvertrag zu kommen. Mit einem Aufhebungsvertrag oder dem Abbau von Resturlaub und Überstunden kannst du die Kündigungsfrist umgehen. Als letztes Mittel kannst du bei berechtigten Gründen auch von einer fristlosen Kündigung Gebrauch machen.

Wir drücken die Daumen, dass du gemeinsam mit deinem Arbeitgeber eine gute Lösung findest, und wünschen dir alles Gute für deine berufliche Zukunft.

 

* Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.

FAQ – häufig gestellte Fragen

Wie lange beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist?

Das Arbeitsverhältnis kannst du in der Regel mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Meist ist im Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vereinbart.

Welche Möglichkeiten gibt es, um vorzeitig aus dem Arbeitsvertrag zu kommen?

Wenn du die Kündigungsfrist umgehen möchtest, stellen ein Aufhebungsvertrag, die fristlose Kündigung, Verzicht auf Resturlaub oder das Auszahlen von Überstunden mögliche Auswege dar.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist die gemeinsame Vereinbarung von Arbeitnehmer*in und Arbeitgeber zur vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

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