4 Wege, um vorzeitig aus dem Arbeitsvertrag zu kommen

Kündigungsfristen sind nicht nur vom Arbeitgeber einzuhalten, sondern ebenso vom Arbeitnehmer. Es kommt jedoch immer mal wieder vor, dass eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsvertrages notwendig wird, beispielsweise aufgrund eines Umzuges oder durch ein neues Jobangebot. Wie kann man vorzeitig das Arbeitsverhältnis beenden? Wir zeigen 4 Wege auf, wie man vor der Kündigungsfrist aus dem Arbeitsvertrag kommen kann.
1. Aufhebungvertrag
Ein Aufhebungsvertrag ist keine einseitige Kündigung, sondern Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren gemeinsam die Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Bittet der Arbeitnehmer um einen solchen Auflösungsvertrag, kann der Arbeitgeber zustimmen. Er ist jedoch nicht dazu verpflichtet, diesem Wunsch nachzukommen.
Vorsichtig ist geboten, wenn der Grund für den Aufhebungsvertrag ein neuer Job ist, aber dieser noch nicht sicher ist. Da der Arbeitnehmer beim Auflösungsvertrag freiwillig seine Unterschrift darunter setzt und somit zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses beigetragen hat, darf die Bundesargentur für Arbeit bis zu zwölf Wochen das Arbeitslosengeld sperren. Ist also das Arbeitsverhältnis aufgelöst worden und der neue Arbeitsvertrag kommt nicht zustande, steht man unter Umständen bis zu drei Monaten ohne Geld da.
2. Außerordentliche fristlose Kündigung
Liegen wichtige Gründe vor, kann der Arbeitnehmer fristlos kündigen und muss somit nicht die Kündigungsfrist einhalten. Wichtige Gründe wären beispielsweise ein erheblicher Zahlungsrückstand bei der Lohnzahlung oder Mobbing am Arbeitsplatz. Es gibt noch weitere Gründe, die einem Arbeitnehmer die fristlose Kündigung möglich machen.
3. Verzicht auf noch bestehenden Urlaubsanspruch
Der Anspruch auf Urlaub bleibt auch bei einer Kündigung bestehen. Nun kann mit dem Arbeitgeber verhandelt werden, indem man ihm vorschlägt, auf den Urlaubsanspruch zu verzichten. Gibt es nämlich keinen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung, muss man auf das Wohlwollen des Chefs hoffen, dass er einem Aufhebungsvertrag zustimmt. Zugeständnisse können dabei weiterhelfen.
4. Überstunden nutzen
Ob Überstunden ausgezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden, hängt von der Regelung im Unternehmen ab. Hat man viele Überstunden geleistet, die abgefeiert werden müssen, können diese Stunden genutzt werden, um die Kündigungsfrist einhalten zu können. Wird Mehrarbeit ausgezahlt, könnte man diese Regelung nutzen, um mit dem Chef über ein vorzeitiges Beenden des Arbeitsverhältnisses zu verhandeln. Auch hier wäre es ein Entgegenkommen, wenn auf die Auszahlung verzichtet wird.
Weiterführende Infos zum Thema:
Ausstiegsklausel im Arbeitsvertrag – welche gibt es?
Befristeter Arbeitsvertrag: Wie oft darf er verlängert werden?