Ab wie viel Gehalt muss man GEZ bezahlen?

Für die Pflicht, einen Rundfunkbeitrag zu bezahlen, gibt es seit dem 1. Januar 2013 eine neue Regelung für Härtefälle. Durch diese Regelung kann man sich bei bestimmten Voraussetzungen von der GEZ befreien lassen.
Wer muss GEZ bezahlen?
Jeder, der eine eigene Wohnung hat, muss Rundfunkgebühren bezahlen. Neu ist, dass pro Wohnung nur ein Pauschalbeitrag gezahlt werden muss. Egal, wie viele Personen in der Wohnung leben, es muss ein Monatsbeitrag von 17,98 Euro pro Wohnung entrichtet werden. Dabei spielt die Anzahl der Rundfunkgeräte ebenso keine Rolle.
Nun klingt die Summe von 17,98 Euro pro Monat nicht viel, doch für Menschen mit einem niedrigen Einkommen sind diese Kosten zu hoch. Deshalb greift seit Januar 2013 die Härtefallregelung.
Wer kann sich von der GEZ befreien lassen?
Wer Sozialhilfe oder Hartz-IV erhält, kann einen Antrag auf Befreiung der Rundfunkgebühren stellen. Ebenso sind Auszubildende und Studenten von der GEZ befreit, wenn:
➤ der Auszubildende oder Student nicht in der elterlichen Wohnung lebt,
➤ Berufsausbildungsbeihilfe bezieht,
➤ sie nicht bei den Eltern wohnen, aber Ausbildungsgeld bekommen.
Auch Renter oder Geringverdiener können sich von den Rundfunkbeiträgen befreien lassen. Übersteigt das Einkommen die Bedarfsgrenze für Sozial- oder Hartz-IV-Leistungen um weniger als 17,98 Euro, wird dies als besonderer Härtefall behandelt. Das heißt, Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung bei der GEZ einreichen.
Wie lässt sich der Antrag auf Befreiung stellen?
Um sich von der GEZ befreien zu lassen, muss ein Antragsformular ausgefüllt werden. Diese Formulare liegen bei den Gemeinden und Städten aus. Ebenso kann das Formular online auf der Seite der GEZ ausgefüllt werden. Da der Antrag nur unterschrieben gültig ist, muss er auf dem Postweg an folgende Adresse geschickt werden:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Ob der Antrag auf Befreiung bewilligt wird, liegt in der Entscheidung des Beitragsservices.