Abstellgleis im Büro: Degradierung vom Chef zum Mitarbeiter

Es kommt immer wieder einmal vor, dass leitende Angestellte degradiert werden. Müssen Arbeitnehmer eine solche Abstufung hinnehmen oder schützt das Arbeitsrecht vor einer solchen Maßnahme?
Der Tag, der alles auf den Kopf stellte
Tag X hat Herrn M.s Leben auf den Kopf gestellt: Herr M. wurde aufgefordert, seinen Chefsessel zu verlassen und Platz für einen Nachfolger zu machen. Er bleibt weiterhin im Team, jedoch nicht mehr in einer Führungsposition, sondern als Mitarbeiter. Ein Kollege nahm seinen Platz ein, während er vom Chef zum Mitarbeiter degradiert wurde.
Wie Herrn M. mitgeteilt wurde, seien die schlechteren Verkaufszahlen auf seine mangelnden Führungsqualitäten zurückzuführen. Deshalb hat die Firmenleitung beschlossen, einen anderen Mitarbeiter zum Projektleiter zu befördern und Herrn M. zum Sachbearbeiter zurückzustufen. Wenn Mitarbeiter degradiert werden, hat dies immer einen Beigeschmack von Erniedrigung. Auch wenn Herr M. über ein gutes Selbstvertrauen verfügte, wird er nach dieser Erfahrung mit Selbstzweifeln zu kämpfen haben. Zudem wird es für ihn kaum noch möglich sein, motiviert im Team zu arbeiten – einmal ganz abgesehen davon, nun auch mit Kollegen auskommen zu müssen, die ihre Schadenfreude nicht zu verbergen versuchen.
Wie sieht ein solcher Vorgang jedoch arbeitsrechtlich aus? Dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter einfach degradieren? Hätte Herr M. eine Möglichkeit, gegen diese Abstufung vorzugehen?
Degradierung arbeitsrechtlich gesehen
In der Regel ist eine Degradierung nicht erlaubt, zumindest nicht ohne Änderungskündigung. Im Arbeitsvertrag ist normalerweise die Position des Mitarbeiters festgelegt. Steht also im Vertrag, dass Herr M. als Abteilungsleiter beschäftigt ist, kann der Chef ihn nicht zum Sachbearbeiter abstempeln. Eine Änderungskündigung darf der Arbeitgeber aussprechen. Damit bietet er dem Angstellten ein Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses unter anderen Bedingungen an. Lehnt der Arbeitnehmer dies ab, endet das Arbeitsverhältnis nach Einhaltung der Kündigungsfrist.
Übrigens müssen auch Frauen keine Degradierung hinnehmen, wenn sie nach der Babypause wieder ins Arbeitsleben einsteigen. Ihnen steht die Tätigkeit zu, die im Arbeitsvertrag festgelegt wurde.
Weiterführende Infos zum Thema:
Wie bestrafen Chefs ihre Mitarbeiter?