Elena Geiger
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Vom Abteilungsleiter zum Mitarbeiter, von der Chefin zur Assistenz: Wer degradiert wird, verliert seinen beruflichen Rang und oft auch Führungsverantwortung. Aber nicht immer ist eine Degradierung zulässig. Hier erfährst du alles zum Arbeitsrecht und was du als Betroffene*r tun kannst.
Der Begriff Degradierung bezieht sich im Arbeitskontext auf die Situation, in der ein*e Mitarbeiter*in von einer höheren Position zu einer niedrigeren innerhalb des Unternehmens herabgestuft wird. Das kann z. B. bedeuten, dass Führungsverantwortung abgegeben oder die Verantwortlichkeiten reduziert werden.
Ein Beispiel: Herr M. wird aufgefordert, seinen Chefsessel zu verlassen; als Gründe werden schlechte Verkaufszahlen auf seine mangelnden Führungsqualitäten angegeben. Er bleibt weiterhin im Team, allerdings nicht mehr in einer Führungsposition, sondern als Mitarbeiter. Eine Kollegin nimmt seinen Platz ein, während er vom Chef zum Mitarbeiter degradiert wurde.
Der Chef muss sein Büro räumen und arbeitet plötzlich Seite an Seite mit seinen ehemals unterstellten Mitarbeiter*innen – was ist passiert? Für eine berufliche Degradierung gibt es viele mögliche Gründe:
Je nach Situation und Grund für die Degradierung kann diese unterschiedlich verlaufen.
Bei einer offiziellen Degradierung geht der Arbeitgeber umgehend nach der Entscheidung in die Kommunikation mit dem oder der betroffenen Mitarbeiter*in. Er oder sie wird über die Gründe informiert und erhält die Gelegenheit, seine bzw. ihre Sichtweise darzulegen oder Verbesserungsvorschläge zu machen.
Im Anschluss wird die neue Position oder Rolle festgelegt. Wenn sich die im Arbeitsvertrag festgehaltenen Verantwortlichkeiten ändern, erhält der*die Mitarbeiter*in eine Änderungskündigung. Damit einher geht möglicherweise auch die Anpassung von Gehalt und Benefits. In einigen Fällen können sich Arbeitgeber und Mitarbeiter*in auch ohne Vertragsanpassung einigen.
Aber nicht immer läuft eine Degradierung offen und offiziell ab, sondern subtil und schleichend. Stell dir vor, dir werden nach und nach immer weniger anspruchsvolle Aufgaben zugeteilt. Verantwortungsvollere Aufgaben werden an Kolleg*innen delegiert. Mitarbeiter*innen aus deinem Team werden einer anderen Person unterstellt oder Zuständigkeiten umverteilt, sodass sich dein Einfluss im Unternehmen reduziert. Eine solche Situation ist oft besonders belastend. Denn der oder die Betroffene nimmt den Degradierungsprozess zwar wahr, aber wird über die Gründe zunächst im Unklaren gelassen und bekommt keine Chance, sich zu verteidigen. In diesem Fall ist es wichtig, dass du die schleichende Herabstufung nicht einfach hinnimmst, sondern in die Kommunikation gehst und deine Rechte einforderst.
Es gibt zwei Szenarien, in denen der Arbeitgeber eine Degradierung durchsetzen kann:
Werfen wir einen Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die eine Degradierung ermöglichen oder auch begrenzen.
Zunächst einmal musst du wissen, dass es das sogenannte Weisungsrecht gibt (§ 106 Gewerbeordnung (GewO)). Dieses erlaubt deinem Arbeitgeber grundsätzlich, Ort und Zeit der Inhalte der Arbeit zu bestimmen, sofern keine abweichenden Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgehalten wurden.
Das bedeutet, dass er die Arbeitsbedingungen einzelner Mitarbeiter*innen ändern darf. Allerdings gibt es Einschränkungen – unter anderem durch den Arbeitsvertrag.
Im Arbeitsvertrag sind die Verantwortlichkeiten und Aufgaben einer Position festgehalten. Der Arbeitgeber kann dagegen nicht einfach verstoßen. Will er Aspekte des Arbeitsvertrags ändern, muss er den*die Mitarbeiter*in darüber informieren und entweder eine einvernehmliche Vereinbarung treffen oder eine Änderungskündigung aussprechen.
Eine Degradierung kann auch eine Folge von Fehlverhalten sein, sprich: Der*die Mitarbeiter*in verstößt gegen arbeitsvertragliche Pflichten oder benimmt sich am Arbeitsplatz daneben. In diesem Fall muss aber zunächst eine Abmahnung ausgesprochen werden.
Eine Abmahnung dient dazu, den Mitarbeiter auf sein Fehlverhalten aufmerksam zu machen, ihm die Gelegenheit zur Verbesserung zu geben und gleichzeitig eine formelle Dokumentation des Vorfalls zu erstellen.
Mögliche Gründe sind:
Ja – aber nur, wenn stattdessen eine Änderungskündigung vorgelegt wurde. Denn eine Degradierung muss nicht unbedingt eine Folge von Fehlverhalten sein. Wenn z. B. intern umstrukturiert werden soll, kann der Arbeitgeber in Form einer Änderungskündigung eine alternative Position anbieten. Gibt es weder diese noch eine Abmahnung, ist eine Degradierung nicht berechtigt.
Eltern müssen keine Degradierung hinnehmen, wenn sie nach der Babypause wieder ins Arbeitsleben einsteigen. Ihnen steht die Tätigkeit zu, die im Arbeitsvertrag festgelegt wurde.
Wenn du von deiner*m Vorgesetzten erfahren hast, dass deine Position heruntergestuft werden soll, ist das vielleicht zunächst ein Schock. Jetzt heißt es aber unbedingt: ruhig bleiben. Vielleicht lässt sich die Situation ja noch klären.
Egal, ob du deine Führungsverantwortung verlierst oder die Verantwortung für ein Projekt – eine berufliche Degradierung ist keine schöne Erfahrung. Oft stellen sich Selbstzweifel ein und man hat das Gefühl, versagt zu haben. In diesem Fall ist es wichtig, diese Gefühle nicht zu ignorieren, aber sich langfristig nicht entmutigen zu lassen. Versuch, die Erfahrung als Chance zum Reflektieren zu begreifen:
Also: Eine Degradierung bedeutet nicht das Ende einer beruflichen Laufbahn, sondern kann eine Gelegenheit für persönliches Wachstum und berufliche Weiterentwicklung darstellen.
Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.
Eine Degradierung ohne Abmahnung ist möglich, wenn stattdessen eine Änderungskündigung vorgelegt wurde.
Nein. Eine Degradierung kann auch mit einer Versetzung an einen anderen Standort einhergehen, bedeutet aber in erster Linie die Herabstufung auf eine nicht gleichwertige Position.
Nein, denn es handelt sich um einen Vertrag zwischen zwei Parteien, der nicht einseitig verändert werden darf. Ihr könnt euch einvernehmlich auf eine Änderung einigen oder dein Arbeitgeber kann eine Änderungskündigung aussprechen. Nimmst du diese an, wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist unter anderen Bedingungen fortgesetzt.
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