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Arbeitszeit – Darf ich mehr als 12 Stunden arbeiten ?

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Kategorie: Karriere & Ratgeber
13.03.2012

Zuerst sollte man sich einmal Gedanken darüber machen, was Arbeitszeit eigentlich bedeutet. Die Definition für Arbeitszeit besagt, dass dies die Zeit ist, in der man einer Arbeit nachgeht. Oder anders ausgedrückt ist Arbeitszeit die Zeit, in der man, im Rahmen einer nicht selbstständigen Tätigkeit, beschäftigt ist. Als Maßstab wird das Arbeitszeitgesetz zugrunde gelegt. In diesem Gesetz wird die Arbeitszeit definiert, wobei die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Sie hat Einfluss auf die Berechnung des Gehalts, was der Arbeitnehmer am Ende eines Monats ausgezahlt bekommt. Durch bestehende Tarifverträge können die Grenzen für die Arbeitszeit noch enger gefasst werden. Bei Beamten wird die Arbeitszeit auf einer anderen Grundlage geregelt. Hier gilt die Arbeitszeitverordnung.

Wie sieht die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes im Alltag aus?

Im Allgemeinen bedeutet das für den Arbeitnehmer, dass die Arbeitszeit pro Tag 9 Stunden inklusiv der Pausenzeiten nicht überschreiten darf. Dies ist festgeschrieben im § 3 ArbZG. In Absatz 2 sind aber auch Ausnahmefälle geregelt, die besagen, dass die tägliche Arbeitszeit auf 10 Stunden ausgedehnt werden kann. Allerdings ist der Arbeitgeber, bei Ausdehnung der Arbeitszeit, dazu verpflichtet, Ausgleich zu schaffen. Die Gewerbeaufsicht überprüft regelmäßig die Unternehmen.

Mehr als 12 Stunden arbeiten ist nicht zulässig

Das Arbeitszeitgesetz regelt ganz klar die Zeitspanne, in denen der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zur Verfügung steht. Dazu zählen auch Bereitschaftsdienste. Daher darf man nicht mehr als 12 Stunden am Tag arbeiten! Bei Selbstständigen sieht das wieder ganz anders aus. Sie unterliegen nicht i dieser Regelung, da in der Selbstständigkeit nach Arbeitsaufwand gearbeitet wird. Hier ist es die Entscheidung des Unternehmers, wie lange er arbeitet. Große Betriebe haben meist einen Betriebsrat, der über die Arbeitszeit, die Pausen und die Verteilung der Stunden in der Woche mitbestimmt. Der Arbeitgeber hat sich, bei Änderungen der Arbeitszeit, erst einmal mit dem Betriebsrat auseinander zu setzen, bevor er die Arbeitszeiten verkürzt oder verlängert.

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