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Berufswechsel mit 35 Jahren – So gelingt das!

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Kategorie: Ausbildung & Berufseinstieg
13.11.2013

Manchmal erlernt man einen Beruf, der gar nicht den eigenen Bedürfnissen entspricht. Meistens entsteht dann nach einiger Zeit der Wunsch, den Beruf zu wechseln. Damit dieser Wechsel auch mit 35 Jahren oder älter klappt, sind einige Dinge zu beachten.

 

Berufswechsel mit 35 Jahren

 

 

Zunächst sollte man sich Klarheit über die Gedanken an einen Berufswechsel verschaffen. Jeder ist mal unzufrieden mit seiner Arbeit und in jedem Beruf gibt es Vor- und Nachteile. Dauert der Frust jedoch an und breitet sich das Gefühl, den falschen Beruf gewählt zu haben, immer weiter aus, sollte das Ziel angegangen werden.

 

 

Welcher Beruf ist der richtige?:

Welcher Beruf ist denn nun die eigene Berufung? Diese Frage sollte als erstes beantwortet werden, bevor weitere Schritte folgen. Manche möchten ihr Hobby zum Beruf machen und bei einigen Menschen entwickelt sich mit der Zeit ein Wunsch für einen bestimmten Berufszweig. Beim Gedanken an das Ziel sollte jedenfalls das Herz höher schlagen und eine Vorfreude zu spüren sein. Darüber hinaus sollte sich über den gewählten Beruf detailliert informiert werden, denn manchmal entspricht die Vorstellung nicht den Tatsachen.

Die Angst ist bei jeder Veränderung anwesend:

Jede Veränderung zieht auch Ängste nach sich. Im Alter von 35 Jahren hat man sich in der Regel eine gewisse Akzeptanz im Job erarbeitet. Den Beruf zu wechseln bedeutet, einen kompletten Neuanfang zu starten. Versagensangst, Zukunftsängste oder auch finanzielle Ängste sind Wegbegleiter, die sich nicht verdrängen, aber annehmen lassen. Sie dürfen dabei sein, sollten jedoch nicht so viel Aufmerksamkeit bekommen, dass sie zur Blockade werden. Es stehen verschiedene Optionen für einen Berufswechsel zur Verfügung und etwas Mut zum Risiko gehört zu jedem Neustart dazu.

Möglichkeiten für den Berufswechsel mit 35 Jahren:

Wer seinen Beruf wechseln und eine neue Ausbildung beginnen möchte, muss mit finanziellen Einbußen und weniger Freizeit rechnen. Es stehen verschiedene Möglichkeiten für einen Berufswechsel offen:

Umschulung (entweder schulische oder betriebliche Umschulung)

➤ Fernstudium

Studium

➤ Berufsbegleitendes Studium

➤ Bildungsurlaub

➤ Weg in die Selbstständigkeit

Eine Umschulung wird in der Regel nur finanziert, wenn gesundheitliche Gründe bestehen, die einen beruflichen Wechsel erforderlich machen. Auch wenn in der Firma Stellen abgebaut werden, finanziert der Staat eine Umschulung. Wird aus rein privaten Gründen eine Umschulung angestrebt, kann dies mittels Abendschule ermöglicht werden. In dem Fall geht man weiterhin tagsüber arbeiten, sodass der Lebensunterhalt gewährleistet ist.

Eine andere Option ist ein Fernstudium, das aus der eigenen Tasche bezahlt wird. Manchmal übernimmt auch der Arbeitgeber zumindest einen Teil der Kosten. Dies ist aber nur dann möglich, wenn der Arbeitsplatz innerhalb des Betriebes gewechselt werden soll. Der Vorteil beim Studieren an einer Fern-Uni ist die freie Zeiteinteilung. Ein Nachteil könnte sich für diejenigen ergeben, die Probleme mit dem eigenständigen Lernen haben und sich somit immer wieder neu motivieren müssen. Die meisten Fernakademien bieten Ratenzahlung an, sodass die Kosten überschaubar bleiben.

Manche Universitäten und Hochschulen bieten die Option des Teilzeitstudiums an. Besonders für Menschen, die alleine für ihren Lebensunterhalt zuständig sind, stellt dies eine Möglichkeit dar, in Teilzeit zu arbeiten und zu studieren. Ebenso werden berufsbegleitende Studiengänge angeboten, wobei es verschiedene Varianten gibt: Fernstudiengänge, Präsenzstudiengänge (Blockunterricht, an Wochenenden oder abends) oder eine Kombination von beiden.

Beim Bildungsurlaub handelt es sich um eine Form der Weiterbildung. In der Regel wird das Gehalt weitergezahlt und die Kosten für die Fortbildung übernimmt der Arbeitnehmer. Sieht der Arbeitgeber in der Maßnahme einen Vorteil für den Betrieb, übernimmt er oftmals diese Kosten. Aber, jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln für den Bildungsurlaub. In Thüringen, Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg besteht noch kein gesetzlicher Anspruch auf einen Bildungsurlaub.

Wer sich selbstständig machen möchte, kann dies nebenberuflich tun. Gründungszuschüsse oder Einstiegsgeld werden nur dann geleistet, wenn der Arbeitnehmer durch die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit herauskommt. Wer berufstätig ist, wird diese finanziellen Unterstützungen nicht erhalten. Mit der nebenberuflichen Selbstständigkeit besteht ein geringes finanzielles Risiko, denn man geht weiterhin als Angestellter arbeiten.

Finanzielle Förderung ab dem 35. Lebensjahr:

Die staatlichen oder öffentlichen Förderungen sind meistens mit einer Altersgrenze versehen:

BaföG:

BaföG wird nicht gewährleistet, wenn zu Beginn der Ausbildung das dreißigste Lebensjahr vollendet ist. Bei Masterstudiengängen liegt die Altersgrenze bei 35 Jahren. Bei einigen Ausnahmen besteht die Möglichkeiten, BaföG zu erhalten:

➤ wenn die Ausbildung erforderlich ist, um den angestrebten Beruf ausüben zu können

➤ wenn bisher aus familiären Gründen eine Ausbildung zum früheren Zeitpunkt nicht möglich war

➤ wenn der Auszubildene bis zum 35. Lebensjahr ohne Unterbrechung eigene Kinder erzog und maximal dreißig Stunden pro Woche arbeitet.

Man kann einen Antrag auf Vorabentscheidung stellen und damit abklären lassen, ob einem BaföG trotz Altersgrenze zusteht.

Stipendium:

Bei den meisten Stipendien bestehen Altersgrenzen. Dennoch gibt es Angebote, die sich an Menschen mit Berufserfahrung richten, wie beispielsweise das Aufstiegsstipendium der Bundesregierung.

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