Darf mich mein Vorgesetzter bei Krankheit anrufen?

Michaela ist bereits seit drei Wochen krankgeschrieben. Als sie die nächste Krankmeldung per Telefon der Personalabteilung meldet und diese dem direkten Vorgesetzten Michaelas über den weiteren Ausfall informiert, reagiert er verärgert. In der Abteilung gibt es ein Problem zu lösen und dazu wird Michaelas Arbeitseinsatz benötigt. Nachdem sie auf eine E-Mail nicht reagierte, ruft der Vorgesetzte kurz entschlossen seine Mitarbeiterin an.
Muss ein Arbeitnehmer auch während Krankheit für die Firma bereitstehen?
Ob ein Mitarbeiter im Krankheitsfall ans Telefon gehen muss, wenn der Vorgesetzte anruft, hängt von internen oder vertraglichen Regelungen ab. Normalerweise ist ein Arbeitnehmer nicht dazu verpflichtet, während Krankheit für das Unternehmen bereitzustehen. Werden aber beispielsweise dringende Informationen gebraucht, über die nur dieser Mitarbeiter verfügt, darf der Vorgesetzte anrufen und sich diese Informationen einholen. Das bedeutet: In Notfällen ist es dem Vorgesetzten erlaubt, seinen kranken Mitarbeiter telefonisch zu kontaktieren.
Meistens sind im Tarifvertrag, im Arbeitsvertrag oder in den internen Vereinbarungen des Betriebs Regelungen enthalten die aussagen, ob und in welchem Umfang ein Mitarbeiter außerhalb der Arbeitszeiten für das Unternehmen erreichbar sein sollte. Das berufliche Telefonat gilt dann als Überstunde(n). Diese Zeit muss ausgeglichen oder bezahlt werden.
Ist es Vorgesetzten erlaubt, kranke Mitarbeiter anzurufen?
Falls der Vorgesetzte seinen kranken Mitarbeiter anruft, um sich scheinbar nach seinem Zustand zu erkundigen, wird man das kaum verbieten dürfen. Was ist aber, wenn der Kranke gar nicht Zuhause ist und der Chef seine Partnerin oder seinen Partner ans Telefon bekommt? Solange keine Bettruhe verordnet ist, kann der Chef nichts dagegen haben, wenn der Mitarbeiter außer Haus ist. Er könnte zum Beispiel einen Spaziergang unternehmen, der den Genesungsprozess unterstützt.
Wenn nicht gerade eine Notfallsituation besteht, sollte ein Vorgesetzter jedoch darauf verzichten, seinen kranken Mitarbeiter anzurufen. Die Genesung steht im Vordergrund und diese kann je nach Krankheit durch den verlangten Arbeitseinsatz gestört werden. Solange der Betrieb auch ohne diesen Mitarbeiter weiterlaufen kann, gibt es keinen Grund, der für einen telefonischen Kontakt spricht.
Im Falle Michaelas bleibt es ihr überlassen, ob sie die Krankmeldung beim Vorgesetzten oder bei der Personalabteilung einreicht. Wichtig ist lediglich, dass sie diese Informationen rechtzeitig weitergibt.
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