Hustende Frau schaut auf ihr Smartphone
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Zulässige Anrufe vom ArbeitgeberUnzulässige Anrufe vom ArbeitgeberExkurs: Erreichbarkeit in der FreizeitFazit: Anrufe nur in Ausnahmefällen erlaubtFAQ – häufig gestellte Fragen

Wir alle müssen uns ab und an krankmelden. Doch was ist, wenn die erholsame Sofa-Idylle vom Anruf des Arbeitgebers gestört wird? Bei uns erfährst du, wann dich dein*e Vorgesetzte*r im Krankheitsfall kontaktieren darf und in welchen Fällen du nicht erreichbar sein musst.*

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Arbeitgeber ruft bei Krankheit an: Unter diesen Umständen ist es erlaubt

Du fühlst dich unwohl und möchtest dich am liebsten im Bett verkriechen? Wenn du spürst, dass sich eine Krankheit anbahnt und du einige Zeit ausfallen wirst, solltest du Vorbereitungen für deine Abwesenheit treffen. Wenn möglich, organisier alles für die perfekte Urlaubsübergabe mit deinen Kolleg*innen und richte eine Abwesenheitsnotiz ein. Informier deinen Arbeitgeber über deine Arbeitsunfähigkeit und lass dich ordnungsgemäß krankschreiben. Dazu ist meist ein Arztbesuch notwendig. Wenn keine körperliche Untersuchung erforderlich ist, kannst du auch von einer Online-Krankschreibung Gebrauch machen.

Alles abgehakt? Prima, dann steht einer erholsamen Genesung nichts mehr im Wege. Fällst du aber plötzlich aus oder fühlst dich gesundheitlich nicht mehr in der Lage, wichtige Dinge auf der Arbeit zu regeln, kann‘s gut sein, dass früher oder später dein Handy klingelt. Musst du da trotz Krankmeldung rangehen? Normalerweise müssen Arbeitnehmer*innen während einer Krankheit nicht fürs Unternehmen bereitstehen. In Ausnahmesituationen und Notfällen darf dich dein Arbeitgeber aber kontaktieren, z. B. wenn dringend Informationen benötigt werden, die nur du hast. Manchmal ist diese Informationsweitergabe sogar im Arbeitsvertrag geregelt. Hier sind einige Beispiele für dringende Informationen:

Gut zu wissen: Berufliche Telefonate im Krankheitsfall gelten als Überstunden und müssen entsprechend ausgeglichen oder bezahlt werden.

Arbeitgeber ruft bei Krankheit an: Unter diesen Umständen musst du nicht erreichbar sein

Wenn dein*e Vorgesetzte*r dich während deiner Arbeitsunfähigkeit anruft, um sich nach deinem Befinden zu erkundigen, wird man das kaum verbieten dürfen. Was ist aber, wenn du gar nicht zu Hause bist und anstatt dir dein*e Partner*in den Hörer abnimmt? Solange du arbeitsunfähig bist, aber keine Bettruhe verordnet bekommen hast, kann dein Arbeitgeber nichts dagegen haben, wenn du dir ein wenig die Füße vertrittst. Ein Spaziergang kann den Genesungsprozess unterstützen und ist trotz Krankmeldung keinesfalls unangemessen. In diesem Fall brauchst du dir also keine Sorgen machen, wenn ein verpasster Anruf deines Arbeitgebers auf dem Handydisplay erscheint.

Außer in Notfällen sollte dein*e Vorgesetzte*r jedoch drauf verzichten, dich bei Krankheit zu kontaktieren. Schließlich steht deine Genesung im Vordergrund und diese kann je nach Krankheit durch den geforderten Arbeitseinsatz gestört werden. Solange das Unternehmen auch ohne dich weiterlaufen kann, gibt‘s keinen Grund für telefonischen Kontakt. Dein Arbeitgeber darf dich am Telefon auch nicht wegen deiner Krankmeldung unter Druck setzen oder dir gar eine Frist setzen, bis wann du wieder zur Arbeit erscheinen musst. Ein solches Verhalten ist in keinem Fall rechtmäßig.

Unser Lesetipp: Bei uns erfährst du, wie das Weiterarbeiten trotz Bandscheibenvorfall gelingt.

Kranke junge Frau, sitzt mit ihrem Smartphone in der Küche
Wenn du krank bist, solltest du den Anruf deines Arbeitgebers nur annehmen, wenn es um dringende Arbeitsfragen geht, um deine Genesung nicht zu beeinträchtigen. © Мария/EyeEm

Exkurs: Telefonische Erreichbarkeit in der Freizeit

Nach Feierabend, im Urlaub oder am Wochenende endlich mal entspannt die Füße hochlegen und die Seele baumeln lassen? Das ist dein gutes Recht! Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbZG) musst du zwischen deinen Arbeitszeiten sogar eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden einhalten. Außerdem darfst du als Beschäftigte*r regelmäßig nicht länger als acht Stunden arbeiten. Sollte das Telefon also in deiner Freizeit klingeln, musst du keine Rücksicht auf berufliche Belange nehmen. Und das ganz ohne schlechtes Gewissen! Auch im Urlaub haben Arbeitnehmer*innen ein Recht auf Nichterreichbarkeit. Das bedeutet: Du bist während deines gesetzlichen Erholungsurlaubs nicht dazu verpflichtet, Anrufe deines Arbeitgebers entgegenzunehmen oder gar Mails zu checken. Wenn‘s auf Anweisung deines Arbeitgebers dennoch zu Arbeit im Urlaub kommt, gilt diese Zeit selbstverständlich als Arbeitszeit. Das heißt: Sie muss ganz normal bezahlt und der Urlaub entsprechend nachgeholt werden.

Gut zu wissen: Rufbereitschaft und der Bereitschaftsdienst sind Ausnahmen. Hier ist eine sofortige Erreichbarkeit zwingend erforderlich. Auch Personen in gehobenen oder verantwortungsvollen Position müssen damit rechnen, dass ihr Arbeitgeber eine gewisse Erreichbarkeit erwartet.

Fazit: Dein Arbeitgeber darf dich bei Krankheit nur in Ausnahmefällen anrufen

Wenn du krank bist, hat deine Genesung oberste Priorität. Ständige Anrufe vom Arbeitgeber können zurecht als störend empfunden werden. Du solltest wirklich nur ans Telefon gehen, wenn du dich gesundheitlich dazu in der Lage fühlst oder wenn dein*e Vorgesetzte*r dringende Informationen von dir benötigt, die nur du hast. In allen anderen Fällen kannst du dein Smartphone ruhig klingeln lassen – oder es ganz ausschalten. Wir wünschen dir eine schnelle Genesung und gute Erholung!

*Dieser Service stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt diese auch nicht.

FAQ – häufig gestellte Fragen

Muss ich Auskunft über die Krankheitsursache geben?

Die Antwort ist ein klares: Nein. Die Art und Ursache deiner Krankheit gehen deinen Arbeitgeber nichts an.

Gilt das berufliche Telefonat im Krankheitsfall als Überstunden?

Wenn du trotz Krankmeldung Arbeitsleistungen erbringst, muss diese als Überstunden gewertet und entsprechend ausgeglichen oder bezahlt werden.

Muss ich bei Krankschreibung per E-Mail erreichbar sein?

Auch hier gilt: Wenn du krankgeschrieben bist, musst du keine Mails von Vorgesetzten oder Kolleg*innen im Postfach checken. Das ist nur in Ausnahmefällen notwendig, wenn du z. B. über wichtige Informationen verfügst, die sich dein Arbeitgeber auf keinem anderen Weg beschaffen kann.

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