Jasmin Dahler
Mehr Artikel
Ihr habt einen wichtigen Schritt in eurer Beziehung gemacht und euch verlobt oder geheiratet? Herzlichen Glückwunsch! Neben der Vorfreude auf eure gemeinsame Zukunft gibt es eine weniger glamouröse, aber dennoch wichtige Sache zu bedenken: eure Steuerklasse. Klingt nicht gerade aufregend. Aber lasst uns gemeinsam in die Welt der Steuervorteile für frisch Verlobte und Verheiratete eintauchen. Denn zur Liebe gehört nach dem Ja-Wort auch die gemeinsame Finanzplanung!
So, einmal in Kürze – hier eine Übersicht über die möglichen Steuerklassenkombinationen und ihre Einsätze:
Steuerklasse | Sinnvoll in dieser Situation | Besonderheiten |
---|---|---|
4 + 4 | Annähernd gleiche Gehälter | Standardwahl für ausgeglichene Einkommen |
4 + 4 mit Faktorverfahren | Alternative Option | Mit steuerminderndem Multiplikator |
3 + 5 | Deutlich ungleiche Gehälter | Besserverdienende*r wählt meist Klasse 3 |
2 / 6 | Spezielle Fälle: Zweitjobs oder dauerhaft getrenntes Wohnverhältnis | z. B. wenn ein*e Partner*in Nebenjobs hat |
Hilft dir diese Tabelle im Moment noch nicht wirklich weiter? Dann tun das hoffentlich folgende Erklärungen:
Seit ELStAM, dem elektronischen Lohnsteuerabzug (ganz genau: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale), landen Eheleute automatisch in den Steuerklassen 4 und 4. Seid ihr beide in der Nähe des Durchschnittseinkommens oder verdient anders ähnlich viel, passt diese Kombi wahrscheinlich für euch. Wollt ihr eure Steuerklassen ändern? Dann ran an den Antrag!
Die 4er-Kombi eignet sich super, wenn ihr beide ähnlich viel verdient. In Klasse 4 gibt es 2024 einen Grundfreibetrag von 11.604 € im Jahr. Der Clou: Der Kinderfreibetrag wird für jedes Ehepaar einzeln berechnet und nicht wie in Klasse 1 gemeinsam.
Seit 2009 kann man die Lohnsteuerklasse 4 auch mit einem Faktor versehen. Mit dem Faktorverfahren zahlt ihr den Großteil eurer Steuern das Jahr über ans Finanzamt und nicht erst am Jahresende.
Das Faktorverfahren ist ein Tool für Ehepartner*innen, die beide berufstätig sind. Statt der klassischen Steuerklassenkombination 4 + 4 bietet das Faktorverfahren eine gerechtere Verteilung der Steuerlast.
Kurz erklärt: Beim Faktorverfahren berechnet das Finanzamt für beide Eheleute einen individuellen Faktor. Dieser basiert auf dem Ehegattensplitting und sorgt dafür, dass die Lohnsteuer genauer berechnet wird. Klingt kompliziert? Muss es aber nicht sein! Wenn dich einfach an das Finanzamt und man wird dir weiterhelfen.
Für dich und deine*n Partner*in bedeutet das meist eine geringere monatliche Steuerbelastung und somit mehr Netto vom Brutto. Besonders cool: Ihr könnt Freibeträge wie Werbungskosten oder Sonderausgaben direkt mit einbeziehen. So passt das Finanzamt die Steuerklasse individuell an und ihr profitiert beide davon.
Also: Prüft das Faktorverfahren, wenn ihr als Eheleute beide berufstätig seid. Es kann sich lohnen und eure Steuerlast spürbar senken!
Klare Sache: Wenn sich die Gehälter der Ehepartner*innen stark unterscheiden, ist oft die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 am günstigsten. In Klasse 3 gibt es 2024 einen Freibetrag von 23.208 €, während es in Klasse 5 keinen Grundfreibetrag gibt. Das klingt zunächst uncool – lohnt sich aber, wenn der*die eine mehr als 60 Prozent und der*die andere weniger als 40 Prozent zum Haushaltseinkommen beiträgt. Die untere Einkommensgruppe zahlt zwar mehr Steuern, aber unterm Strich bleibt für beide mehr Netto. Also: Sollte eine*r von euch mehr Geld verdienen als der*die andere, schaut einmal genauer hin.
Achtung, Eilmeldung: Die Ampel-Regierung plant, das Ehegattensplitting für die Klassen 3 und 5 abzuschaffen. Die alte Regelung hat viele Menschen, die zu Hause Care-Arbeit leisten oder geleistet haben, in schlecht bezahlte Jobs gedrängt und sie bei der Rente benachteiligt. Mit dem neuen Realsplitting werden Ehepartner*innen in der Steuererklärung einzeln veranlagt – ein fairer Deal!
Gut zu wissen: Für Nebenjobber*innen oder wenn ein*e Partner*in im EU-Ausland lebt, könnte Steuerklasse 6 oder 2 die Lösung sein.
Okay, das war ganz schön viel Theorie. Jetzt wird's mit zwei Rechenbeispielen zu den Steuerklassenkombinationen konkret.
Ehepartner*in A verdient 5.000 € brutto, B verdient 3.500 €. In Steuerklasse 4 zahlt A 931,41 € Steuern, B 498,16 €. Spielen wir die verschiedenen Möglichkeiten durch:
Die beste Variante hier? Mit 1.414,07 € Gesamtabzug gewinnt die letzte Variante. Aber schauen wir uns die 4-Faktor + 4-Faktor-Option an: Mit Faktor 0,986 zahlt Person A 918,33 € und Person B 491,16 € – insgesamt 1.409,49 €. Der Faktor kommt vom Finanzamt und berücksichtigt die Lohnsteuerklasse 4 sowie die zu erwartende Jahreslohnsteuer.
Noch einmal mit etwas geraderen Zahlen. Angenommen, Ehepartner*in C verdient 4.000 € brutto im Monat und D verdient 2.000 €. Wir vergleichen die Auswirkungen der verschiedenen Steuerklassen:
In diesem Szenario ist die Kombination aus Klasse 3 und 5 für D und C am günstigsten. Der gesamte Steuerabzug beträgt hier für Person C 322 € und für Person D 239 €, insgesamt also 561 €. Im Vergleich zur Kombination 4 + 4, bei der das Paar insgesamt 663 € zahlt, spart das Paar mit der Kombination 3 + 5 deutlich. Diese Kombination ist besonders vorteilhaft, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, da der höhere Steuersatz des besser verdienenden Partners durch den niedrigeren Steuersatz des anderen ausgeglichen wird.
Die Hochzeit kann der schönste Tag im Leben sein, aber die Zeit danach bringt neue Herausforderungen mit sich – nicht nur zwischenmenschlich, sondern auch zwischen euch und dem Staat. Heiraten bringt Steuervorteile. Aber bevor ihr die Steuerklasse wechselt, solltet ihr einen Blick in die finanzielle Zukunft werfen und vielleicht eine*n Steuerberater*in konsultieren. Euer gemeinsames Leben hat gerade erst begonnen, und die richtige Steuerplanung kann euch dabei helfen.
Ja, Ehepaare mit Kindern können von Steuervorteilen wie dem Kinderfreibetrag und dem Ehegattensplitting profitieren. Es lohnt sich, diese Möglichkeiten zu prüfen, um die Steuerlast zu reduzieren.
Wenn sich eure Gehälter im Laufe des Jahres ändern, könnt ihr eine neue Steuerklasse beantragen, um die Abzüge anzupassen.
Das Faktorverfahren ermöglicht eine genauere Besteuerung, um Nachzahlungen zu vermeiden. Es berücksichtigt die individuellen Einkommensverhältnisse der Ehepartner*innen.
Du möchtest aktuelle Tipps rund um Gehälter, Bewerbung und Karriere erhalten? Dann registriere dich kostenlos auf unserer Seite und bleib immer auf dem Laufenden.
Kostenlos registrieren