Natalia Sadovnik
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10, 20, 30 Jahre im Unternehmen – was steht dir beim Dienstjubiläum zu? Gibt es eine Sonderzahlung, Sachleistungen oder doch nur eine Dankeskarte? Wie Jubiläumszuwendungen aussehen können und welche Ansprüche du hast.
Ein Dienstjubiläum (auch Arbeitsjubiläum oder Mitarbeiterjubiläum genannt) kann sich finanziell lohnen: Wer jahrelang demselben Unternehmen die Treue hält, bekommt manchmal mehr als nur ein Dankeschön und eine Karte – zum Beispiel eine Sonderzahlung, Sachleistungen oder zusätzliche Urlaubstage.
Im öffentlichen Dienst ist das Jubiläumsgeld oft tariflich geregelt. In der freien Wirtschaft gibt es keine einheitliche Regelung: Unternehmen sind nicht gesetzlich zu einer Zahlung verpflichtet. Viele entscheiden sich dennoch freiwillig für diese Anerkennung einer langen Betriebszugehörigkeit.
Die genauen Bedingungen variieren je nach Unternehmen. Ob du Anspruch hast, steht in der Regel im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung. Manchmal ergibt sich der Anspruch auch aus der regelmäßigen Praxis des Unternehmens, solche Zuwendungen zu gewähren. Hat der Arbeitgeber zum Beispiel mindestens dreimal über einen längeren Zeitraum hinweg eine Zuwendung gezahlt, kannst du theoretisch davon ausgehen, dass er das auch weiterhin tut.
Was die Höhe der Jubiläumszuwendung angeht, gibt es keine allgemein gültige Formel – sie ist in der Regel durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarung oder individuelle Absprachen festgelegt. Weitere Faktoren, die eine Rolle spielen: die Größe deines Unternehmens, wie lange du schon da arbeitest, und auch wie gut es gerade wirtschaftlich dasteht. Mach dich schlau, welche Regelungen bei euch gelten und was dir zusteht. Die Höhe kann stark variieren – von einigen hundert bis hin zu mehreren tausend Euro.
In manchen Branchen, zum Beispiel in der Metallindustrie oder im öffentlichen Dienst, fallen Jubiläumsprämien oft höher aus. Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten das Jubiläumsgeld üblicherweise nach 25 und nach 40 Dienstjahren.
Die Jubiläumsprämie beträgt:
Grundsätzlich haben Teilzeitkräfte genauso viel Anspruch auf eine Jubiläumsprämie wie ihre Kolleg*innen in Vollzeit – es gibt nämlich den Grundsatz der Gleichbehandlung von Teil- und Vollzeitbeschäftigten. Allerdings wird die Höhe meist an deine Arbeitszeit angepasst. Sprich: Hast du eine halbe Stelle, und es gibt normalerweise 500 Euro, bekommst du die Hälfte, also 250 Euro. Aber das muss nicht automatisch so sein. Manchmal zählen lediglich die Dienstjahre und nicht das Arbeitsvolumen – oder man schaut genau, wie viele Stunden du pro Woche arbeitest. Prüf deinen Arbeits- und Tarifvertrag sowie die Betriebsvereinbarung, ob und was genau für dich drin ist.
Wenn du eine Jubiläumsprämie bekommst, fallen darauf Steuern an, da das Geld als Teil deines Einkommens gilt. Sachgeschenke bis zu 60 Euro sind steuerfrei. Das können auch Gutscheine oder Produkte sein – aber keine Geldzahlungen.
Die Besteuerung von Jubiläumszuwendungen, insbesondere wenn sie über eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung abgewickelt werden, unterliegt spezifischen Vorschriften und variiert je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit. Da diese Regelungen komplex sind, lohnt es sich, professionelle Beratung einzuholen.<
Neben der finanziellen Anerkennung entlohnen manche Arbeitgeber deine Treue mit weiteren Extras.
Denkbar sind zum Beispiel:
Wie das Unternehmen deine Treue belohnt, kann also ganz unterschiedlich ausfallen – manche legen sich richtig ins Zeug, manche weniger. Auch Gehaltserhöhungen oder Beförderungen sind denkbar. Natürlich geht es hier vor allem um die Würdigung deiner Leistung – aber das Dienstjubiläum könnte ein guter Anlass für eine solche Geste sein.
Ein Dienstjubiläum markiert, wie lange eine Person bereits beim Arbeitgeber beschäftigt ist und wird oft nach 5, 10, 15, 20 Jahren oder mehr Dienstjahren gefeiert. Viele Unternehmen nutzen diesen Anlass, um die Treue ihrer Angestellten zu würdigen und zu feiern – zum Beispiel mit einer Jubiläumsprämie.
Nein, es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Jubiläumszuwendung. Ob und in welcher Höhe eine solche Zuwendung gezahlt wird, hängt vom Unternehmen ab und wird in der Regel im Arbeits- oder im Tarifvertrag festgelegt.
Die Höhe der Jubiläumszuwendung ist in der Regel in den vertraglichen Vereinbarungen festgelegt und kann stark variieren. Oft hängt sie von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.
Jubiläumszuwendungen gelten als Einkommen und müssen grundsätzlich versteuert werden – allerdings gilt eine steuerliche Freigrenze von 60 Euro für Sachgeschenke wie Blumen. Alles darüber hinaus unterliegt der Lohnsteuer.
Teilzeitkräfte haben genau wie Vollzeitkräfte keinen gesetzlichen Anspruch auf Jubiläumszuwendungen – aber für beide kann sich aus betrieblichen Vereinbarungen gleichermaßen ein Anspruch ergeben.
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