Seitenansicht einer jungen Verkäuferin, die einem Paar im Supermarkt hilft
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Voraussetzungen für einen FerienjobFerienjobs nach AlterArbeitsmodelle für SchülerVersicherungen im SchülerjobMinijobs für SchülerinnenMinijob und Ferienjob gleichzeitig?Wo findet man Ferienjobs?

Endlich einmal ausschlafen und entspannen – das nehmen sich viele Schülerinnen und Schüler in den Ferien vor. Andere nutzen diese Zeit, um ihr Taschengeld durch Ferienjobs und Minijobs aufzubessern. Diese helfen ihnen nicht nur finanziell weiter, sondern vermitteln ihnen wertvolle Lebens- und Berufserfahrung. Doch welche gesetzlichen Regelungen gelten für dich während deiner Schulzeit? Welche Jobs kannst du ausüben und wo findest du sie? Mit all diesen Fragen beschäftigt sich dieser Artikel. Außerdem klärt er, welche Beschäftigungsformen es für Schülerinnen und Schüler gibt, wie viel du verdienen darfst und was Arbeitgeber bei deiner Anstellung beachten müssen.

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Voraussetzungen für einen FerienjobFerienjobs nach AlterArbeitsmodelle für SchülerVersicherungen im SchülerjobMinijobs für SchülerinnenMinijob und Ferienjob gleichzeitig?Wo findet man Ferienjobs?

Als Schülerin und Schüler arbeiten: Das sind die Voraussetzungen

Grundsätzlich gilt in Deutschland das Kinderarbeitsverbot (§ 5 Abs. 1 JArbSchG). Laut Gesetz ist jeder ein „Kind“, der unter 15 Jahre alt ist. Dennoch gibt es Ausnahmen für Kinder zwischen 13 und 15 Jahren. Laut § 5 Abs. 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes dürfen diese nur mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten leichte Tätigkeiten ausführen. Außerdem dürfen sie nicht vor oder während des Schulunterrichts arbeiten.

Folgende Arbeiten dürfen Schülerinnen und Schüler nicht ausüben:

Die Arbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr ist für Schüler*innen unter 15 Jahren nicht erlaubt. Ebenfalls dürfen sie nicht an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen beschäftigt werden.

Ferienjobs für Schülerinnen und Schüler

Ein Ferienjob für Schüler*innen ist ein kurzfristiges bzw befristetes Arbeitsverhältnis während der Schulferien. Der Job endet nach Ablauf der Frist, weshalb keine Kündigung notwendig ist. Während der Beschäftigung müssen sich die Schulkinder in einer Schulausbildung befinden. Dies können sie durch eine Schulbescheinigung nachweisen.

Jobs ab 12 Jahren

Laut Jugendschutzgesetz darf mit 12 Jahren noch kein offizielles Arbeitsverhältnis eingegangen werden. Dennoch hast auch du mit 12 Jahren die Möglichkeit, dein Taschengeld aufzubessern. Im Familienkreis oder auch bei Nachbarn können kleine Aufgaben übernommen werden. Dies entspricht zwar keinem klassischen Job und wird nicht mit einem Gehalt vergütet, sondern mit einem kleinen Taschengeld von zwei bis fünf Euro, kann jedoch auch bereits erste Erfahrungen für künftige Minijobs einbringen. Zum Beispiel kannst du ab 12 Jahren bei kleineren Gartenarbeiten oder beim Autowaschen helfen. Auch Nachhilfeunterricht für gleichaltrige oder jüngere Kinder kann den einen oder anderen Euro einbringen.

Ferienjobs ab 13 Jahren

Jugendliche ab 13 Jahren dürfen an fünf Tagen die Woche bis zu zwei Stunden täglich arbeiten. Die Arbeitszeiten müssen zwischen 8 Uhr und 18 Uhr liegen und landwirtschaftliche Arbeiten dürfen sie maximal drei Stunden ausführen. Geeignete Tätigkeiten für dich als Schüler*in ab 13 Jahren sind:

In der Regel wird der Stundenlohn bei solchen Tätigkeiten individuell festgelegt. Ein realistischer Stundenlohn für Nachhilfe oder Babysitten liegt zwischen 5 und 10 Euro. Beim Zeitung und Flyer austragen können jedoch durchaus bis zu 100 Euro im Monat drin sein, sofern die Arbeit sorgfältig erledigt wird.

Ferienjobs ab 15 Jahren

Ab 15 Jahren darfst du als Schulkind vier Wochen lang zwischen 6 und 20 Uhr beschäftigt werden. Während dieser Zeit darfst du bis zu acht Stunden am Tag und nicht mehr als 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Die vier Wochen müssen nicht am Stück ausgeschöpft werden, sondern können auch auf mehrere Ferien verteilt werden.

Wenn Schüler*innen insgesamt viereinhalb bis sechs Stunden arbeiten, müssen sie mindestens 30 Minuten Pause machen, bei über sechs Stunden Arbeit beträgt die Pausenzeit mindestens eine Stunde. Die erste Pause muss nach mindestens viereinhalb Stunden erfolgen und darf nicht weniger als 15 Minuten betragen.

Mögliche Ferienjobs für dich als Schüler oder Schülerin ab 15 Jahren sind:

Ferienjobs ab 16 Jahren

Ab 16 Jahren darfst du in Gaststätten oder im Schaustellergewerbe bis 22 Uhr arbeiten. In Betrieben mit Schichtarbeiten darfst du bis 23 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr morgens und in der Landwirtschaft zwischen 5 Uhr und 21 Uhr arbeiten.

Während der Erntezeit in landwirtschaftlichen Betrieben dürfen Arbeitgeber dich ab 16 Jahren bis zu 9 Stunden täglich beschäftigen. Wenn du zwei Wochen am Stück arbeitest, dürfen die Arbeitsstunden jedoch nicht mehr als 85 Stunden betragen. Grundsätzlich darf der Arbeitszeitraum von vier Wochen in keinem Fall überschritten werden.

Ferienjobs ab 18 Jahren

Sobald Schüler*innen 18 werden, gilt das Jugendschutzgesetz für sie nicht mehr. Somit gibt es auch keine strengen Arbeitszeitbeschränkungen mehr. Du hast also die Möglichkeit, jeden Ferienjob auszuüben, den du möchtest. So kannst du auch berufsorientiert denken und Jobs annehmen, die du vielleicht nach der Schule weiterführen möchtest.

Wie hoch ist der Verdienst bei einem Ferienjob?

Grundsätzlich haben Ferienjobber*innen einen Anspruch auf Gehalt. Für Minderjährige gibt es keine Verdienstgrenze, auch mehr als 520 Euro Entgelt sind erlaubt, solange die Arbeitsstunden nicht überschritten werden. Ein Anspruch auf Urlaub besteht nur, wenn das Beschäftigungsverhältnis über einem Monat besteht.

Minderjährige Schüler*innen, die einem Ferienjob nachgehen, bilden eine Mindestlohn-Ausnahme: Da sie nicht volljährig sind, haben sie keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Der Arbeitgeber legt den Verdienst fest. Durchschnittlich liegt das Gehalt bei 5 bis 15 Euro die Stunde und ist von der Tätigkeit abhängig. Volljährige Schüler*innen erhalten den Mindestlohn – Ihr Anspruch auf Kindergeld bleibt unabhängig von ihrem Verdienst bestehen.

Eine junge Frau sortiert Waren in einer Werkstatt
Ein Ferienjob bietet dir die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen für deine berufliche Zukunft zu sammeln.

520-Euro-Job oder kurzfristige Beschäftigung: Die Arbeitsmodelle für Schülerinnen und Schüler

Es gibt zwei verschiedene Arten von Minijobs: 520-Euro-Minijobs (oder geringfügige Beschäftigung), und kurzfristige Minijobs, auch kurzfristige Beschäftigung genannt. Innerhalb eines Ferienjobs wirst du in eines der beiden Raster fallen. Beim 520-Euro-Job darfst du nicht mehr als 520 Euro brutto verdienen, weshalb sich auch deine Arbeitsstunden am Gehalt richten. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt vor, wenn du nicht mehr als drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr arbeitest. Der monatliche Verdienst darf schwanken. Letztendlich entscheidet der Arbeitgeber über die Beschäftigungsform.

Versicherungen im Schülerjob

Du bist grundsätzlich über den Arbeitgeber unfallversichert und über die Familienversicherung krankenversichert, wenn du als Schüler oder Schülerin einen Ferienjob hast. Sozialversicherungsbeiträge fallen in den meisten Fällen nicht an. Sollte der Ferienjob jedoch an eine Berufsausbildung anschließen, bist du in dieser Ferienbeschäftigung nicht mehr über die Eltern krankenversichert, und es fallen Sozialversicherungsbeiträge an. Das genaue Vorgehen in einem solchen Fall solltest du mit der Krankenversicherung abklären.

Schüler*innen mit einem 520-Euro-Job sind steuer- und sozialversicherungsfrei, jedoch entrichtet der Arbeitgeber hierfür eine Pauschalsteuer und einen Pauschalbeitrag zur Kranken- und Rentenversicherung. Es gilt grundsätzlich eine Rentenversicherungspflicht, die automatisch greift.  Du kannst dich jedoch davon befreien lassen, wenn du einen Antrag stellst. Es kann jedoch im Alter von Vorteil sein, Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen, weil diese dafür sorgen können, dass du früher in Rente gehen kannst. Gleichzeitig hast du einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Wenn du mehr als 520 Euro verdienst, bist du grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Da bei dir in diesem Fall die kurzfristige Beschäftigung greift, fallen in den meisten Fällen keine Sozialversicherungsbeiträge an, solange die Beschäftigung die drei Monate oder 70 Tage im Kalenderjahr nicht überschreitet.

Was müssen Arbeitgeber beachten?

Der Arbeitgeber muss sich an das Jugendschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung halten. Dementsprechend darf er dir nur Aufgaben geben, die in den Gesetzen aufgelistet sind, beispielsweise Zeitung austragen oder Erntearbeit. Vor Arbeitsaufnahme ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, dich auf eventuelle Unfall- und Gesundheitsgefahrquellen aufmerksam zu machen. Zusätzlich muss der Arbeitgeber die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale melden. Dafür musst du ihm folgende Unterlagen zukommen lassen:

Checklist

Im Rahmen eines 520-Euro-Minijobs ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die pauschalen Beiträge an die Sozialversicherung abzugeben.

Minijobs für Schülerinnen und Schüler

Du kannst Minijobs auch außerhalb der Ferien ausüben. Die Regelungen bezüglich Arbeitszeiten und Arbeitsumfang für Schüler*innen mit Minijob sind dieselben wie für Schüler*innen, die einen Ferienjob haben. Zu den beliebtesten Minijobs zählen:

Für 18-Jährige besteht zudem noch die Möglichkeit, Kurierfahrertätigkeiten zu übernehmen, wenn sie einen Führerschein haben. Minijobber*innen können mehrere Minijobs ausüben, solange sie die 520-Euro-Grenze nicht überschreiten. Ansonsten fallen Steuern und Sozialabgaben an.

Können Schülerinnen und Schüler gleichzeitig einen Minijob und einen Ferienjob haben?

Du kannst problemlos einen Minijob und einen Ferienjob gleichzeitig ausüben. Jedoch dürfen die beiden Beschäftigungen nicht beim selben Arbeitgeber durchgeführt werden, da es sich sonst um ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis handeln würde. Folglich würden die Beschäftigungen addiert werden und der Arbeitgeber müsste vom gesamten Gehalt die Sozialversicherungsbeiträge an die Krankenkasse abführen. Um sicherzugehen, dass dieser Fall nicht eintritt, kannst du sicherstellen, dass du beispielsweise in den Ferien kurzfristig beschäftigt und während der Schulzeit als klassischer Minijobber*in eingestellt bist.

Wo findet man Ferienjobs und Minijobs?

Zu Beginn solltest du darüber nachdenken, welche Jobs für dich infrage kommen. Je nachdem, ob du beispielsweise gerne mit Tieren arbeiten, Menschen helfen oder im Einzelhandel aushelfen möchtest, kannst du die Suche in deinem Umfeld starten:

Möglicherweise gibt es einen Verwandten in der Nähe, der Unterstützung braucht oder dich an Dritte vermitteln kann. Außerdem kannst du in der Stadt nach Läden suchen, die Hilfskräfte benötigen, oder die Initiative ergreifen und dich selbst vorstellen.

Natürlich steht dir auch das Internet zur Verfügung, um deine Suche zu erleichtern. Auf Jobportalen kannst du gezielt nach Stellenanzeigen suchen. Diese listen oft spezifische Anforderungen für die jeweilige Position auf und bieten möglicherweise auch Bewertungen von früheren Schüler*innen und Arbeitnehmer*innen an. Unabhängig von der gewählten Methode ist es entscheidend, frühzeitig mit der Recherche zu beginnen, um den idealen Job zu finden.

Bewerbung für einen Schülerjob

Für Ferienjobs reicht in der Regel ein kurzes Bewerbungsschreiben oder auch nur ein persönliches Gespräch aus. Ein Lebenslauf oder Zeugnisse werden selten benötigt. Dennoch steigt mit dem Alter auch der Verantwortungsbereich, weshalb Arbeitgeber von volljährigen Schüler*innen umfangreichere Bewerbungen fordern können.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zu Ferienjobs für Schüler und Schülerinnen

Wie läuft ein Ferienjob ab?

Ein Ferienjob kann vielfältige Tätigkeiten umfassen, von Büroarbeit über Gastronomie bis hin zu handwerklichen Aufgaben. Du bewirbst dich bei Unternehmen oder privaten Haushalten, wirst eingestellt und arbeitest für eine vorher vereinbarte Zeit gegen Bezahlung.

Ist ein Ferienjob eine kurzfristige Beschäftigung?

Ja, ein Ferienjob wird in der Regel als kurzfristige Beschäftigung angesehen, wenn er innerhalb eines bestimmten Zeitraums von höchstens drei Monaten oder 70 Arbeitstagen ausgeübt wird. In diesem Fall gelten erleichterte Regelungen bezüglich Steuern und Sozialabgaben.

Bleibt die Familienversicherung bestehen, wenn ein*e Schüler*in einen Ferienjob annimmt?

Ja, in der Regel bleibt die Familienversicherung für Schülerinnen und Schüler bestehen, auch wenn sie Einkünfte aus einem Ferienjob erzielen. Diese Einkünfte werden als unregelmäßig betrachtet und sind somit unschädlich für die beitragsfreie Familienversicherung.

Können Ferienjobber*innen zusätzliche Steuerbefreiungen nutzen?

Ja, unter bestimmten Bedingungen können Ferienjobber*innen die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen. Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter*in, Ausbilder*in, Erzieher*in, Betreuer*in oder in der Pflege können bis zu einem Jahresbetrag von 3.000 Euro steuerfrei bleiben, sofern die Tätigkeit im Auftrag einer öffentlichen oder gemeinnützigen Institution ausgeübt wird.

Gilt der Mindestlohn auch für Ferienjobber*innen?

Ja, volljährige Ferienjobber und Ferienjobberinnen haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung gibt es jedoch keine Mindestlohnvorschriften.

Welche Tätigkeiten sind für Jugendliche als Ferienjobber*in tabu?

Das JArbSchG verbietet Jugendlichen bestimmte Arbeiten, die ihre körperliche oder psychische Gesundheit gefährden könnten. Dazu gehören unter anderem gefährliche Arbeiten, Tätigkeiten mit sittlichen Gefahren, Arbeiten mit Unfallgefahren oder gesundheitsgefährdenden Bedingungen.

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