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Jahresbruttogehalt als Verhandlungsbasis3 Tipps für die GehaltsangabeJobwechsel trotz niedrigerem JahresgehaltFazit: Dein WunschjahresgehaltFAQ – häufig gestellte Fragen

Bei dir steht demnächst eine berufliche Veränderung an? Wie aufregend! Damit du für die bevorstehende Gehaltsverhandlung mit deinem neuen Arbeitgeber bestens gewappnet bist, erfährst du in diesem Artikel alles, was du zur Angabe deines Wunschgehalts wissen musst: Stundenlohn, Monatslohn oder doch das Jahreseinkommen? Worauf kommt es an? Wir bringen Licht ins Dunkel!

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Jahresbruttogehalt als Verhandlungsbasis3 Tipps für die GehaltsangabeJobwechsel trotz niedrigerem JahresgehaltFazit: Dein WunschjahresgehaltFAQ – häufig gestellte Fragen

Das Jahresbruttogehalt als Verhandlungsbasis

Alle Bewerber*innen kennen diese Aufforderung in der Stellenausschreibung nur zu gut: „Bitte schicken Sie uns Ihre vollständigen Unterlagen unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellung zu“. Und schon schießen dir tausend Fragen durch den Kopf: Was genau ist damit gemeint? Wie viel Gehalt kann ich verlangen? Wie formulier ich meinen Gehaltswunsch angemessen? Tief durchatmen, die Antwort ist eigentlich total simpel. Die Gehaltsvorstellung wird stets als Bruttojahresgehalt angegeben. Dieses umfasst dein Grundgehalt, dein variables Gehalt (z. B. Provisionen) sowie folgende Mitarbeiter-Benefits und weitere Zusatzleistungen:

Diese Zusatzleistungen sind auch der Grund, warum das Gehalt stets als Jahresbruttogehalt angegeben wird. Wenn du im Vorstellungsgespräch nach deinem Wunschgehalt fragst, könnte es trotzdem sein, dass du im neuen Job weniger verdienst. Vielleicht bist du Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld gewohnt, aber dein neuer Arbeitgeber zahlt diese Zusatzleistungen nicht. In dem Fall würde dein Jahresgehalt niedriger ausfallen, da lediglich über das Monatseinkommen verhandelt wurde. Hast du bisher von geldwerten Vorteilen (z. B. Dienstwagen oder Jobticket) profitiert, müssen diese bei der Berechnung deines Jahreseinkommens ebenfalls beachtet werden.

Gut zu wissen: Das Jahresgehalt ist auch Bemessungsgrundlage für Steuern und Abgaben. Ebenso ist es die Basis zur Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge. Es gibt eine Obergrenze bei der Versicherungspflicht für die gesetzliche Krankenversicherung. Wird diese durch ein hohes Gehalt überschritten, bleibt es Arbeitnehmer*innen überlassen, ob sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder in eine private Krankenversicherung wechseln möchten.

3 Tipps für die Gehaltsangabe im Vorstellungsgespräch

Du möchtest, dass deine Gehaltsangabe im Vorstellungsgespräch Hand und Fuß hat? Kein Problem! Wir zeigen dir, wie du die Gehaltsverhandlung richtig führen kannst und so am Ende dein Wunschgehalt bekommst.

Tipp 1: Ermittle deinen Marktwert

Zunächst solltest du dein bisheriges Jahresgehalt online berechnen, damit du genau weißt, wo du aktuell stehst. Anschließend ist es sinnvoll, einen Gehaltsvergleich durchzuführen, um zu ermitteln, welche Gehaltsvorstellung der Realität entspricht.
Beachte: Die Höhe des Gehalts hängt unter anderem von der Branche, der Region und der Firmengröße ab. Mit dem Stepstone-Gehaltsplaner kannst du deinen Marktwert in drei Schritten ganz einfach ermitteln.

Tipp 2: Leg deine persönliche Gehaltsuntergrenze fest

Im nächsten Schritt solltest du deine persönliche Gehaltsuntergrenze bestimmen. Diese ist wichtig für die Gehaltsverhandlung: Wird im Vorstellungsgespräch über dein zukünftiges Gehalt verhandelt, weißt du genau, welches Limit nicht unterschritten werden darf. Somit kannst du deine Gehaltsvorstellungen klar und selbstbewusst kommunizieren.

Tipp 3: Warte den richtigen Zeitpunkt ab

Über das Gehalt wird in der Regel erst zum Schluss gesprochen. Zuerst geht es um die Rahmenbedingungen, deine Qualifikationen und deine Fähigkeiten. Erst wenn diese Punkte besprochen wurden, kann die Gehaltsfrage in den Raum geworfen werden. Wichtig dabei: Dieser Punkt sollte von deinem Gegenüber angesprochen werden. Auch im Bewerbungsschreiben solltest du die Gehaltsvorstellung immer zum Schluss angegeben. Die Personalverantwortlichen möchten zuerst wissen, warum du für die angebotene Stelle infrage kommst.

Beachte: Deine Gehaltsvorstellung sollte weder zu hoch noch zu niedrig ausfallen. Beides wäre ein Zeichen dafür, dass du dich nicht genügend vorbereitet und informiert hast.

Blick von oben auf Geschäftsleute, die Klemmbretter halten und arbeiten
Mit 3 Tipps zum Wunschgehalt: Ermittle deinen Marktwert, leg eine Gehaltsuntergrenze fest und warte den richtigen Zeitpunkt ab. © Seraph Photogapher/EyeEm

Unser Lesetipp: Du möchtest wissen, wie du die Gehaltsvorstellung in der Bewerbung richtig formulieren kannst? Wir haben die besten Tricks für dich recherchiert.

Gute Gründe für einen Jobwechsel trotz niedrigerem Jahresgehalt

Deinem Jobwechsel steht eigentlich nichts mehr im Wege – und dann stellst du fest, dass die Stelle bei deinem Traumarbeitgeber einen entscheidenden Haken hat: In diesem Unternehmen würdest du ein niedrigeres Jahresgehalt als bei deinem jetzigen Arbeitgeber bekommen. Gehaltserhöhung? Fehlanzeige. Das kann z. B. der Fall sein, wenn du die Branche wechselst oder die Firma kleiner ist, als deine bisherige.

Ob du dennoch die Bewerbung abschickst, hängt von deinen beruflichen Wünschen und Bedürfnissen ab. Nicht immer muss das Gehalt den Ausschlag für oder gegen einen Arbeitgeber geben. Vielleicht reizt dich das Projekt, bei dem du im neuen Unternehmen mitwirken könntest. Oder du arbeitest lieber in einem familiären Umfeld, wie das in kleinen Familienbetrieben der Fall ist. Ein Wechsel kann sich trotz niedrigerem Jahresbruttogehalt auch dann lohnen, wenn du im neuen Job mehr Freizeit und weniger Stress hättest. Denk immer daran: Gesundheit und Wohlbefinden ist mit Geld nicht zu bezahlen und wer bereits erste Anzeichen für eine stressbedingte Krankheit zeigt, sollte schnellstens etwas dagegen unternehmen.

Fazit: So bekommst du dein Wunschjahresgehalt

Wenn in Stellenausschreibungen oder Vorstellungsgesprächen über Gehaltsvorstellungen gesprochen wird, meinen Personaler*innen immer das Bruttojahresgehalt. Damit du dich in der Gehaltsverhandlung nicht verkalkulierst und stattdessen durch ein professionelles Auftreten überzeugst, solltest du dich vorab gründlich über deinen Marktwert informieren und deinen Gehaltswunsch durch Qualifikationen untermauern. Wichtig dabei: Verkauf dich nicht unter Wert und setz dir ganz bewusst eine Gehaltsuntergrenze. Mit dieser Vorbereitung startest du garantiert mit einem guten Gefühl in die Gehaltsverhandlung. Wir wünschen dir viel Erfolg und gutes Gelingen bei der Umsetzung deiner Gehaltsforderungen!

FAQ – häufig gestellte Fragen

Wo nenne ich meine Gehaltsvorstellung in der Bewerbung?

Die Gehaltsvorstellung wird in der Bewerbung in der Regel ganz am Ende genannt. Zuerst möchten die Personaler*innen etwas über dich und deine Qualifikationen sowie bisherige berufliche Stationen erfahren.

Wie formuliere ich die Gehaltsvorstellung am besten?

Die Formulierung deiner Gehaltsvorstellung sollte so realistisch und präzise wie möglich sein. Mögliche Formulierungen wären beispielsweise: „Aufgrund meiner umfangreichen Erfahrung im Bereich XY, strebe ich ein Jahresbruttogehalt von 60.000 Euro an.“

Muss ich mein aktuelles Jahresgehalt im Vorstellungsgespräch offenlegen?

Im Vorstellungsgespräch kann es passieren, dass du von Personaler*innen nach deinem bisherigen Gehalt gefragt wirst. Eine solch leistungsbezogene Frage ist tatsächlich erlaubt. Personaler*innen wollen so mehr über deinen bisherigen Marktwert und deine Wechselmotivation erfahren.

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