Lächelnde Frau mit Smartphone und Kreditkarte in der Hand
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Zuschüsse zum GehaltBeispiele für ZuschüsseFazit: Auch Arbeitgeber profitierenFAQ – häufig gestellte Fragen

Du möchtest in deinem Job das Beste für dich herausholen? Das können wir gut verstehen! Bei uns erfährst du, warum sich geldwerte Leistungen oft mehr lohnen als eine übliche Gehaltserhöhung und wie diese Zuschüsse vom Arbeitgeber aussehen können.

Zuschüsse zum Gehalt: Geldwerte Leistungen statt mehr Bruttogehalt

Vielleicht kennst du das auch: Nach einer Gehaltserhöhung zu fragen, ist manchmal gar nicht so einfach. Damit bist du nicht allein! Vielen Arbeitnehmer*innen geht es ähnlich. Tatsächlich ist ein höheres Bruttogehalt auch nicht immer das Nonplusultra. Bei einer normalen Gehaltserhöhung muss der Arbeitgeber nämlich auch den Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung zahlen und vom erhöhten Bruttogehalt haben Arbeitnehmer*innen meist gar nicht so viel. Ein Beispiel: Bei einer Gehaltserhöhung von 100 € bleiben unterm Strich nur 45 € mehr im Monat übrig.

Hier kommen alternative Zuschüsse ins Spiel. Sowohl du als auch dein Arbeitgeber können von sogenannten geldwerten Leistungen profitieren.

Überblick über die gängigsten Arbeitgeberzuschüsse

Gehaltszuschüsse in Form von Jobtickets

Arbeitgeber können steuerfrei Zuschüsse für Jobtickets gemäß Paragraf 3 Nr. 15 EStG gewähren, die für öffentliche Verkehrsmittel gelten. Diese Zuschüsse umfassen Einzelfahrscheine, Zeitkarten und Bahncards. Ein Jobticket kann steuerfrei sein, wenn es zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt wird. Alternativ kann der Arbeitgeber eine pauschale Lohnsteuer von 25 Prozent auf das Jobticket abführen. Die Überlassung einer Bahncard durch den Arbeitgeber kann ebenfalls steuerfrei sein, wenn die Preisnachlässe die Kosten der Karte übersteigen.

Gehaltszuschüsse zur Kinderbetreuung

Hast du schon mal vom Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung gehört? Nein? Dann aufgepasst! Führungskräfte können auch für die Kinderbetreuung bezahlen. Dies gilt u. a. für Ausgaben für Kindergärten und Kinderkrippen sowie Babysitter*innen. Wie hoch die Zuschüsse vom Arbeitgeber ausfallen, ist nicht festgelegt: Die Höhe kann frei bestimmt werden. Diese Art des Gehaltszuschusses ist unter bestimmten Voraussetzungen steuer- und sozialversicherungsfrei:

Mann hält ein geöffnetes Glas gefüllt mit Geld in der Hand
Mit dem Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung können u. a. Ausgaben für Kindergärten- und krippen oder Babysitter*innen bezuschusst werden. © tempatra/EyeEm

Zuschüsse vom Arbeitgeber für den Mittagstisch

Wir sind uns doch alle einig: Ein leckeres Mittagessen gehört zu den Highlights des Arbeitstages. Ein Essenszuschuss, auch Verpflegungszuschuss genannt, wird von Arbeitgebern gewährt, um Mitarbeiter bei der Lebenshaltung zu unterstützen, indem sie kostenlose oder vergünstigte Mahlzeiten erhalten. Dies kann entweder in einer firmeneigenen Kantine oder außerhalb des Betriebs erfolgen. Die steuerliche Behandlung des Essenszuschusses umfasst den amtlichen Sachbezugswert der Mahlzeit, die Zuzahlung des Arbeitnehmers und den Zuschuss des Arbeitgebers. 

Gut zu wissen: Damit dieser Arbeitgeberzuschuss steuerfrei bleibt, darf der Wert des Essensgutscheins 7,23 € pro Tag nicht überschreiten.

Internetzuschuss und Nutzung von PC und Smartphone

Zu unseren monatlichen Fixkosten zählt auch der private Internetanschluss. Die gute Nachricht: Arbeitgeber können diesen mit bis zu 50 € im Monat bezuschussen. Eine weitere Möglichkeit ist die private Nutzung eines Firmenhandys oder eines Firmencomputers. Die Geräte bleiben Firmeneigentum, können jedoch von Mitarbeiter*innen privat genutzt werden.

Lesetipp: Du fragst dich, welchen Anteil Fixkosten am Gehalt ausmachen dürfen? Wir haben die Fakten gecheckt!

Zuschüsse vom Arbeitgeber für die Gesundheitsförderung

Wenn du einen Bürojob hast, kennst du sicher das Dilemma: Es ist gar nicht so leicht, Bewegung in den Arbeitsalltag zu integrieren. Auch hier kannst du von Zuschüssen deines Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung profitieren. Der Freibetrag liegt bei 600 € jährlich. Grundsätzlich kannst du folgende Leistungen zur Gesundheitsförderung in Anspruch nehmen:

    1. Zuschüsse zu Präventionskursen außerhalb des Arbeitsgeländes: Arbeitgeber unterstützen Mitarbeiter bei der Teilnahme an zertifizierten Präventionskursen der Krankenkassen außerhalb des Betriebs.
    2. Durchgeführte Kurse beim Arbeitgeber: Arbeitgeber bieten selbst Kurse zur Gesundheitsförderung an, die den gleichen Standards wie zertifizierte Kurse entsprechen.
    3. Gleichgestellte Präventionskurse ohne Zertifizierungsmöglichkeit: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch nicht zertifizierte Kurse steuerfrei sein, wenn sie bestimmte Qualitätsstandards erfüllen.
    4. Betriebliche Gesundheitsförderung ohne Zertifikat: Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, die im Rahmen eines betrieblichen Prozesses durchgeführt werden, sind ebenfalls steuerfrei.
    5. Nicht steuerfreie Angebote:
      • Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen und Fitnessstudios,
      • Maßnahmen zum Erlernen einer Sportart,
      • Trainingsprogramme mit einseitigen körperlichen Belastungen,
      • Massagen und physiotherapeutische Behandlungen,
      • Screening (Gesundheitsuntersuchungen, Vorsorgeuntersuchungen),
      • Maßnahmen von Anbietern mit wirtschaftlichem Interesse am Verkauf von Begleitprodukten,
      • Maßnahmen, die den Einsatz von Medikamenten zur Gewichtsabnahme propagieren,
      • Aufwendungen für Arbeitsmittel, Sport- und Übungsgeräte, Einrichtungsgegenstände und bauliche Maßnahmen,
      • Zuschüsse zur Kantinenverpflegung, auch für gesunde Mahlzeiten in Betriebskantinen,
      • Neben- oder Zusatzleistungen im Zusammenhang mit Präventionsleistungen,
      • Eintrittsgelder für Schwimmbäder, Saunen und Tanzschulen.

Unser Lesetipp: Du strebst eine berufliche Neuorientierung nach dem Burnout an? Bei uns erfährst du, wie dein Neustart in den Berufsalltag gelingt.

Gehaltszuschüsse für Miete und Umzug

Wer kennt‘s nicht: Mieten werden immer teurer, nur das Gehalt bleibt gleich. Auch hier kann sich ein Zuschuss vom Arbeitgeber lohnen. Dieser kann sich sowohl an den Umzugskosten beteiligen, als auch die Miete bezuschussen. Der Mietzuschuss wird in der Regel für einen bestimmten Zeitraum gezahlt.

Zuschüsse vom Arbeitgeber zur beruflichen Weiterbildung

Du hast das Gefühl, dich im Kreis zu drehen? Dann könnte eine berufliche Weiterbildung ein möglicher Ausweg sein. Kosten für Fortbildungen und Weiterbildungen, die im Zusammenhang mit dem Beruf stehen, können vom Arbeitgeber übernommen werden. Das gilt auch für Computer- und Sprachkurse, die dazu beitragen, deine beruflichen Kompetenzen zu erweitern.

Gut zu wissen: Du hast einen Anspruch auf 5 Tage bezahlten Bildungsurlaub pro Jahr. Ausnahmen stellen Beamte und Arbeitnehmer*innen aus Bayern oder Sachsen dar.

Mitarbeiterrabatte auf eigene Produkte

Wenn du in einem Handels- oder Produktionsunternehmen arbeitest, hast du gute Chancen auf Mitarbeiterrabatte. Dieser Zuschuss vom Arbeitgeber ist für Arbeitnehmer*innen steuerfrei, wenn das Unternehmen eigene Dienstleistungen oder Produkte anbietet und der jährliche Rabatt den Freibetrag von bis zu 1.080 € nicht übersteigt.

Betriebliche Altersvorsorge

Hast du dich schon mal mit dem Thema Altersvorsorge beschäftigt? Auch wenn deine Rente vielleicht noch in weiter Ferne liegt, lohnt es sich, frühestmöglich damit anzufangen. Da die gesetzliche Rentenversicherung als Altersvorsorge nicht mehr ausreicht, bieten einige Unternehmen eine betriebliche Altersvorsorge an.

Auch Arbeitgeber profitieren von geldwerten Zuschüssen

Bei geldwerten Leistungen profitieren nicht nur Arbeitnehmer*innen, sondern auch Arbeitgeber. Arbeitgeberzuschüsse sind bis zu einem bestimmten Freibetrag steuerfrei. Ob Jobticket, Gesundheitsförderung oder Gehaltszuschuss zum Mittagsessen – es gibt viele Möglichkeiten der finanziellen Entlastung. Also: Kopf hoch, wenn es mit der Gehaltserhöhung nicht auf Anhieb geklappt hat. Auch Zuschüsse vom Arbeitgeber können ein guter Kompromiss sein.

Disclaimer: Dies ist keine rechtsverbindliche Auskunft. Die in diesem Artikel veröffentlichten Rechtsgrundlagen wurden sorgfältig zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Aktualität, sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit; eine entsprechende Gewähr wird nicht übernommen. Insbesondere übernimmt The Stepstone Group Deutschland GmbH keinerlei Haftung für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der bereitgestellten Inhalte entstehen.

FAQ – häufig gestellte Fragen

Welche Zuschüsse kann ein Arbeitgeber gewähren?

Arbeitgeber haben eine Vielzahl von Zuschüssen zur Auswahl. Besonders sinnvoll sind steuerfreie Zuschüsse innerhalb der Freibeträge und -grenzen. Für Arbeitnehmer*innen mit einem progressiven Steuersatz über 25 Prozent sind pauschalversteuerte Zuschüsse (z. B. für Fahrtkosten) oft vorteilhafter als eine Gehaltserhöhung. Dies können Arbeitgeber nutzen, um hoch qualifizierte Arbeitskräfte zu binden.

Welche steuerfreien Gehaltsextras sind erlaubt?

Zu den steuerfreien Zuschüssen zählen Gutscheine und andere Sachbezüge, Personalrabatte, Arbeitgeberdarlehen sowie Zuschüsse für Fort- und Weiterbildungen, Umzüge, Kinderbetreuung und Gesundheitsförderung.

Welche Benefits können Arbeitnehmer*innen anstelle von Gehalt erhalten?

Von ÖPNV-Tickets bis hin zu günstigen Darlehen und Gesundheitsförderung gibt es eine Vielzahl von Vorteilen für Arbeitnehmer:innen. Bei der Gewährung steuerfreier Zuschüsse sollten Arbeitgeber jedoch den zusätzlichen organisatorischen Aufwand berücksichtigen.

Welche Gutscheine sind steuerfrei für Mitarbeiter*innen?

Steuerfreie Gutscheine müssen drei Bedingungen erfüllen: Sie dürfen keine Barzahlungsfunktion haben, ihre Verwendung muss auf ein Netzwerk, eine Warengruppe oder einen bestimmten Zweck beschränkt sein und die monatliche Summe aller Sachbezüge inklusive Gutscheinen darf 50 Euro nicht überschreiten. Der Gutschein muss zusätzlich zum Arbeitslohn ausgegeben werden.

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