In diesen Fällen ist eine Gehaltserhöhung nicht gut

Man bringt besonders gute Leistungen, hat ein Projekt erfolgreich abgeschlossen oder wird in Zukunft einen größeren Verantwortungsbereich übernehmen – Gründe genug, um eine Lohnerhöhung zu bekommen. In manchen Fällen ist jedoch eine Gehaltserhöhung gar nicht sinnvoll. Wir nennen Beispiele, bei denen eine Lohnerhöhung keinen Vorteil bringen würde.
Durch Lohnerhöhung weniger Netto
Bei einer Gehaltserhöhung erhöht sich das Bruttogehalt. Durch die sogenannte kalte Progression kann es möglich sein, dass sich eine Lohnerhöhung auf das Nettogehalt negativ auswirkt. Steigt das Bruttogehalt, steigen ebenfalls die Steuersätze.
Die Anpassung der Steuertabelle an die Inflation fand lange Zeit nicht statt. Der Lohn verliert somit an Kaufkraft. Bekommt der Arbeitnehmer nun weniger als zwei Prozent Lohnerhöhung, wird er netto nicht mehr oder sogar weniger verdienen.
Vor der Gehaltsverhandlung sollte man einen Brutto-Netto-Rechner nutzen, um zu ermitteln, wann sich eine Lohnerhöhung tatsächlich lohnt.
Höhere Unterhaltszahlungen durch höheres Gehalt
Der Kindesunterhalt wird stets nach dem aktuellen Gehalt berechnet. Erhöht sich das Einkommen, muss der Unterhaltspflichtige auch mehr Unterhalt zahlen. Der Unterhaltsberechtigte, bzw. bei minderjährigen Kindern die Mutter oder der Vater der Kinder, kann alle zwei Jahre eine Neuberechnung des Unterhalts anfordern. Hat der Unterhaltspflichtige in dieser Zeit eine Lohnerhöhung erhalten, wird der Unterhalt anhand der Düsseldorfer Tabelle neu berechnet.
Der Unterhalt für Kinder berechnet sich zum einen nach Alter des Kindes und zum anderen nach Einkommensgruppen. Für ein vierjähriges Kind müsste der Unterhaltspflichtige 333 Euro monatlich zahlen, wenn er netto zwischen 1501 Euro und 1900 Euro verdient. Rutscht er nun durch eine Gehaltserhöhung in die nächste Gehaltsgruppe, muss er 349 Euro monatlich Unterhalt zahlen.
Lohnerhöhung und Gehaltspfändung
Bei einer Gehaltspfändung würde sich eine Lohnerhöhung nicht bezahlt machen. Bei einem Pfändungsbeschluss wird ermittelt, wie viel dem Schuldner vom Nettogehalt übrig bleiben muss. Alles was über dieser Einkommensgrenze liegt, wird an den Gläubiger überwiesen.
Alternative geldwerte Leistung?
Geldwerte Leistungen können eine Alternative zur Lohnerhöhung sein. Hier zahlt der Chef nicht mehr Bruttogehalt, sondern gewährt dem Arbeitnehmer einen steuerfreien Zuschuss für die Gesundheitsförderung, für Essensmarken, für Tankgutscheine oder andere Leistungen. Bei einer Gehaltspfändung sind allerdings auch diese Zusatzleistungen voll pfändbar.
Weiterführende Infos zum Thema:
Düsseldorfer Tabelle - Einkommen des Unterhaltspflichtigen
Geldwerter Vorteil - 10 Möglichkeiten für die Gehaltserhöhung