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Kann man den Lohn per Mahnbescheid einfordern?

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Kategorie: Karriere & Ratgeber
01.03.2013
Zwei Frauen unterhalten sich im Büro.

Die Möglichkeit, den Lohn per Mahnbescheid einzufordern, besteht, wenn der Arbeitgeber trotz mehrfacher Aufforderungen im Zahlungsrückstand bleibt. In einem solchen Fall kann der Arbeitnehmer einen Antrag auf Mahnbescheid beim Arbeitsgericht stellen, da die Forderung aus dem Arbeitsvertrag resultiert. Im Gegensatz zu herkömmlichen Mahnverfahren entfällt hierbei die Pflicht zur Vorschusszahlung von Gebühren. Die Kosten für das Verfahren trägt jedoch, wie in anderen gerichtlichen Verfahren, die unterlegene Partei.

Welche Forderungen können per Mahnbescheid eingefordert werden?

Nicht nur der Lohn, auch Gratifikationen oder Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall können per Mahnbescheid gerichtlich eingefordert werden. Umgekehrt kann auch der Arbeitgeber die Herausgabe einer Lohnüberzahlung auf diese Weise geltend machen. Für alle diese Vorgänge sind jedoch einige Dinge zu beachten.

Nachweisen der Forderung

Es ist erforderlich, nachzuweisen, dass tatsächlich eine Forderung gegen den Schuldner besteht. Zum Beispiel kann der Arbeitnehmer seinen Chef schriftlich zur Zahlung des Lohns auffordern und ihm ein festgelegtes Zahlungsziel nennen. Verstreicht dieses Datum, befindet sich der Chef in Verzug, was eine Grundlage für die Beantragung eines Mahnbescheids darstellt. Sofern im Arbeitsvertrag verankert ist, dass der Lohn bis zum 30. eines Monats zu zahlen ist, genügt dieser Vertrag als Nachweis. Es ist selbstverständlich erforderlich, dem Gericht nachzuweisen, dass der Lohn tatsächlich nicht gezahlt wurde, beispielsweise mittels Kontoauszügen.

Wann sollte man den Lohn mit einem Mahnbescheid einfordern?

Diese Frage kann nur individuell beantwortet werden. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass die gerichtliche Einforderung des Lohns ein bedeutender Schritt ist, der sorgfältig abgewogen werden sollte. Wenn der Lohn zum ersten Mal verzögert eingeht, könnte es sich als ungünstig erweisen, sofort einen Mahnbescheid zu beantragen. Zudem sollte, wie es in rechtlichen Begriffen heißt, eine "angemessene Frist verstreichen" gelassen werden, bevor zu diesem zulässigen, aber drastischen Mittel gegriffen wird. Wenn jedoch alle Bemühungen, den Arbeitgeber zur Zahlung zu bewegen, scheitern oder er die Lohnzahlung verweigert, steht einem der Weg offen.

Das Verfahren und mögliche Konsequenzen

Zuständig ist dann das örtliche Arbeitsgericht. Der Mahnbescheid über den Lohn kann entweder direkt beantragt werden oder man kann sich anwaltlich vertreten lassen. Bitte beachten Sie, dass Sie in jedem Fall die Anwaltskosten tragen müssen, auch wenn Sie den Fall gewinnen. Natürlich können Sie die Verfahrenskosten gesondert vom Arbeitgeber zurückfordern, allerdings nur in einem neuen Verfahren. Bitte berücksichtigen Sie auch die vergehende Zeit. Es steht dem Arbeitgeber frei, Einspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen. Hierfür wird ihm in der Regel eine Einspruchsfrist von vier Wochen eingeräumt. Erhebt er diesen Widerspruch, so wird dieser zunächst geprüft. Hier greift der Rechtsgrundsatz, angehört zu werden, was erneut Zeit kostet. Weigert sich der Chef auch nach Abweisung seines Widerspruches, so wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet. Auch das kostet Zeit.

Alleine schon wegen der vielen Fristen sollte der Mahnbescheid über den Lohn der letzte Ausweg sein. Richten Sie sich bitte auf Wartezeiten ein, denn wenn dieser Weg nötig wird, ist anzunehmen, dass der Chef die Fristen allesamt ausschöpfen wird. Auch das Arbeitsverhältnis dürfte nach einem solchen Schritt derart schlecht sein, dass eine Fortsetzung kaum mehr möglich ist. Darum greifen viele Arbeitnehmer meist erst nach der Kündigung zu diesem Mittel. Sicher ist es sinnvoll, sich beraten zu lassen, welche Möglichkeiten es gibt und welche am Erfolg versprechenden sind. Viele Arbeitsgerichte unterhalten für diese Fragen Beratungsstellen, an die Sie sich kostenfrei wenden können.

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