Keine stille Nacht für diese Berufe – hier wird an Weihnachten gearbeitet

In der Weihnachtszeit nehmen sich viel Beschäftigte frei, um Zeit mit ihren Familien und Nächsten zu verbringen. Doch die Welt steht an Weihnachten nicht still. Während die meisten an Heiligabend mit dem Auspacken der Geschenke beschäftigt sind und eine besinnliche Zeit verbringen, müssen einige Personen ihren Job erledigen. GEHALT.de hat über 3.000 Datensätze analysiert und die Berufe näher beleuchtet, in denen über die Weihnachtstage gearbeitet werden muss.
Berufe im Nah- und Fernverkehr
Besonders zu Weihnachten müssen die Verkehrsmittel weiter funktionieren, damit alle pünktlich bei ihren Vertrauten sind. Deswegen sind Taxi-, Bus- und Bahnfahrer*innen an diesen Tagen besonders wichtig. Hier gilt: je länger die gefahrene Distanz, desto höher das Gehalt.
Taxifahrer und Taxifahrerinnen verdienen mit rund 23.500 Euro jährlich am wenigsten. Etwas besser stehen die Busfahrer und Busfahrerinnen da und erhalten mit circa 31.500 Euro fast 10.000 Euro mehr als Taxifahrer*innen. Insbesondere in der Weihnachtszeit stockt die Deutsche Bahn ihr Zugangebot auf und das Bahnpersonal sorgt dafür, dass jeder zeitig bei den weihnachtlichen Familienbesuchen ankommt. Lokführer und Lokführerinnen verdienen nochmal gute 10.000 Euro mehr als Taxifahrer und Busfahrerinnen und kommen auf ein Jahresgehalt von rund 42.500 Euro. Die längsten Strecken legen jedoch Piloten und Pilotinnen zurück und sind daher mit einem jährlichen Bruttogehalt von fast 100.000 Euro an der Spitze unserer Auswertung. Dafür kann es sein, dass Pilotinnen und Flugbegleiter die Weihnachtstage auch mal in Asien oder Südafrika verbringen und nicht bei der Familie.
Die Welt dreht sich weiter – Journalisten und Kameraleute
Nach dem Essen und Geschenke auspacken geht in den meisten Wohnzimmern der Fernseher an. Damit das Programm weiterläuft, müssen vor allem bei Live-Übertragungen Tontechniker*innen, Kameraleute, Journalisten und Journalistinnen die Stellung halten. Tontechniker*innen verdienen knapp 40.000 Euro und sorgen dafür, dass Sprache und Bühnensound beim Publikum akustisch gut ankommen. Kameraleute müssen sich um die restliche Aufnahmegestaltung kümmern und planen die Lichtaufstellung, Kameraführung und Einstellung. Dafür bekommen sie jährlich rund 40.000 Euro.
Nicht nur im Fernsehen muss die Show weitergehen, sondern auch im Internet. Das wirtschaftliche und politische Tagesgeschehen nimmt seinen Lauf, deshalb müssen Online-Redakteure und Online-Redakteurinnen zur Weihnachtszeit ebenfalls auf Abruf sein. Ihr jährliches Bruttogehalt liegt bei rund 37.000 Euro. Ein Blick auf unsere Auswertung zum Weihnachtsgeld zeigt, dass die Werbe/PR-Branche mit 10,4 % den geringsten Anteil an Beschäftigten hat, die ein Weihnachtsgeld bekommen. Am meisten Weihnachtsgeld bekommen übrigens Personen, die im Bereich der Energieversorgung beschäftigt sind.
Einsatzkräfte bleiben weiter im Dienst
Polizei, Feuerwehr und das Krankenhauspersonal müssen selbstverständlich wie gewohnt zu jeder Zeit des Jahres aktiv sein. Besonders zur Weihnachts- und Silvesterzeit passieren erhöht alkoholbedingte Zusammenstöße auf den Straßen. Auch Kriminalität nimmt sich keine Auszeit an Heiligabend, daher muss die Polizei rund um die Uhr verfügbar sein. Für diese Einsatzbereitschaft verdienen sie rund 46.000 Euro jährlich.
An Weihnachten und besonders an Silvester kommt es durch den Gebrauch von Feuerwerkskörpern vermehrt zu Brandunfällen, wodurch Einsatzkräfte der Feuerwehr besonders beansprucht werden. In unserer Auswertung verdienen Feuerwehrleute circa 50.000 Euro jährlich.
Ärztliches Fachpersonal und Krankenpfleger*innen müssen ebenfalls weiterhin verfügbar bleiben und in Notsituationen behandeln. Auch diese haben aufgrund des Alkoholkonsums und der Verwendung von Feuerwerkskörpern vermehrt an den Feiertagen zu tun. Ärzte und Ärztinnen erhalten mit rund 90.000 Euro über das doppelte Gehalt vom Pflegepersonal, das bei rund 40.000 Euro liegt. Auch die Rettungssanitäter und Rettungssanitäterin bleiben über die Feiertage einsatzbereit. Mit einem Jahresgehalt von circa 29.000 Euro, verdienen sie noch weniger als das Pflegepersonal.
Weitere Berufe laut Arbeitsgesetz
Laut Gesetz müssen an Sonn- und Feiertagen noch weitere Berufe arbeiten. Eine komplette Liste ist unter dem Paragraf 10 des Arbeitsgesetzes aufgeführt. Neben den bereits oben genannten Berufen müssen beispielsweise auch Messeführer bei religiösen Veranstaltungen oder Vereinen arbeiten. Der Weihnachtsgottesdienst ist für Kirchenbesucher ein großes Ereignis, daher dürfen die Pastoren nicht fehlen. In unserer Gehaltsauswertung erhalten sie ein Jahresgehalt von rund 51.000 Euro.
Da viele Beschäftigte zu Weihnachten häufig die Stadt wechseln, zum Beispiel um in ihre Heimatstadt zurückzukehren, müssen in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung auch weiterhin die Lichter brennen. Beschäftigte, die an der Rezeption in Hotels arbeiten, müssen diese Weihnachten weiterhin besetzen und kommen auf ein Bruttojahresgehalt von fast 26.000 Euro. Der Anteil der Beschäftigten, die in dieser Branche Weihnachtsgeld erhalten ist mit 10,9 % ebenfalls gering.
Kellner und Kellnerinnen bzw. die Servicekräfte in der Gastronomie bewirten auch an Weihnachten und Silvester die Gäste. Mit einem Jahresgehalt von rund 24.000 Euro, freuen sie sich, insbesondere an den stressigen Feiertagen über ein gutes Trinkgeld.
Auch Bäcker und Bäckerinnen müssen in der Regel über die Feiertage arbeiten. Neben Brötchen und Lebkuchen verlangen speziell an Silvester viele Personen Berliner bzw. Krapfen. Ihr Aufwand für stets frische Backware wird Bäckern und Bäckerinnen mit einem Jahresgehalt von circa 27.500 Euro vergütet.
Und auch Berufsgruppen, die für viele Personen über die Feiertage eher unsichtbar bleiben, müssen an Weihnachten und Silvester tätig werden. Zum Beispiel müssen Landwirte und Landwirtinnen auch an diesen Tagen ihre Tiere versorgen und sich auf das nächste Jahr vorbereiten. Diese verdienen ein Jahresgehalt von fast 31.000 Euro. Ebenso müssen die Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft ihrer Tätigkeit nachkommen und nicht selten die Feiertagsunordnung beseitigen. Vergütet werden sie mit einem Jahresgehalt von fast 36.000 Euro.
Urlaub während der Festtage
In der Regel gilt: Der erste und zweite Weihnachtstag sind gesetzliche Feiertage, also haben da die meisten Beschäftigten frei. Dies betrifft jedoch nicht den Heiligabend. Der 24. Dezember ist kein gesetzlicher Feiertag, daher müssen Beschäftigte für diesen Tag regulär Urlaub beantragen. In vielen Firmen ist es jedoch gängig, dass Arbeitnehmer nur einen halben Tag Urlaub nehmen müssen, obwohl es laut Bundesurlaubsgesetz so eine Regelung nicht gibt. Mittlerweile gibt es jedoch auch viele kulante Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die ihren Mitarbeiter*innen den 24. Dezember als extra Urlaubstag schenken. Manchmal sogar den Silvestertag. Andere Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ordnen Zwangsurlaub an. Das Unternehmen ordnet dann einen Betriebsurlaub für die Feiertage oder auch für die Zwischentage an und der Arbeitnehmer bzw. die Arbeitnehmerin muss dafür die eignen Urlaubstage opfern. Unabhängig davon, ob Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin an diesen Tagen freihaben möchte.
Doch was ist, wenn alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gerne zwischen den Feiertagen freihaben möchten, es aus Unternehmenssicht jedoch nicht möglich ist? Kann nicht jeder den Urlaub an Weihnachten bewilligt bekommen, müssen die Arbeitgeber*innen entscheiden, wer arbeiten muss. Laut Gesetzgeber sollen sie „nach billigem Ermessen“ vorgehen – was bedeutet, dass sie die sozialen Belange und Urlaubswünsche aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gegeneinander abwägen müssen. In diesen Fällen werden die Anträge von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit Familie oder alleinerziehenden Beschäftigten bevorzugt.
Tabelle mit Gehaltsangaben
Weihnachtsjobs | Q1 | Median | Mittelwert | Q3 |
Taxifahrer/-in | 21.270,06 € | 23.833,83 € | 26.519,88 € | 30.140,75 € |
Rezeptionist/-in | 23.280,74 € | 25.795,80 € | 27.829,70 € | 31.697,01 € |
Busfahrer/-in | 27.385,47 € | 31.791,36 € | 32.656,35 € | 36.474,69 € |
Flugbegleiter/-in | 30.600,00 € | 38.751,84 € | 40.683,69 € | 51.433,50 € |
Online Redakteur/-in | 30.875,40 € | 37.051,50 € | 39.973,55 € | 45.696,00 € |
Krankenpfleger/-in | 34.752,42 € | 40.617,42 € | 41.467,59 € | 47.267,82 € |
Tontechniker/-in | 31.896,42 € | 39.840,18 € | 42.204,00 € | 49.067,10 € |
Polizist/-in | 36.325,00 € | 46.011,00 € | 48.614,00 € | 52.065,00 € |
Feuerwehrleute | 38.040,00 € | 49.629,00 € | 52.948,00 € | 63.996,00 € |
Pastor/-in | 41.676,00 € | 51.096,00 € | 54.706,00 € | 60.034,00 € |
Arzt/Ärztin | 74.103,00 € | 90.906,48 € | 105.683,94 € | 120.345,72 € |
Pilot/-in | 59.028,00 € | 99.758,00 € | 112.629,00 € | 133.191,00 € |
Kellner/-in | 21.644,40 € | 24.155,64 € | 25.430,25 € | 28.360,08 € |
Fachkraft für Abfallwirtschaft | 32.263,62 € | 35.947,86 € | 38.841,93 € | 43.856,43 € |
Lokführer/-in | 39.568,61 € | 42.806,85 € | 44.894,12 € | 47.461,62 € |
Rettungssanitäter/-in | 27.182,49 € | 29.679,45 € | 31.096,10 € | 34.248,54 € |
Bäcker/-in | 23.465,10 € | 27.656,28 € | 30.117,89 € | 33.444,78 € |
Landwirt/-in | 26.453,70 € | 30.965,16 € | 33.400,17 € | 37.281,00 € |