Ein Feuerwehrmann bereitet die Fahrzeuge vor.
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Berufe im Nah- und FernverkehrDie Welt dreht sich weiter – Journalisten und KameraleuteEinsatzkräfte bleiben weiter im DienstWeitere Berufe laut ArbeitsgesetzUrlaub während der Festtage

In der Weihnachtszeit nehmen sich viel Beschäftigte frei, um Zeit mit ihren Familien und Nächsten zu verbringen. Aber die Welt dreht sich an Weihnachten nicht langsamer. Während die meisten von uns am Heiligabend Geschenke auspacken und eine ruhige Zeit genießen, müssen einige Leute einfach arbeiten. Wir  haben über 3.000 Datensätze durchgecheckt und uns genauer angeschaut, welche Jobs über die Feiertage ranmüssen.

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Berufe im Nah- und Fernverkehr

Besonders zu Weihnachten müssen die Verkehrsmittel weiter funktionieren, damit alle pünktlich bei ihren Vertrauten sind. Deswegen sind Taxi-, Bus- und Bahnfahrer*innen an diesen Tagen besonders wichtig. Hier gilt: je länger die gefahrene Distanz, desto höher das Gehalt.

Taxifahrer und Taxifahrerinnen verdienen mit rund 23.500 Euro jährlich am wenigsten. Etwas besser stehen die Busfahrer und Busfahrerinnen da und erhalten mit circa 36.500 Euro rund 10.000 Euro mehr als Taxifahrer*innen. Insbesondere in der Weihnachtszeit stockt die Deutsche Bahn ihr Zugangebot auf und das Bahnpersonal sorgt dafür, dass jeder zeitig bei den weihnachtlichen Familienbesuchen ankommt. Lokführer und Lokführerinnen verdienen nochmal gute 10.000 Euro mehr als Taxifahrer und Busfahrerinnen und kommen auf ein Jahresgehalt von rund 46.250 Euro. Die längsten Strecken legen jedoch Piloten und Pilotinnen zurück und sind daher mit einem jährlichen Bruttogehalt von fast 100.250 Euro an der Spitze unserer Auswertung. Dafür kann es sein, dass Pilotinnen und Flugbegleiter (46.250  Euro jährlich) die Weihnachtstage auch mal in Asien oder Südafrika verbringen und nicht bei der Familie.

Die Welt dreht sich weiter – Journalisten und Kameraleute

Nach dem Essen und Geschenke auspacken geht in den meisten Wohnzimmern der Fernseher an. Damit das Programm weiterläuft, müssen vor allem bei Live-Übertragungen Tontechniker*innen, Kameraleute, Journalisten und Journalistinnen die Stellung halten. Tontechniker*innen verdienen knapp 51.500  Euro und sorgen dafür, dass Sprache und Bühnensound beim Publikum akustisch gut ankommen. Kameraleute müssen sich um die restliche Aufnahmegestaltung kümmern und planen die Lichtaufstellung, Kameraführung und Einstellung. Dafür bekommen sie jährlich rund 53.000 Euro.

Nicht nur im Fernsehen muss die Show weitergehen, sondern auch im Internet. Das wirtschaftliche und politische Tagesgeschehen nimmt seinen Lauf, deshalb müssen Online-Redakteure und Online-Redakteurinnen zur Weihnachtszeit ebenfalls auf Abruf sein. Ihr jährliches Bruttogehalt liegt bei rund 42.500 Euro.

Einsatzkräfte bleiben weiter im Dienst

Polizei, Feuerwehr und das Krankenhauspersonal müssen selbstverständlich wie gewohnt zu jeder Zeit des Jahres aktiv sein. Besonders zur Weihnachts- und Silvesterzeit passieren erhöht alkoholbedingte Zusammenstöße auf den Straßen. Auch Kriminalität nimmt sich keine Auszeit an Heiligabend, daher muss die Polizei rund um die Uhr verfügbar sein. Für diese Einsatzbereitschaft verdienen sie rund 55.500 Euro jährlich.

An Weihnachten und besonders an Silvester kommt es durch den Gebrauch von Feuerwerkskörpern vermehrt zu Brandunfällen, wodurch Einsatzkräfte der Feuerwehr besonders beansprucht werden. In unserer Auswertung verdienen Feuerwehrleute circa 48.500  Euro jährlich.

Ärztliches Fachpersonal und Krankenpfleger*innen müssen ebenfalls weiterhin verfügbar bleiben und in Notsituationen behandeln. Auch diese haben aufgrund des Alkoholkonsums und der Verwendung von Feuerwerkskörpern vermehrt an den Feiertagen zu tun. Ärzte und Ärztinnen erhalten mit rund 90.000 Euro über das doppelte Gehalt vom Pflegepersonal, das bei rund 43.750Euro liegt. Auch die Rettungssanitäter und Rettungssanitäterin bleiben über die Feiertage einsatzbereit. Mit einem Jahresgehalt von circa 41.000  Euro, verdienen sie noch weniger als das Pflegepersonal.

Arzt hält ein Tablet in der Hand.
Auch das Krankenhauspersonal muss an Weihnachten weiterhin arbeiten. © PER Images/Stocksy

Weitere Berufe laut Arbeitsgesetz

Laut Gesetz müssen an Sonn- und Feiertagen noch weitere Berufe arbeiten. Eine komplette Liste ist unter dem Paragraf 10 des Arbeitsgesetzes aufgeführt. Neben den bereits oben genannten Berufen müssen beispielsweise auch Messeführer bei religiösen Veranstaltungen oder Vereinen arbeiten. Der Weihnachtsgottesdienst ist für Kirchenbesucher ein großes Ereignis, daher dürfen die Pastoren nicht fehlen. In unserer Gehaltsauswertung erhalten sie ein Jahresgehalt von rund 57.250  Euro.

Da viele Beschäftigte zu Weihnachten häufig die Stadt wechseln, zum Beispiel um in ihre Heimatstadt zurückzukehren, müssen in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung auch weiterhin die Lichter brennen. Beschäftigte, die an der Rezeption in Hotels arbeiten, müssen diese Weihnachten weiterhin besetzen und kommen auf ein Bruttojahresgehalt von fast 33.000  Euro. Der Anteil der Beschäftigten, die in dieser Branche Weihnachtsgeld erhalten ist mit 10,9 % ebenfalls gering.

Kellner und Kellnerinnen bzw. die Servicekräfte in der Gastronomie bewirten auch an Weihnachten und Silvester die Gäste. Mit einem Jahresgehalt von rund 32.750  Euro, freuen sie sich, insbesondere an den stressigen Feiertagen über ein gutes Trinkgeld.

Auch Bäcker und Bäckerinnen müssen in der Regel über die Feiertage arbeiten. Neben Brötchen und Lebkuchen verlangen speziell an Silvester viele Personen Berliner bzw. Krapfen. Ihr Aufwand für stets frische Backware wird Bäckern und Bäckerinnen mit einem Jahresgehalt von circa 34.250  vergütet.

Und auch Berufsgruppen, die für viele Personen über die Feiertage eher unsichtbar bleiben, müssen an Weihnachten und Silvester tätig werden. Zum Beispiel müssen Landwirte und Landwirtinnen auch an diesen Tagen ihre Tiere versorgen und sich auf das nächste Jahr vorbereiten. Diese verdienen ein Jahresgehalt von fast 34.750 Euro. Ebenso müssen die Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft ihrer Tätigkeit nachkommen und nicht selten die Feiertagsunordnung beseitigen. Vergütet werden sie mit einem Jahresgehalt von fast 37.000  Euro.

Urlaub während der Festtage

Normalerweise ist es so: Am ersten und zweiten Weihnachtstag haben die meisten von uns frei, weil das gesetzliche Feiertage sind. Aber der Heiligabend fällt nicht darunter. Der 24. Dezember ist kein gesetzlicher Feiertag, deshalb müssen wir für diesen Tag normalen Urlaub beantragen. In vielen Unternehmen ist es zwar üblich, dass wir nur einen halben Tag Urlaub nehmen müssen, obwohl das Bundesurlaubsgesetz so eine Regelung nicht vorsieht. Mittlerweile gibt es aber auch viele Arbeitgeber, die uns den 24. Dezember als zusätzlichen freien Tag schenken. Manchmal sogar den Silvestertag. Andere Arbeitgeber verordnen Zwangsurlaub. Dann gibt es einen Betriebsurlaub für die Feiertage oder für die Tage dazwischen, und wir müssen unsere eigenen Urlaubstage opfern. Egal, ob wir an diesen Tagen freihaben wollen oder nicht.

Aber was ist, wenn alle gerne zwischen den Feiertagen freihätten, es aber aus Sicht der Firma nicht geht? Wenn nicht jeder den Urlaub genehmigt bekommt, müssen die Arbeitgeber entscheiden, wer arbeiten muss. Laut Gesetzgeber sollten sie „nach billigem Ermessen“ vorgehen – das heißt, dass sie die sozialen Belange und Urlaubswünsche aller abwägen müssen. In solchen Fällen werden die Anträge von Mitarbeitern mit Familie oder alleinerziehenden Beschäftigten bevorzugt.

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