Kündigen wie ein Profi – So verlassen Sie Ihren Arbeitgeber

Gründe, seinem Arbeitgeber „Lebe wohl“ zu sagen, gibt es viele. Oft ist Unzufriedenheit der Auslöser – mit dem Chef, den Aufgaben oder der Atmosphäre unter den Kollegen. Aber auch positive Ursachen sind möglich. Zum Beispiel dann, wenn eine andere Firma ein unschlagbares Angebot unterbreitet hat, ein Umzug der Liebe wegen ansteht oder einfach das Bedürfnis nach frischem Wind, einem Neuanfang, einer neuen Herausforderung so stark geworden ist, dass es nicht mehr ignoriert werden sollte.
Den Entschluss zu kündigen haben Sie also gefasst. Doch wissen Sie, wie das funktioniert? Macht man ja nicht alle Tage sowas. Wie und wem muss man das mitteilen? Welche rechtlichen Punkte gilt es zu beachten? Und wie geht es nach der Kündigung weiter?
Im Folgenden geben wir Ihnen 10 Tipps für die reibungslose Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses.
1. Gehen Sie in sich: Wollen Sie wirklich kündigen?
OK, gehen wir zum Start noch einmal einen Schritt zurück. Sind Sie wirklich sicher, dass Sie kündigen wollen? Einen (sicheren) Arbeitsplatz sollte man nicht einfach so aufgeben. Es sei denn, Sie haben bereits einen neuen. Entsteht Ihr Kündigungswunsch aus akutem Frust – über den Chef, einen unfähigen Kollegen oder sonst ein Ärgernis – sollten Sie nicht vorschnell handeln. Wut ist nicht der beste Ratgeber. Schlafen Sie eine Nacht drüber und schauen Sie am nächsten Tag, ob sich das Problem möglicherweise wieder erledigt hat oder ob Sie es in einem klärenden Gespräch aus der Welt räumen können. Wenn nicht, können Sie immer noch kündigen. Übrigens! Wer selbst kündigt und nicht sofort eine Anschluss-Stelle hat, muss in der Regel mit einer Sperrfrist bei der Agentur für Arbeit rechnen. Wann diese nicht eintritt (z. B. bei ärztlich bescheinigter gesundheitsbedingter Kündigung oder nachgewiesenem Mobbing) und wie lange die Sperrfrist ggf. dauert (max. 12 Wochen), erfragen Sie am besten bei der für Sie zuständigen Arbeitsagentur.
2. Beachten Sie die Kündigungsfristen
Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie fristgerecht kündigen. Entscheidend ist dabei nicht, wann Sie die Kündigung versenden, sondern der Tag, an dem Ihr Arbeitgeber die Kündigung erhält. Also das Schreiben am besten persönlich in der Personalabteilung oder beim direkten Vorgesetzten abgeben und den Empfang quittieren lassen oder nachvollziehbar per Einschreiben zusenden. Die für Sie geltende Kündigungsfrist entnehmen Sie Ihrem Arbeitsvertrag. Diese muss laut Gesetz mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats betragen. Vertraglich vereinbarte längere Kündigungsfristen sind erlaubt, so lange diese auch für den Arbeitgeber gelten. Eine Ausnahme in Sachen Frist: die Probezeit. Hier können Sie (genau wie der Arbeitgeber) die Anstellung zu jedem beliebigen Tag mit einer Frist von 2 Wochen kündigen.
3. So schreiben Sie Ihre Kündigung
Was gehört eigentlich in so ein Kündigungsschreiben? Neben den vollständigen Anschriften (Ihrer und der des Arbeitgebers), ggf. der Personalnummer und dem aktuellen Datum ist auch die eigene handgeschriebene Unterschrift (kein Scan!) ein formaler Pflichtbestandteil einer Kündigung. Letztere ist besonders wichtig, denn ununterschrieben ist eine Kündigung nicht rechtskräftig. Bereits im Betreff sollten Sie klar formulieren, dass es sich bei dem Schreiben um eine Kündigung handelt. Auch im anschließenden Text sind eindeutige Aussagen gefragt. „Hiermit würde ich gerne kündigen“ lässt Interpretationsspielraum und ist daher ungeeignet. Sagen Sie es, wie es ist: „Hiermit kündige ich meinen Arbeitsvertrag fristgerecht zum XX.XX.XXXX“ lässt keine Fragen offen. Wichtig: Auch wenn Sie möglicherweise nicht im Guten gehen – bleiben Sie immer höflich und sachlich. Das zeugt von Anstand und Größe. Wenn Sie möchten, bedanken Sie sich für die Zeit und das im Unternehmen Gelernte. Auch um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis können Sie hier bereits bitten.
4. Kümmern Sie sich um ein Arbeitszeugnis
Apropos qualifiziertes Arbeitszeugnis… Auch wenn Sie im Kündigungsschreiben noch nicht darum bitten (möchten) – achten Sie unbedingt darauf, dass Sie spätestens an Ihrem letzten Arbeitstag eins erhalten. Das steht Ihnen zu und ist wichtig, um bei zukünftigen Bewerbungen nachzuweisen, welche beruflichen Erfahrungen Sie mitbringen. Und wenn Sie für die Jobsuche schon vor dem Ende der Anstellung ein Zeugnis brauchen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen ein Zwischenzeugnis auszustellen. In beiden Fällen gilt: Das Zeugnis muss wohlwollend sein. Ein ‚Abschiedsgeschenk‘ in Form einer negativen Bewertung ist Ihrem Arbeitgeber also zumindest nicht offiziell möglich. Dass sich aus diesem Grund unter Personalern eine Art Geheimcode entwickelt hat, der negative Punkte scheinbar positiv darstellt, dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben. Verschiedene Internetseiten können Ihnen dabei helfen, das Zeugnis zu bewerten und zu verbessern oder schreiben es gleich komplett nach Ihren Vorstellungen um. Wenn möglich, fragen Sie zusätzlich nach einem persönlichen Empfehlungsschreiben. Das ist meist deutlich mehr Wert, als ein standardisiertes Zeugnis.
5. Prüfen Sie einen möglichen Aufhebungsvertrag
Sollte Ihnen Ihr Arbeitgeber nach Ihrer Kündigung einen sogenannten Aufhebungsvertrag anbieten, sollten Sie ganz genau hinhören und -schauen. Denn so ein Vertrag ist nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen sinnvoll. Grundsätzlich gilt: Bei einem durch den Aufhebungsvertrag festgelegten früheren Ende des Arbeitsverhältnisses, sollte ein finanzieller Verlust, den sie dadurch erleiden könnten, durch eine entsprechende Abfindung mindestens ausgeglichen werden. Denn: Wenn das Arbeitsverhältnis früher endet, endet logischerweise auch die monatliche Gehaltszahlung früher. Zudem sollten Sie wissen, dass Ihnen eine Sperrfrist bei der Agentur für Arbeit droht. Schließlich haben Sie die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt. Doch ein Aufhebungsvertrag kann auch sein Gutes haben. Wenn Sie zum Beispiel bereits einen neuen Arbeitgeber haben, können Sie so ggf. dort früher beginnen. Und auch die Zeugnisnote kann man in diesem Vertrag festlegen.
6. Melden Sie sich arbeitssuchend
Der erste Anruf nach Ihrer Kündigung sollte dem Arbeitsamt gelten. OK, Mutti, Ihren Partner oder die beste Freundin können Sie vorher noch kontaktieren, aber dann klingeln Sie unbedingt bei der Agentur für Arbeit durch. Dort wird man Ihnen sagen, wie es weitergeht, ob und wann Sie persönlich vorbeikommen müssen sowie ob und wie lange Sie unter Umständen kein Arbeitslosengeld erhalten (Sperrzeit wegen eigener Kündigung – siehe oben). Eine versäumte bzw. nicht rechtzeitige Meldung führt in der Regel ebenfalls zu Sperrzeiten – also zu weniger Geld auf dem Konto. Sollten Sie ohne Pause direkt bei einem neuen Arbeitgeber beginnen, können Sie sich den Anruf sparen. Dann wollen und bekommen Sie ja auch kein Arbeitslosengeld.
7. So sagen Sie‘s den Kollegen
Bevor Sie die Kündigung Ihrem Arbeitgeber überreichen, denken Sie einen kurzen Augenblick darüber nach, ob es Kollegen gibt, die Ihnen so nahe stehen, dass Sie sie vorab informieren möchten. Dabei sollten Sie aber sicher sein, dass Sie diesen vertrauen können und die Neuigkeit nicht unbeabsichtigt die Runde im Unternehmen macht, bevor die offizielle Kündigung Ihren Vorgesetzten erreicht hat. Haben Sie diesen dann in Kenntnis gesetzt, besprechen Sie am besten gleich mit ihm, wie und wann alle anderen Kollegen über Ihre Entscheidung informiert werden. Übernimmt das Ihr Chef oder erledigen Sie das selbst? Oder Sie im eigenen Team und der andere im gesamten Unternehmen? Wie auch immer: Bei der Kommunikation sollte es nicht darum gehen, schmutzige Wäsche zu waschen – genau wie in den folgenden Tagen und Wochen.
8. Leisten Sie auch weiterhin gute Arbeit
Auch wenn Ihr Arbeitgeber bald Ihr Ex-Arbeitgeber sein wird – eine Kündigung ist kein Grund, ab deren Einreichung die Arbeit schleifen zu lassen. Das wäre Ihren Kollegen nicht fair gegenüber und macht keinen guten Eindruck. Führen Sie sich außerdem vor Augen: So, wie Sie sich in den letzten Wochen und Tagen präsentieren, behält man Sie in Erinnerung. Und ein über die Jahre erarbeiteter guter Ruf kann auf diese Art schnell verblassen. Am Ende fällt das Ganze nur negativ auf Sie zurück und wenn man Pech hat macht das innerhalb der Branche die Runde. Das wird auch Ihren neuen Arbeitgeber nicht freuen. Zudem sollten Sie Ihren aktuellen Kollegen nicht von den tollen (Verdienst-)Möglichkeiten in der neuen Firma vorschwärmen. Diese werden (wahrscheinlich) bei Ihrem Arbeitgeber bleiben und auch in Zukunft dort gerne arbeiten wollen.
9. So gestalten Sie Ihre Übergabe
Sorgen Sie dafür, dass Sie so viele Ihrer Projekte wie möglich in den letzten Wochen noch abschließen. Und dort, wo das nicht möglich ist, hilft eine gute Dokumentation und Übergabe Ihrem Nachfolger, seinen Job nach Ihrem Abgang bestmöglich zu erledigen. Optimal ist es, wenn Ihr Nachfolger bereits feststeht und Sie ihn selbst auf seine Aufgabe vorbereiten können. Denn keiner weiß so gut wie Sie, worauf es bei Ihren Projekten ankommt und worauf Ihr Nachfolger besonders achten sollte. Teil der Übergabe ist zudem, alle Partner, Dienstleister oder sonstigen beruflichen Kontakte darüber zu informieren, dass Sie die Firma verlassen und wer Ihre Aufgaben übernehmen wird. Über den finalen Stand informieren Sie Ihren Vorgesetzten dann an einem Ihrer letzten Arbeitstage so ausführlich wie nötig.
10. Nehmen Sie mit Stil Abschied
Geben Sie Ihrem letzten Tag einen würdigen Rahmen. Natürlich sollten Sie sich von Kollegen, mit denen Sie (eng) zusammengearbeitet haben, persönlich verabschieden. Überlegen Sie, mit wem Sie in Kontakt bleiben möchten und ob Sie die dafür notwendigen Daten haben. Ihre eigenen Kontaktdaten können Sie, wenn Sie das möchten, auch in einer allgemeinen Abschiedsmail ans gesamte Unternehmen oder einzelne Teams schicken. So eine E-Mail ist auch immer eine gute Möglichkeit, mit wohlgewählten Worten der Firma, dem Team und/oder einzelnen Kollegen zu danken. Dies könnten Sie auch in Form einer kleinen Rede tun – und zwar im Rahmen Ihres Abschiedsumtrunks. Ob und wie Sie den veranstalten und gestalten hängt davon ab, wie das in Ihrem Unternehmen üblich ist – und nicht zuletzt, worauf Sie Lust haben. Die (bald ehemaligen) Kollegen freuen sich ganz bestimmt über Kuchen, Häppchen, Bier, Sekt, Saft oder sonstige kulinarische Abschiedsgrüße.
Wenn Sie diese zehn Tipps beherzigen, dürfte einem positiven und reibungslosen Ende Ihres Arbeitsverhältnisses eigentlich nicht mehr viel im Wege stehen. Wie auch immer Sie Ihre Kündigung und alles mit dieser Zusammenhängende gestalten – wir wünschen Ihnen viel Erfolg (auch bei der Stellensuche) und einen guten Start im neuen Job.